BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2517 21. Wahlperiode 05.01.16 Große Anfrage der Abgeordneten Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann, Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 08.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Rechtliche Situation von und Hilfen für transidente Menschen? In den vergangenen 30 Jahren hat die Bundesregierung alle Forderungen nach Änderungen des Transsexuellengesetzes (TSG) entweder ignoriert oder deren Umsetzung nicht unwesentlich verzögert. Nach wie vor sind für eine Vornamens-/Personenstandänderung zwei psychiatrische Gutachten notwendig. Einige kleinere – aber immer verzögert umgesetzte – Änderungen am TSG gab es unter anderem auf Grundlage von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Seit 2011 gab es in der Rechtsprechung keine weiteren Fortschritte. Die Meinungshoheit über transidente Menschen hatten bis vor wenigen Jahren ausschließlich medizinische Fachgesellschaften, deren Mehrheit bislang an der Psychopathologisierung, der Einstufung von „Transsexualität“ als psychische Störung, festgehalten hat. In diesem Rahmen ist wichtig zu erwähnen, dass ein Großteil aller transidenten Menschen den Begriff Transsexualität ablehnt, weil dieser irreführend suggeriert es ginge bei Transidentität um Sexualität und nicht um Geschlechtsidentität. Der Begriff Transidentität wird demgegenüber bevorzugt . Seit einiger Zeit findet ein langsamer Paradigmenwechsel in Bezug auf den Umgang mit Transidentität statt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO wird Transidentität (dort: „Transsexualität“) unter dem Begriff Inkongruenz der Geschlechtsidentität (englisch: gender incongruence) voraussichtlich ab 2017 nicht mehr als psychische Störung einstufen (Entwurf ICD-11). Das Europaparlament hat 2011 die Abschaffung der Einstufung von Transsexualität als psychische Störung gefordert. Frankreich hatte dies bereits 2009 umgesetzt. Der Europarat hat in der Resolution 2048 vom 22.4.2015 mit mehr als Zweidrittelmehrheit und den beiden Stimmen aus Deutschland gefordert, eine Überprüfung der psychischen Gesundheit (und nichts anderes sind die im Gesetz geforderten Sachverständigengutachten, die von Psychiatern/-innen erstellt werden) zum Zweck der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität (entsprechend Personenstandänderung nach TSG) abzuschaffen. Weiterhin wird verlangt, dass auch transidente Jugendliche nicht stigmatisiert , also unter anderem bei einem Wunsch nach Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität nicht benachteiligt werden. Während in einigen EU Ländern, zum Beispiel Dänemark, schon entsprechende Regelungen existierten, wurden diese entsprechend dieser Resoluti- Drucksache 21/2517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 on vorab in Malta (Antragssteller/-in der Resolution) und Irland (15.7.2015) umgesetzt. In der Bundesrepublik noch nicht. Das Fazit einer Studie von Mitarbeitern/-innen der Universität Frankfurt u.a. (Dr. Meyenburg et al., Zeitschrift für Sexualkunde 28/2015) ist, dass die Gutachter /-innen, die transidente Menschen für das TSG-Verfahren begutachten, es in 99 Prozent der Fälle nicht besser als die Begutachteten wissen und man die Begutachtung daher abschaffen kann. Die Studie, bei der 670 Verfahren zum Transsexuellengesetz untersucht wurden, ergab, dass bei weniger als 1 Prozent der Antragsstellenden ein Gutachten, also Zustimmung zu einer Änderung des Personenstandes, ablehnend beschieden wurde. Darunter sind noch einige Fälle aus der Zeit vor 2011, wo noch ein Zusammenhang zwischen medizinischen Maßnahmen, das heißt vom Gesetz verlangte Unfruchtbarkeit, und der Absicht der/des Gutachters/Gutachterin, die/den Antragssteller/-in vor irreversiblen Maßnahmen schützen zu wollen, bestand. Diese Verknüpfung ist durch die Rechtsprechung (BVerfGE 2011 – 1 BvR 3295/07) aufgehoben. Das heißt, wer seinen Vornamen oder Personenstand ändern möchte, bedarf dafür keiner Medikamente oder einem medizinischen Eingriff. Das bedeutet auch, dass diese juristische Maßnahme keinen Einfluss auf die körperliche Gesundheit einer/eines