BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2508 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 07.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Wassersport- und Umweltzentrum Neuländer See Im Frühjahr 2013 wurde am Neuländer See das Wassersport- und Umweltzentrum (WUZ) in Betrieb genommen. Eines der Ziele des WUZ ist der nachhaltige Betrieb durch langfristige Kooperationen mit Behörden, Trägern der freien Wirtschaft, Schulen und Vereinen (Public-Private-Partnerships). Der außerschulische Lern- und Bildungsstandort mit dem „Grünen Klassenzimmer “ lässt sich gut in die Projektarbeiten der Schulen einbinden und dient der Vernetzung von naturwissenschaftlichem Unterricht und Vereinen. Träger des WUZ sind die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), der Angelsportverein Harburg-Wilhelmsburg und die Segelvereinigung Sinstorf. Sie arbeiteten mehr als zwölf Jahre an der Entwicklung und hatten zur Erreichung des gemeinsamen Zieles den gemeinnützigen Trägerverein Wassersportgemeinschaft Neuländer See e.V. (WSG) gegründet. Derzeit nutzen vier Schulen von Montag bis Freitag das Bootshaus der BSB, teilweise auch das Grüne Klassenzimmer, laut Zuwendungsbescheid sollen es aber 23 Schulen sein. Offensichtlich gelingt es der BSB nicht, die angebotenen Projekte effektiv zu koordinieren und es mangelt an der Gesprächsbereitschaft der BSB mit den Ehrenamtlichen. Ein weiteres Problem besteht demnach auch in der fehlenden finanziellen Unterstützung des laufenden Betriebes durch die Schulbehörde . Die BSB hat angekündigt ein neues Nutzungskonzept erstellen zu wollen und hat dem damaligen 1. Vorsitzenden der WSG im Mai 2015 mitgeteilt, ihn nach der Abwahl als 1. Vorsitzenden auch als Beauftragten der BSB des Projektes ab August abzuberufen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welches waren die Gründe für die Abberufung des damaligen Beauftragten der BSB und hauptverantwortlichen Projektleiters? 2. Erfolgte die Abberufung nach vorheriger Rücksprache mit weiteren Trägern ? Seit der Eröffnung des WUZ in 2013 koordiniert die für Bildung zuständige Behörde die Nutzung der Wassersportanlage durch die Schulen. Die Weiterentwicklung des Nutzungskonzepts wurde zum Schuljahresbeginn 2015/2016 an eine andere Lehrkraft übertragen, um die Gestaltung attraktiver Angebote zügig voranzutreiben und die Schulen umfassender als bisher über die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten der Anlage zu informieren. Drucksache 21/2508 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Wassersportgemeinschaft (WSG) wurde über die personelle Veränderung informiert . 3. Wie viele Schulen nutzen derzeit die Angebote des WUZ und in welchem Umfang? 4. Um welche Schulen handelt es sich? Der regelmäßige Wassersportunterricht wird während der Wassersportsaison von März bis Oktober angeboten. In der letzten Saison haben fünf Schulen am WUZ schulische Wassersportangebote im Umfang von wöchentlich 13 Doppelstunden genutzt (Friedrich-Ebert-Gymnasium, Goethe-Schule-Harburg, Heisenberg-Gymnasium, Immanuel-Kant-Gymnasium, Schule Elfenwiese), darüber hinaus wurden zwei Projekte der Irena-Sendler-Schule (Drachenboottraining) sowie der Stadtteilschule Horn (Projektwoche Kanu) durchgeführt. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass alle interessierten Schulen über die Möglichkeiten des WUZ informiert werden? Im jährlich erscheinenden Schulsporthandbuch weist die BSB (http://www.schulsporthamburg .de/media/downloads/01200_Schulsporthandbuch_2015_16_ 1449135623.pdf) auf die Nutzungsmöglichkeit des WUZ hin. Der Fachausschuss Kanu informiert ergänzend über seinen Veranstaltungsüberblick, die Regionalbeauftragten für den Schulsport der Region Harburg berichten in den jährlichen Sportfachleitertreffen über die Nutzungsmodalitäten. Am 22. September 2015 fand auf dem Gelände des WUZ eine Schulleiterkonferenz des Bezirks Harburg statt, in der den Schulleitungen die Angebote des WUZ vorgestellt wurden. Im Anschluss fand mit allen Teilnehmenden eine Ortsbegehung statt, bei der Nutzungsmöglichkeiten der Anlage detailliert erläutert wurden. Die Informationen wurden im Protokoll der Konferenz festgehalten. 6. Wie viele Schulen interessieren sich aktuell für die Angebote? 