BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/25 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 03.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Bauarbeiten am Straßenzug Glockengießerwall – Lombardsbrücke Ich frage den Senat: Durch die Entwicklung der HafenCity zu einem Stadtteil mit Wohn- und Gewerbenutzung wird sich die Verkehrsbelastung in den umgebenden Stadtteilen deutlich erhöhen . Für die äußere Erschließung der HafenCity wurden bereits verschiedene Kreuzungen im Straßennetz untersucht und auch teilweise umgestaltet. Auch die Kreuzung Ferdinandstor muss umgebaut werden, um dem steigenden Verkehrsaufkommen zu genügen. Der 1963 – 1966 erbaute Wallringtunnel muss ohnehin grundinstandgesetzt und sicherheitstechnisch nachgerüstet werden. Die Kunsthalle erhält einen barrierefreien Zugang. Zeitlich parallel dazu wird die Lombardsbrücke denkmalgerecht instandgesetzt. Durch die enge Verzahnung dieser Projekte gelingt es, die Behinderungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Arbeiten werden wann im Straßenzug Glockengießerwall – Lombardsbrücke und den angrenzenden Straßen inklusive Wallringtunnel vorgenommen? Mit den Arbeiten im Wallringtunnel wurde bereits im September 2014 begonnen. In dem vorauslaufenden Bauabschnitt wurden zur Bestandsaufnahme im Tunnel die Fliesen und die Schallschluckdecke abgebrochen. Zurzeit wird ein Entwässerungssystem eingebaut, das den neuesten Sicherheitsbestimmungen für Straßentunnel entspricht . Es folgt ein neuer Straßenaufbau. Außerhalb des Tunnels werden im März 2015 im Kreuzungsbereich Ernst-Merck-Straße/Glockengießerwall ein großer Entwässerungsschacht und ein Fundament für einen neuen Verkehrszeichenträger errichtet. In den Jahren 2016 und 2017 werden im Tunnel die Sicherheitseinrichtungen , deren elektronische Steuerung und der Brandschutz ertüchtigt werden. Die vorbereitenden Arbeiten haben bereits begonnen. Die Bauarbeiten zum Umbau Ferdinandstor beginnen planmäßig am 16. März 2015 und werden voraussichtlich Ende November 2015 beendet sein. Dabei werden in zwölf unterschiedlich langen Bauphasen die folgenden hauptsächlichen Arbeiten vorgenommen: - Anpassung des Straßenaufbaus an die zukünftige Verkehrsbelastung, - Aufhebung der Nebenfahrbahn Ferdinandstor, Umbau des Rechtsabbiegers in die Straße Lombardsbrücke als lichtsignalanlagengeregelte Fahrbeziehung, - Arrondierung und Neugestaltung der Grünflächen im Bereich der Nebenfahrbahn, - Verstärkung der Linksabbiegebeziehung Ferdinandstor/Wallringtunnel durch die Verlängerung des bisherigen Abbiegefahrspur und einen zusätzlichen Fahrstreifen, - Einrichtung von Radfahrstreifen im gesamten Kreuzungsbereich, Drucksache 21/25 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Ausstattung der Gehwege mit Blindenleitstreifen und der Lichtsignalanlagen mit akustischen Signalen, - Bau eines barrierefreien Zugangs zur Kunsthalle über eine Rampe, - Bau eines Rechtsabbiegers aus dem Wallringtunnel in Richtung Ferdinandstor, - Sanierung der Bushaltestellen, - Erneuerung der Straßenentwässerung, - Wiederherstellung der durch die Bauarbeiten beeinträchtigten Nebenflächen und Neupflanzung von 30 Bäumen. Die Arbeiten an der Lombardsbrücke werden im Wesentlichen in den Sommerferien vom 25. Juli bis voraussichtlich 22. August 2015 durchgeführt werden, wobei die Brückenabdichtung und der Straßenbelag der fünf Fahrstreifen erneuert wird. Die Gehwege werden anschließend mit geschnittenem Kopfsteinpflaster denkmalgerecht erneuert. Im Jahr 2016 folgen weitere Arbeiten für die Instandsetzung der Brücke außerhalb der Verkehrsräume. 