Antragstellers/-in hat. Die Zahl der Ablehnungen in der Studie ist daher seit 2011 weiter gesunken. Die psychiatrische Begutachtung wird von den Antragsstellern/-innen als belastend und die Intimsphäre verletzend angesehen. Sehr stark wird in den Fragen der Gutachter/-innen immer wieder auf die Sexualität anstatt auf die Identität abgehoben. Aktuell sind 21 Prozent der transidenten Menschen in Deutschland arbeitslos , überdurchschnittlich prekär beschäftigt oder aus anderen Gründen wirtschaftlich nicht in der Lage, die Gutachten selbst zu bezahlen. Da transidente Menschen, die Arbeit haben, mehrfach häufiger als der Bevölkerungsdurchschnitt unter ihrer Qualifikation arbeiten und ein geringeres Einkommen knapp über den Grenzen für einen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe haben, besteht durch die erzwungene Zahlung von bis zu 3.000 Euro für beide Gutachten eine strukturelle Diskriminierung. Eine Neuregelung ist bisher nicht durch den Gesetzgeber getroffen worden, weswegen Betroffene von unterschiedlichen Erfahrungen in der Praxis berichten: Vereinfachungen der TSG-Anwendung oder Verzögerungen und Aussetzungen bis zur gesetzlichen Neuregelung oder Erschwerung durch Unkenntnis der aktuellen Sachlage. Auch in Hamburg sind transidente Menschen oft von institutioneller oder individueller Diskriminierung betroffen. Die Selbsthilfeorganisationen und Beratungsstrukturen sind nicht ausreichend finanziert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Unternimmt der Hamburger Senat derzeit den Resolutionen von Europaparlament und Europarat folgend auf Bundesebene Initiativen, um die zweifache psychiatrische Begutachtung zum Zweck einer Namens- oder Personenstandsänderung nach §4(3) Transsexuellengesetz möglichst umgehend durch ein Antragsverfahren ohne eine solche Begutachtung zu ersetzen? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht? 2. Unternimmt der Hamburger Senat derzeit bezüglich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2517 3 auf Bundesebene Initiativen, um eine möglichst sofortige Anpassung des Gesetzes zu erwirken? In der Entscheidung des BVG heißt es: Es verstößt gegen Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG, dass ein Transsexueller, der die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 Transsexuellengesetz erfüllt, zur rechtlichen Absicherung seiner gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen kann, wenn er sich zuvor gemäß § 8 Absatz 1 Nummern 3 und 4 des Transsexuellengesetzes einem seine äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat sowie dauernd fortpflanzungsunfähig ist und aufgrund dessen personenstandsrechtlich im empfundenen und gelebten Geschlecht Anerkennung gefunden hat. Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht? Die besondere Lage transidentischer Menschen und deren Probleme haben seit Langem der Aufmerksamkeit der zuständigen Behörde. Der Senat verfolgt das Ziel, Akzeptanz und Anerkennung der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt zu fördern und wird dafür einen entsprechenden Aktionsplan für Hamburg auf den Weg bringen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen – neben dem Grundgesetz (GG), das Transsexuellengesetz (TSG), das Personenstands- und das Gesundheitsrecht – werden überwiegend auf Bundesebene geregelt. Die zuständige Behörde unterstützt die ausdrückliche Aufnahme des Schutzes der sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz ebenso wie die Änderung weiterer bundesrechtlicher Regelungen, die unmittelbar oder mittelbar eine Ungleichbehandlung beziehungsweise Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität nach sich ziehen können. 