BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2498 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 07.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Lärmschutz in Hamburg, Messungen Der Hamburger Lärmaktionsplan Hamburg 2008 und der Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2) definieren Maßnahmenpakete und Gremien, die zur dauerhaften Reduzierung von Lärmbelastungen an definierten Schwerpunkten dienen. Die entsprechenden Maßnahmenpakete wurden anhand der Lärmkartierung 2007 und 2012 definiert. Lärmbelastungen wurden für die Erstellung der Lärmkartierungen für die Bereiche Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr sowie Industrie- und Gewerbegelände einschließlich Häfen gemäß einer jeweils definierten Vorgehensweise berechnet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Sind zwischenzeitlich seit 2012, neben den Ergebnissen der Berechnungen , auch Lärmmessungen durchgeführt worden? Wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis? Es wurden zwischenzeitlich Messungen an der Harburger Chaussee, Moorstraße, Winsener Straße und Fuhlsbüttler Straße durchgeführt. In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse aufgeführt. Zu beachten ist dabei, dass an der Fuhlsbüttler Straße lediglich Umbauten des Straßenraums und Änderungen an der Fahrbahndecke vorgenommen wurden. In Klammern sind die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angegeben. Messort LAFeq in dB(A) Anfang 2015, nachts LAFeq in dB(A) Ende 2013, nachts Pegeldifferenz In dB(A) (gemessen) Pegeldifferenz In dB(A) (berechnet) Winsener Straße 67,0 (30 km/h) 68,4 (50 km/h) -1,4 -2,6 Moorstraße 63,8 (30 km/h) 64,0 (50 km/h) -0,2 -2,7 Harburger Chaussee 66,3 (30 km/h) 67,9 (50 km/h) -1,6 -2,7 Fuhlsbüttler Straße 61,3 (50 km/h) 62,0 (50 km/h) -0,7 - 2. Gemäß Antwort auf die Drs. 21/1915 wurden bereits einige lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt. Ist die Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahme durch Messungen über einen aussagekräftigen Zeitraum validiert worden? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Bitte jeweils angeben. Bereits in Drs. 21/1207 wurde auf die Evaluierung eingegangen. Drucksache 21/2498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Untersuchung des Akzeptanzverhaltens ist aufgeteilt in Vorher- und Nachermessungen der Parameter Verkehrsstärke und Geschwindigkeit. Zudem wurden für die oben genannten Straßen auch Lärmmessungen durchgeführt. Die Verkehrsstärke wurde sowohl manuell als auch mit automatischen Zählgeräten, die Verkehrsstärke und Geschwindigkeit erfassen, ermittelt. Die Vorhermessungen wurden für alle drei Straßen im Herbst 2013 durchgeführt. Im Jahr 2014 erfolgte eine Kurzzeitmessung durch die Behörde für Inneres und Sport im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei. Von April bis Juli 2015 wurden erste Langzeitmessungen des Geschwindigkeitsverhaltens über einen Zeitraum von vier Wochen durchgeführt. Da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, liegen auch von den vorangegangenen Untersuchungen keine aufbereiteten und geprüften Daten vor. Das beauftragte Büro wird die Ergebnisse nach erfolgter Prüfung in einem Abschlussbericht zusammenführen. Erste Auswertungen zeigen jedoch – korrespondierend zu den Lärmmessungen – einen Rückgang der gefahrenen durchschnittlichen Geschwindigkeiten. 3. Wurden vor und nach durchgeführten Maßnahmen Messungen durchgeführt , um die Annahmemodelle der Lärmkartierung zu überprüfen? Maßgebliches Regelwerk zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen im Zusammenhang mit Neubau, wesentlicher Änderung und Lärmsanierung von Straßenverkehrswegen ist die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetz (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV). Hiernach sind die Beurteilungspegel generell und ausschließlich zu berechnen (§ 3 16. BIm- SchV). Die Methode bietet Möglichkeiten, im Rahmen der Planung des Neubaus oder wesentlichen Änderung einer Straße die zu erwartenden Auswirkungen bezüglich einer Lärmbelastung nach Umsetzung einer Maßnahme im Vorwege zu prognostizieren . Außerdem lässt sich dieser Systematik folgend der Erfolg von geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung ermitteln. Gleiches gilt im Prinzip auch für die Berechnungsmethodik zur Ausarbeitung der Strategischen Lärmkarten entsprechend den Vorgaben der Verordnung über Lärmkartierung – 34. BImSchV im Zusammenhang mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Bei beiden Verfahren sind jahresdurchschnittliche Eingangsdaten zu berücksichtigen. Messungen an Straßen bilden dagegen nur die jeweils zum Zeitpunkt der Messung herrschende Situation ab. Darüber hinaus ist es gerade im innerstädtischen Bereich in der Regel nicht möglich, nur den Einfluss des Straßenverkehrs ohne sonstige Geräuschquellen (Hintergrundgeräusch) zu erfassen. Da auf der anderen Seite in dem Modell, das der Prognose zugrunde liegt, nicht sämtliche möglichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen sind, ist von einer vollständigen Übereinstimmung der ermittelten Beurteilungspegel nicht auszugehen. Zu den nicht berücksichtigten Faktoren gehören beispielsweise der Fahrbahnzustand, real gefahrene Geschwindigkeiten sowie Beschleunigungs- und Abbremsvorgänge. Gleichwohl lässt sich durch Differenzbildung der Messergebnisse vor und nach einer Maßnahme im gewissen Umfang deren reale Wirksamkeit ablesen. Ziel der Messungen war nicht der Vergleich der Beurteilungspegel, die durch Berechnung und Messung ermittelt wurden. Eine messtechnische Überprüfung der Modellrechnung ist weder möglich noch vorgesehen. 4. Gibt es ständige Lärmmessstationen? Wenn ja, wo? Nein. 5. Hat sich der Hintergrundlärmpegel von 2007 bis 2015 verändert? Wenn ja, mit welchem Resultat? Welche Konsequenz hat dies für den Lärmaktionsplan? Derartige Untersuchungen wurden nicht durchgeführt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2498 3 6. Wird ein dauerhaftes Lärmmessnetz in Hamburg geplant? Wenn ja, mit wie vielen Stationen? Wo sollen sich diese Stationen befinden ? Nein.