2. Wann kommt es zu welchen Straßensperrungen? Für die Arbeiten im Wallringtunnel werden, wie bisher, grundsätzlich bis zum Bauende tagsüber jeweils eine Fahrspur in Richtung Deichtorplatz und Lombardsbrücke gesperrt. Nachts und an den Wochenenden ist der Wallringtunnel komplett gesperrt. Die Straßenbauarbeiten werden nach sehr detaillierten Bauablauf- und Verkehrsführungsplänen durchgeführt, die mit allen Beteiligten und der Polizei intensiv abgestimmt wurden. Im Einzelnen sind dies: - Vom 16. März bis 2. April 2015 bleiben alle Fahrbeziehungen erhalten, teilweise wird jeweils eine Fahrbahn (von mehreren) gesperrt oder sie stehen nur eingeengt zur Verfügung. - Ab dem 3. bis zum 13. April 2015 sind der Wallringtunnel und die Straße von und zur Lombardsbrücke gesperrt. Die Fahrverbindungen Ballindamm/Ferdinandstor und der Glockengießerwall bleiben befahrbar. - Am Wochenende 11. bis 13. April 2015 wird zusätzlich die Fahrtrichtung Ballindamm /Ferdinandstor gesperrt werden. - Vom 13. April bis 3. Juli 2015 sind alle Fahrtrichtungen bis auf Rechtsabbiegen Ballindamm in Richtung Glockengießerwall offen. - Vom 3. bis 24. 2015 Juli ist der Ballindamm in Richtung Norden gesperrt. - Vom 24. Juli bis 22. August 2015 ist der Wallringtunnel gesperrt sowie die Straße von und zur Lombardsbrücke. Offen bleiben die Fahrbeziehung Ferdinandstor/Ballindamm , Glockengießerwall/Ferdinandstor, Ballindamm/Glockengießerwall und Ferdinandstor/Ballindamm. - Vom 24. August bis 19. Oktober 2015 sind die Fahrtrichtungen Glockengießerwall /Richtung Hauptbahnhof und die Gegenrichtung gesperrt. - Vom 19. Oktober bis 22. November 2015 ist der Glockengießerwall/Richtung Westen und Ferdinandstor gesperrt. Während der Sperrung des Wallringtunnels vom 24. Juli bis 21. August 2015 wird auch die Lombardsbrücke gesperrt, die in diesem Zeitraum instandgesetzt wird. 3. Wie viele Parkplätze gehen temporär und wie viele dauerhaft verloren? Es entfallen dauerhaft zwölf Parkplätze (Nebenfahrbahn Ferdinandstor). 4. Wie viele Bäume werden gefällt? Es wurden acht Bäume gefällt und es werden 30 Bäume neu gepflanzt. 5. Wie wird verhindert, dass die vorgesehene Rechtsabbiegemöglichkeit aus dem Wallringtunnel in die Straße Ferdinandstor nicht zu einer Blockade des Verkehrs auf dem Glockengießerwall führt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/25 3 Die Rechtsabbiegemöglichkeit wird über eine Lichtsignalanlage gesteuert werden. 6. Wird auch nachts und am Wochenende gearbeitet? Wenn ja: in welchem Umfang? Wenn nein: warum nicht? Im Wallringtunnel wird – bis auf die Zeit der Sperrung – nur nachts gearbeitet; tagsüber wird jeweils eine Fahrspur für den Verkehr freigegeben. Am Wochenende wird nach Bedarf gearbeitet. In den übrigen Bereichen wird durchweg unter Ausnutzung der Tageshelligkeit gearbeitet . Der Nachtarbeit sind hier aus Lärmschutzgründen (unter anderem Hotelnachbarschaft ) enge Grenzen gesetzt. Folgende Rechtsvorschriften schränken bei Straßenbaumaßnahmen die Möglichkeiten der Wochenend- und Nachtarbeit ein: Die generelle Grenze der Lärmbelastung für Baumaßnahmen ist in der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV – Baulärm) geregelt. Gemäß § 2 der 16. BImSchV werden hier die verbindlichen Grenzwerte der Lärmbelastung in verschiedenen Wohngebieten bei wesentlichen Änderungen an Straßen beschrieben. In Absatz 3 der AVV – Baulärm werden Immissionsrichtwerte für Bauarbeiten genereller Art festgesetzt und greifen somit auch für Bauarbeiten mit „nicht wesentlichen“ Änderungen (zum Beispiel Deckensanierungen et cetera). In der AVV wird auch die Nachtzeit unter Punkt 3.1.2 von 20 Uhr bis 7 Uhr definiert. Damit sind die Grundlagen der Grenzwerte und Grenzzeiten verbindlich festgelegt. Die Arbeit mit Maschinen wird in der 32. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) geregelt. Hier ist insbesondere der § 7 Betrieb in Wohngebieten relevant. Danach dürfen Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr nicht betrieben werden . 7. Welche Kosten verursachen die Maßnahmen und wer trägt diese, gegebenenfalls aus welchem Titel? Die Baukosten für den Wallringtunnel in den Jahren 2014 und 2015 betragen rund 7 Millionen Euro, SNH-Produktgruppe 269.02. Die Baumaßnahme Wallringtunnel ist bis 2017 mit reinen Gesamtbaukosten gemäß § 24 HU-Bau von 24,5 Millionen Euro veranschlagt. Die Baukosten für den Umbau Ferdinandstor betragen rund 14,6 Millionen Euro; SNHProduktgruppe 269.02. Die Kosten für die Instandsetzung der Lombardsbrücke im Jahr 2015 betragen rund 1,5 Millionen Euro; SNH-Produktgruppe 269.02.