3. Welche Einrichtungen existieren in Hamburg, in denen transidente Menschen und ihre Angehörigen (Eltern, Freunde/-innen, Kinder, Partner/ -innen) Unterstützung finden können? Bei welcher dieser Einrichtungen ist der Auftrag, transidente Menschen zu beraten, explizit in den Leistungsvereinbarungen enthalten? a. Bezüglich der Rechtsberatung und der Beratung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Für Menschen mit geringem Einkommen wird auf der Grundlage des Gesetzes über die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA-Gesetz) vom 16. November 2010 Rechtsberatung von transidenten Menschen in den relevanten Rechtsgebieten durch Juristinnen und Juristen angeboten. Dies gilt grundsätzlich auch für rechtliche Probleme in Zusammenhang mit dem AGG. Soweit Angehörige selbst betroffen sind oder von dem transidenten Menschen bevollmächtigt wurden, erstreckt sich das Beratungsangebot auch auf Angehörige. Die Sprechzeiten der einzelnen Standorte finden sich auf der Internetseite www.hamburg.de/oera/kontakt/. Seit 2014 fördert die zuständige Behörde das Projekt „read“ (Beratung für das Recht auf Diskriminierungsfreiheit für alle Geschlechter und sexuellen Orientierungen) von basis & woge e.V., das qualifizierte Antidiskriminierungsberatung für Menschen anbietet , die von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder Geschlechteridentität betroffen sind. In dem Förderzweck sind transidente Menschen explizit benannt. Die Beratung schließt Rechtsberatung und psychosoziale Beratung ein und bietet darüber hinaus auch Beratung und Unterstützung von nicht rechtlichen Interventionen. b. bezüglich medizinischer Beratung, c. bezüglich psychosozialer Beratung. (Bitte differenzieren nach Einrichtungen, Öffnungszeiten, Förderhöhe, Auftrag, Qualifikationen der Mitarbeitern/-innen.) Drucksache 21/2517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Grundsätzlich stehen transidenten Menschen alle Regel- und Spezialangebote der klinischen und ambulanten Versorgung sowie der psychosozialen Beratung zur Verfügung . Die Behandlung und Beratung von Patientinnen und Patienten ist immer vom speziellen Bedarf des Einzelfalls abhängig. Das im Jahr 2013 gegründete Interdisziplinäre Transgender Versorgungscentrum Hamburg am Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf (UKE) bietet eine Vielfalt von Behandlungen, die für transidente Menschen im Zuge einer Geschlechtsangleichung in Anspruch genommen werden können. Dies beinhaltet neben psychosozialer Beratung, psychotherapeutischer Unterstützung und bei Bedarf Behandlung auch unmittelbar geschlechtsangleichende Maßnahmen. Die Angebote des Magnus-Hirschfeld-Centrums, insbesondere die Beratungsstelle und die Jugendprojekte, werden auch von transidentischen Personen genutzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/2221. Die Leistungsvereinbarungen der AIDS-Hilfe Hamburg und der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz/VHIVA KIDS enthalten den Hinweis, dass transidentische Personen zur Zielgruppe gehören. Neben dem Projekt „read“, in dem die psychosoziale Beratung von transidentischen Menschen einen Schwerpunkt bildet, bietet das durch die zuständige Fachbehörde geförderte Basis-Projekt von basis & woge e.V. psychosoziale Beratung zur Prävention von HIV, AIDS und STI für männliche Prostituierte an. Dazu gehören auch sich prostituierende transidente Menschen, deren biologisches Geschlecht männlich ist, soweit eine geschlechtsangleichende Operation nicht durchgeführt wurde. Im Übrigen siehe Drs. 20/1508. 4. Welche Selbsthilfegruppen für transidente Menschen gibt es in Hamburg und welche finanziellen Mittel stehen den Gruppen von welchen Kostenträgern /-innen zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln nach Bezeichnung und Standort der SHG, Höhe der finanziellen Mittel jährlich und Kostenträger /-innen. Die Selbsthilfegruppe Gay-X-Men nutzt die Räumlichkeiten von Hein und Fiete (Prävention e.V.). Die Selbsthilfegruppen Switch, Transnormal und Transtendenz treffen sich im Magnus-Hirschfeld-Centrum. Im Übrigen siehe Drs. 20/1508. Grundsätzlich haben Hamburger Selbsthilfegruppen die Möglichkeit über KISS (Kontakt - und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen in Hamburg) Unterstützungen zu erhalten, die auch eine finanzielle Förderung mit einschließt. Zu den allgemeinen Angeboten siehe Antworten zu 3. 