7. Welche Schulen sind interessiert? Nach der Schulleiterversammlung des Bezirks Harburg bekundeten die Schulleiter der Stadtteilschule Ehestorfer Weg und der Lessing-Stadtteilschule Interesse an einer Nutzung. Dem Fachausschuss Rudern gegenüber wurde von vier weiteren Schulen Interesse bekundet (Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium, Geschwister-Scholl- Stadtteilschule, Irena-Sendler-Schule, Matthias-Claudius-Gymnasium). Eine Gruppe von 21 Lehrerinnen und Lehrern der Schulen Stadtteilschule Ehestorfer Weg, Goethe- Schule-Harburg und Heisenberg-Gymnasium hat sich für einen Qualifizierungskurs „Kanu/Kajak“ eingetragen, der im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2015/2016 vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie vom Fachausschuss Kanu unter anderem am Neuländer See angeboten werden soll. 8. Wie wird Schulen mit geringem finanziellem Budget (zum Beispiel Förderschulen und Schulen mit Schwerpunkt KME/Inklusion) der Zugang zum WUZ ermöglicht? 9. Liegt bereits ein neues Nutzungskonzept vor? Wenn ja, bitte als Anlage anfügen. Wenn nein, wann soll es vorliegen? 10. Welche wesentlichen Änderungen sollen in dem Nutzungskonzept enthalten sein und mit welcher Begründung? 11. Wie will der Senat in Zukunft sicherstellen, dass das WUZ ausgelastet ist? Das Konzept für die Nutzung des WUZ durch die Schulen wird derzeit von der für Bildung zuständigen Behörde weiterentwickelt, siehe Antwort zu 1. Künftig sollen finanzielle Bedingungen für die schulische Nutzung geschaffen werden, die mit den Bedingungen vergleichbar sind, die für andere Bootshäuser und außerschulische Lernorte gelten. Neue Angebotsformate sollen entwickelt und den Schulen zur Verfü- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2508 3 gung gestellt sowie die Belegungs- und Buchungsprozesse vereinfacht werden. Mit dem neuen Nutzungskonzept soll ein Angebot geschaffen werden, das von vielen Schulen genutzt werden kann. Mit der Schule Elfenwiese wurde das WUZ im laufenden Schuljahr bereits von einer speziellen Sonderschule mit dem primären Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung genutzt. 12. Plant der Senat die Schaffung einer Koordinierungsstelle? Wenn ja, wie wird diese finanziert und in welchem Umfang? Die für Bildung zuständige Behörde hat für die Durchführung der Koordinierungsaufgaben im Rahmen der Bewerbung der schulischen Angebote im WUZ, der Vergabe der Nutzungszeiten, der Abrechnung der Nutzungsentgelte, der Inspektion und Instandhaltung der Materialen im Bootshaus des WUZ eine Lehrkraft mit einem Umfang von 4,0 Stunden Wochenarbeitszeit (WAZ) beauftragt. 13. In welcher Höhe beteiligt sich der Senat derzeit an den laufenden Betriebskosten pro Jahr? Die Schulen, die das WUZ nutzen, entrichten vereinbarte Nutzungsgebühren und tragen damit zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten des WUZ bei. Im laufenden Schuljahr sind innerhalb der Wassersportsaison 6.000 Euro an Nutzungsgebühren von den Schulen entrichtet worden. 14. Welche Beteiligungshöhe ist in den nächsten zwei Jahren pro Jahr geplant? Die Beteiligung der Schulen an den laufenden Betriebskosten ist abhängig von der Anzahl der Nutzungseinheiten beziehungsweise Veranstaltungen, die die Schulen auf dem Gelände des WUZ durchführen. Eine genaue Prognose der Einnahmen, die sich daraus in den nächsten beiden Jahre für die Wassersportgemeinschaft ergeben werden , ist daher nicht möglich. 15. Wie stellt der Senat sicher, dass die BSB selbstverantwortlich und gleichberechtigt ihre pädagogischen Ziele im WUZ erfolgreich umsetzen kann? 16. Wie stellt der Senat sicher, dass die Satzung des Trägervereins die Belange der BSB hinreichend berücksichtigt? Die Nutzung des WUZ als außerschulischer Bildungsort durch die Schulen ist in der Satzung der WSG festgeschrieben. 17. Welche sonstigen Verbesserungsbedarfe sieht der Senat für den Betrieb des WUZ? Siehe Antwort zu 8. bis 11. Es werden unter anderem neue Angebotsformate geprüft, für die besondere Ausstattungsbedarfe wie zum Beispiel ein Internetzugang erforderlich wären. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 18. Wie ist die derzeitige Wasserqualität des Neuländer Sees und wie hat sie sich in den letzten Jahren verändert? Der Neuländer See ist entsprechend der Richtlinie zur Ermittlung des Trophie-Index der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als hoch eutrophes Gewässer einzustufen. Aufgrund der in den letzten Jahren ansteigenden Konzentrationen an Gesamtphosphor und Nitrat-Stickstoff befindet sich der Neuländer See im Zustand einer fortschreitenden Eutrophierung. Zur Beurteilung der Entwicklung der Gewässerqualität des Neuländer Sees wird dieser jährlich im Rahmen eines Seen-Screening- Programms untersucht. Außerdem wird die Wasserqualität während der Wassersportsaison durch das zuständige Bezirksamt regelmäßig überprüft. 19. Gibt es weiterhin Maßnahmen, die Nährstoffzufuhr aus dem umliegenden Gelände in den Neuländer See zu verringern? Nein. Der Neuländer See ist kein ausgewiesenes EG-Badegewässer gemäß Hamburger Badegewässerverordnung basierend auf der EG-Badegewässerrichtlinie.