5. Gibt es Material der Freien und Hansestadt Hamburg für transidente Menschen, Angehörige, Multiplikatoren/-innen oder auch Behörden, die über die rechtliche Situation und die existierenden Unterstützungsangebote sowie über spezialisierte Ärzte/-innen, Psychotherapeuten/-innen, Psychologen/-innen, Rechtsanwälte/-innen informieren? Wenn ja: welche, mit welcher Auflage und wo ist dieses zu beziehen? Wenn nein: warum nicht? Sind Veröffentlichungen geplant? Wo können Mitarbeiter/-innen der Hamburger Behörden, von Institutionen et cetera auf solche Informationen zugreifen? Siehe Drs. 20/1508 und Antworten zu 3. a bis 3. c. Welche Bereiche (Arbeitsmarkt, Gesundheit, Behörden, ...) betrafen die Gespräche schwerpunktmäßig? Es ist unklar, worauf sich die Fragestellung bezieht. 6. In wie vielen Fällen wurde seitens der Hamburger Antidiskriminierungsberatung 2014/2015 zu Fragen das TSG und/oder das AGG betreffend beraten? Wie viele Beratungen beschäftigten sich seitens der ehemali- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2517 5 gen „Arbeitsstelle Vielfalt“ mit transsexuellen und Transgender-Lebenslagen ? Auf Nachfrage bei dem Projekt „read“ macht der Träger basis & woge e.V. die Angabe, dass 2014 sechs Beratungen und Interventionen in Bezug auf Transgeschlechtlichkeit durchgeführt worden sind. In 2015 waren es elf Beratungsfälle. In der zuständigen Behörde ist die Stabstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt für die Querschnittshandlungsfelder „Gleichstellung der Geschlechter“ und „sexuelle Identitäten“ zuständig. Im Rahmen ihrer fachlichen und ministeriellen Tätigkeiten werden durch die Fachbehörden keine Einzelfallberatungen durchgeführt. 7. In wie vielen Fällen wurde von 2010 bis 2014/2015 Prozesskostenhilfe für Verfahren nach dem TSG bewilligt? (Bitte für die letzten fünf Jahre einzeln auflisten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.) Die Daten werden statistisch nicht erfasst. In der für die Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten 209 Verfahrensakten von insgesamt 255 Verfahrensakten der Jahre 2010 bis 2015 (Stand November) händisch ausgewertet werden, die auf der Geschäftsstelle beziehungsweise im Archiv verfügbar waren. Aus der folgenden Tabelle ergibt sich, in wie vielen der ausgewerteten TSG-Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wurde: Jahr Von Mann zu Frau Von Frau zu Mann 2010 10 15 2011 14 11 2012 19 13 2013 17 17 2014 13 15 2015 13 7 8. Wie hoch sind/waren die durchschnittlichen Verfahrens- und Gutachter/ -innenkosten? (Bitte nach Jahren von 2000 bis 2015 einzeln aufgeschlüsselt .) Die Gerichtskosten für die Fälle, in denen keine Prozesskostenhilfe gewährt wurde, betrugen bis einschließlich 2013 zwischen 52 und 146 Euro. Seit 2014 belaufen sie sich auf 146 Euro. Auf Basis der verfügbaren Auszahlungslisten für die Jahre 2002 bis 2009 sowie der für die Jahre 2010 bis 2015 (Stand November) vorgenommenen Auswertung der Verfahrensakten ergeben sich nachstehende durchschnittliche Gutachterkosten: Jahr Durchschnittliche Kosten pro Gutachten 2002 279,98 Euro 2003 309,63 Euro 2004 281,06 Euro 2005 528,24 Euro 2006 339,41 Euro 2007 351,12 Euro 2008 452,02 Euro 2009 401,08 Euro 2010 422,06 Euro 2011 505,95 Euro 2012 490,98 Euro Drucksache 21/2517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Jahr Durchschnittliche Kosten pro Gutachten 2013 548,88 Euro 2014 549,30 Euro 2015 474,89 Euro 9. Um wie viele und wen handelt es sich bei den zugelassenen Gutachtern /-innen? (Bitte nach Qualifikation, Jahren und Zahl von 2000 bis 2015 aufgeschlüsselt.) Die Anzahl der beauftragten Gutachten sowie die Nachnamen der Gutachterinnen und Gutachter getrennt nach Jahren sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl der Gutachten Nachnamen der Gutachterinnen/Gutachter 2002 5 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 2003 18 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 2004 24 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 2005 28 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 2006 15 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx 2007 4 xxxxxxxxxxx 2008 6 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 2009 3 xxxxxxxxx 2010 43 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx 2011 42 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxx 2012 73 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 2013 80 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxx 2014 80 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx 2015 34 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Ein spezielles Zulassungsverfahren ist rechtlich nicht vorgesehen. Die Qualifikationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Hinsichtlich einzelner genannter Gutachter liegen der zuständigen Behörde keine Informationen über die Qualifikationen vor. Name Qualifikation xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Facharzt Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie; Hamburger Institut für forensische Psychiatrie und Psychologie HIFPP xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Forensische Psychiatrie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2517 7 Name Qualifikation xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Psychoanalytiker, Charité – Universitätsmedizin Berlin xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxx Neurologe, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxx Diplom-Psychologin, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, Direktor des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am UKE Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Diplom-Psychologin, UKE, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxx Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am UKE, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxx Ärztin, Diplom-Psychologin, Institut für medizinische Psychologie , UKE, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxx Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxx Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am UKE, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx Psychologische Psychotherapeutin, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Köln xxxxxxxxxxxxxxxxx Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Buchholz xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx Ärztin, Neurologin, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie , Hamburg xxxxxxxxxxxxxx Sozialwissenschaftler, Institut für kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg xxxxxxxxxxxxxxx Diplom-Psychologin, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxx Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Sexualtherapeut , UKE, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxx Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxx Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxx Arzt für Forensische Psychiatrie, Psychiatrie u. Psychotherapie ; Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am UKE, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxx Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Facharzt für Psychiatrie ; Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxx Psychiatrie und Psychotherapie, Ärztin für Psychosomatik, Psychotherapeutin, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am UKE, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxx Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapie, Sexualtherapie , vor Pensionierung: Abteilung für Sexualforschung UKE, Hamburg xxxxxxxxxxxxxx Diplom-Psychologin, Berlin (nach eigenen Angaben seit 1994 TSG-Gutachterin) Drucksache 21/2517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Name Qualifikation xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxx Diplom-Psychologin, Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am UKE, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxx Fachärztin für Neurologie, Fachärztin für Psychiatrie Psychotherapie Gefäßdiagnostik, Nervenfunktionsdiagnostik, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx Facharzt für Neurologie, Hamburg xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx Fachärztin für Innere Medizin Endokrinologie und Diabetologie , Hormonzentrum Köln xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxx Psychotherapeutin, Glinde 10. Wie viele Begleittherapeuten/-innen gibt es gegenwärtig für transidente Menschen in Hamburg? 11. Wie viele transidente Menschen gibt es gegenwärtig in Hamburg, die im Zuge ihrer Transition eine/n Begleittherapeuten/-in benötigen? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. Wie viele juristische Verfahren gibt es seit dem Jahr 2000 in Hamburg, die Transphobie anprangern und das AGG berühren? Die Daten werden statistisch nicht erfasst. 13. Wie viele Anzeigen gab es seit 2000, die gegen Körperverletzung, sexuelle Belästigung oder andere Formen der Diskriminierung in Form der Transphobie seit 2000 bei den Polizeiwachen eingereicht wurden? Wurden diese Anzeigen weiterverfolgt? (Bitte nach Jahren und Delikt und stand der Verfahren aufschlüsseln.) 14. Welche Urteile erfolgten? (Bitte nach Delikten, Prozent der Verurteilungen und Strafmaß aufschlüsseln.) Die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Transphob motivierte Straftaten zählen zu den politisch motivierten Straftaten (PMK) und werden im bundeseinheitlichen „Kriminalpolizeilichen Meldedienst politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) unter dem Themenfeld „Hasskriminalität“ erfasst. Aufgrund gesetzlicher Löschfristen liegen bei der Polizei auswertbare Daten ab dem Jahr 2010 vor. Zur Erfassung politisch motivierter Straftaten (PMK), den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen im Sinne der Frage siehe Drs. 19/4795 und 20/3215. Im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 9. Dezember 2015 sind für Hamburg im KPMD-PMK für das Jahr 2015 zwei Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung nach § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) registriert. Seit 1. Januar 2015 besteht bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eine Sonderzuständigkeit für Straftaten zum Nachteil von Personen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität gezielt Opfer einer niederen – insbesondere bi-, homo- und intersexuellen- sowie transgender-feindlichen – Gesinnung geworden sind. In der zuständigen Abteilung ist 2015 bisher ein Verfahren mit einem möglichen transphoben Hintergrund eingegangen. Die Ermittlungen in diesem Verfahren dauern an. Ein weiteres beim LKA bekanntes Verfahren wurde wegen Schuldunfähigkeit eingestellt, weil es sich bei den Beschuldigten um Kinder handelte. 15. Wie viele transidente Menschen haben seit 2000 Prozesskostenhilfe aufgrund eines das AGG berührenden Aspektes, den sie angezeigt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2517 9 haben, beziehungsweise Körperverletzung oder sexueller Belästigung beantragt? Wie vielen wurde diese Prozesskostenhilfe gewährt? Siehe Antworten zu 7. und zu 12. 16. Gibt es gegenwärtig in Hamburg auf Transidentität sensibilisierte und geschulte Polizeibeamte/-innen? Wenn ja: Bitte aufschlüsseln nach Standort der Institution, Anzahl und Qualifikationskriterium. Wenn nein: warum nicht? Vier Polizeibeamtinnen und -beamte, die hauptamtlich zurzeit beim LKA 11, am Polizeikommissariat (PK) 33 und PK 38 sowie am Wasserschutzpolizeikommissariat 1 tätig sind, stehen Betroffenen sowie Interessenvertretungen nebenamtlich mit einem entsprechenden dienstlichen Zeitkontingent als qualifizierte Ansprechpersonen zur Verfügung und sind über eine persönlich zugeteilte Mobiltelefonnummer erreichbar. Der LKA Fachstab „Kriminalitätsprävention und Polizeilicher Opferschutz“ (LKA FSt 32) wählt die LSBT*I-Ansprechpersonen nach geeigneten Kriterien aus, koordiniert ihren Einsatz und begleitet sie fachlich. Wesentliches Auswahlkriterium bei der Personalrekrutierung ist ein besonderes Interesse am polizeilichen Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlichen Identitäten. Weiterhin ist sind die Themen Homo- und Bisexualität sowie geschlechtliche Identitäten an der Akademie (AK) der Polizei innerhalb der Thematik „Hasskriminalität“ Gegenstand der Ausbildung zum Laufbahnabschnitt (LA) I. Im Bereich des Studiums zum LA II werden diese Themen in unterschiedlichen Modulen einerseits unter dem Gesichtspunkt der „Kriminalitäts- und Kriminalisierungsrisiken exkludierter Gruppen“ sowie andererseits konkret zum Thema „Hasskriminalität“ ausführlich behandelt. Darüber hinaus ist das Thema „Hasskriminalität“ in unterschiedlichen Fortbildungslehrgängen der AK zur Steigerung der fachlichen Kompetenz der Mitarbeiter der Polizei mit jeweils zwei Unterrichtseinheiten enthalten. 17. Wurden und werden die transidenten Menschen auf sensibilisierte/ geschulte Polizeibeamte/-innen hingewiesen? Die Polizei macht ihre LSBT*I-Ansprechpersonen durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit bekannt und aktualisiert das bereits vorhandene Informationsmaterial für die Arbeit der LSBT*I-Ansprechpersonen kontinuierlich. Das polizeiliche Angebot wird insbesondere über Informations-Flyer, soziale Medien und die Homepage der Polizei breit publiziert. Auch in Einrichtungen der LSBT*I- Community wie zum Beispiel dem Magnus-Hirschfeld-Centrum sind Plakate und Flyer der polizeilichen Ansprechpersonen ausgehängt beziehungsweise ausgelegt. Darüber hinaus sind die LSBT*I-Ansprechpersonen auf geeigneten Veranstaltungen mit einem polizeilichen Info-Stand vertreten, zum Beispiel im August 2015 auf dem „Christopher Street Day“ und aktuell auf dem „Winterpride“. 18. Gibt es gegenwärtig sensibilisierte und geschulte Staatsanwälte/-innen, die mit Transidentität vertraut sind? Wenn ja: Bitte Standort und Erreichbarkeit aufführen. Wenn nein: warum nicht? Siehe Antwort zu 13. und 14. Die in der Sonderabteilung tätigen Dezernentinnen und Dezernenten sind mit den Besonderheiten des Delikttypus vertraut. Erreichbarkeit und Standort entsprechen denen der Staatsanwaltschaft Hamburg. 19. In welchem Umfang und auf welche Weise sind Angestellte der Jugendämter und Schulverwaltung über das Thema Transidentität informiert? Welche Hilfestellung können sie leisten? Die Jugendämter beraten Minderjährige und ihre Familien bei individuellen Problemen . Bei Bedarf beziehen sie spezialisierte Fachkräfte oder Beratungsstellen mit ein. Drucksache 21/2517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Sofern von den Jugendämtern ein Bedarf angemeldet wird, organisiert das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum der BASFI entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen . Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden insbesondere die Hinweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Geschlecht/Gesch lecht_node.html genutzt. So wurde im Rahmen des Themenschwerpunktes 2015 der Antidiskriminierungsstelle „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht“ auch die Beschäftigungssituation von transidenten Menschen in den Blick genommen (siehe http:// www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Geschlecht/Themenjahr _2015/Trans/trans_node.html). Konkrete Hinweise für die einzelfallspezifische Unterstützung von Beschäftigten sind der Studie „Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben“ (Hrsg. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin 2010) und dem Ratgeber zur Transgeschlechtlichkeit, Intergeschlechtlichkeit und Mehrfachdiskriminierung „Intersektionale Beratung von/zu Trans* und Inter*“ (http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/Literatur_Theme njahr_Geschlecht/Intersektionale%20Beratung.html?nn=6573292) zu entnehmen. Außerdem bietet das ZAF Fortbildungen in der Rubrik „Persönliche Kompetenzen Diversity“ zum Umgang mit Diskriminierung im (Berufs-)Alltag an, in diesen wird auch das Thema „Trans“ aufgegriffen. 20. Welche Weiterbildungsangebote zum Umgang mit den spezifischen Fragen und Problemlagen von Transidenten minderjährigen Menschen in Hamburg bestehen für Mitarbeiter/-innen in den Jugendämtern, der Schulverwaltung sowie pädagogischen Fachkräften in Schule und Kinder - und Jugendhilfe? Für Schulen hat sich eine Kombination aus Einzelfallberatung zur Unterstützung der transidenten Schülerin beziehungsweise des Schülers sowie deren/dessen Sorgeberechtigten und einer Fortbildung für begleitende pädagogische Fachkräfte bewährt. Das LI zieht dabei in der Regel Personen aus Selbsthilfegruppen und aus dem Magnus -Hirschfeld-Centrum (mhc) hinzu. In der Beratung werden einzelfallspezifische Unterstützungsmaßnahmen gemeinsam mit den Beratungslehrkräften beziehungsweise dem schulischen Beratungsdienst sowie Fachkräften der Regionalen Bildungsund Beratungszentren (ReBBZ) beziehungsweise des Beratungs- und Unterstützungszentrums Berufliche Schulen (BZBS) entwickelt. Außerdem wird regelhaft in Fortbildungen für schulische Pädagoginnen und Pädagogen zur Sexualerziehung, zur Pubertät sowie zur Mädchen- und Jungenpädagogik das Thema „Geschlechteridentitäten“ aufgegriffen. Im Übrigen siehe Antwort zu 19. sowie Drs. 20/1508. 21. Mit welchen konkreten Maßnahmen und in welchem Umfang (Finanzierung , Angebote) unterstützt der Senat Weiterbildungs- und Schulungsangebote für die unter 20. genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Grundsätzlich wird in Beratungen und Fortbildungen des LI auf die Spezialsprechstunde im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE, siehe http://www.uke.de/kliniken-institute/institute/institut-und-poliklinik-f%C3%BCrsexualforschung -und-forensische-psychiatrie/behandlungsangebot/ spezialambulanz.html) und auf die sogenannte Freizeitgruppe „trans*normal“ für Jugendliche im mhc (siehe http://www.mhc-hamburg.de/kultur-community/gruppen-immhc /) hingewiesen. Außerdem wird die Internetseite http://www.meingeschlecht.de/ vorgestellt. Zusätzlich wird auch die LI-Publikation „Erfahrungsberichte und Strategien “, in der unter anderem anonymisierte Berichte von Transjugendlichen und deren Eltern zu finden sind, angeboten (siehe http://li.hamburg.de/publikationen/4329722/ sexualerziehung-in-der-schule/). Außerdem wird für konkrete Maßnahmen die Publikation „Leitlinien für die Mädchenarbeit und Mädchenpädagogik“, in der das Thema Zweigeschlechtlichkeit aufgegriffen wird, genutzt (siehe Kapitel 2 http://li.hamburg.de/ contentblob/4344296/data/pdf-leitlinien-maedchenpaedagogik.pdf). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2517 11 Die Beratungen und Fortbildungen des LI zur genannten Thematik werden aus dem Gesamtetat im Umfang von insgesamt 15.700 Euro (Sach- und Honorarmittel) und den vorhandenen Personalressourcen des Arbeitsbereiches Sexualerziehung und Gender der Abteilung Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention finanziert. Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum der BASFI (SPFZ) bietet jährlich circa 210 Fortbildungsmaßnahmen und circa 160 anderweitige Qualifizierungsmaßnahmen (insbesondere Supervisionen, Coaching, Team- und Organisationsentwicklungen) für Fachkräfte der Bezirksämter und der BASFI an. Die offen ausgeschriebenen Veranstaltungen im Jahresprogramm 2016, die Modalitäten zur zeitnahen Durchführung maßgeschneiderter Qualifizierungsmaßnahmen („Fortbildung auf Anfrage“) und der Beratungsangebote (zum Beispiel Supervisionen, Coaching, Team- und Organisationsentwicklungen ) für öffentliche Träger der sozialen Arbeit in Hamburg sind unter www.hamburg.de/spfz dargestellt. Darüber hinaus können die Fachkräfte der genannten Dienststellen bei Bedarf auch Fortbildungsmaßnahmen anderer Anbieter in Anspruch nehmen. Im Übrigen siehe Drs. 20/1508. 22. Sieht der Senat die Notwendigkeit des Ausbaus dieser Weiterbildungsund Schulungsangebote? Im Rahmen der Entwicklung eines Aktionsplans zur Akzeptanz und Anerkennung der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt soll auch die Unterstützung im Handlungsfeld Schule aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Zur Situation von Transjugendlichen wird sich regelhaft im Arbeitskreis Vielfalt am LI und am Runden Tisch Transgender Norddeutschland im mhc ausgetauscht. Daraus ergeben sich Impulse für die Weiterentwicklung der schulischen Unterstützungsformate. So wird für das Schuljahr 2016/ 2017 eine Material- und Methodenkiste für schulische Fachkräfte der weiterführenden Schulen konzipiert, die neben der sexuellen Orientierung auch die Themen Transidentität und Intersexualität aufgreifen wird. Innerhalb seines Leistungssegments „Fortbildung auf Anfrage“ kann das SPFZ zeitnah für Dienststellen der Bezirksämter und für überregionale Bedarfe der BASFI Fortbildungsveranstaltungen konzipieren, organisieren und durchführen. 23. Hat sich der Senat auf Bundesebene für einen dritten Geschlechtseintrag eingesetzt? Wenn ja: durch welche Intervention/Maßnahmen? Wenn nein: warum nicht? Siehe Antwort zu 1. und 2.