BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/252 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 14.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Busbeschleunigung (2) Im Zuge der Busbeschleunigung wurden an mehreren Stellen in der Stadt Bushaltestellen umgebaut. Daraus resultiert, dass vielfach die Kennzeichnung eines Radweges abrupt unterbrochen wird, vor der Haltestelle endet und dahinter weitergeführt wird. Kürzlich haben die „Luruper Nachrichten“ die Thematik aufgegriffen. Ich frage den Senat: In Fällen, in denen die angeordnete Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde und die örtlichen Randbedingungen (zum Beispiel Fußgänger-/Radverkehrsaufkommen , Fahrgastaufkommen, Platzverhältnisse) die Anlage von Radwegen im Bereich von Bushaltestellen nicht zulassen, werden diese aufgehoben beziehungsweise nicht wiederhergestellt. Eine Beschilderung entfällt insofern. Der Gehweg darf aus Sicherheitsgründen im Bereich von MetroBus-Haltestellen ohne gesonderte Aufstellfläche nicht für Radfahrer freigegeben werden, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle absteigen und schieben müssen, wenn diese die Fahrbahn nicht benutzen möchten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Bushaltestellen wurden bisher im Zuge der Busbeschleunigung umgebaut? Es wurden 61 Bushaltestellen umgebaut. a. Was beinhalteten die Umbaumaßnahmen im Einzelnen? In den Umbaumaßnahmen sind folgende Arbeiten neben dem Umbau der eigentlichen Haltestellen enthalten: Nebenflächen, Fahrbahndecke, Umbau von Knotenpunkten, Umbau von Stellplätzen, Änderung des gesamten Straßenraumes. b. Wann wurde mit den Umbaumaßnahmen begonnen? Die Umbaumaßnahmen begannen im September 2012. c. Wann wurden sie abgeschlossen? Die Umbaumaßnahmen wurden im März 2015 abgeschlossen. d. An welchen dieser Haltestellen waren Radwege vorhanden? An den Haltestellen Hellbrookstraße, Hermann-Kauffmann-Straße, Neue Wöhr, Hartzloh , Gründgensstraße West (teilweise), Fritz-Flinte-Ring, Alfred-Mahlau-Weg, CesarKlein -Ring, Erich-Ziegel-Ring, Gründgensstraße Ost, Borchertring, Celsiusweg, Kressenweg, Engelbrechtweg, Luckmoor, Flurstraße (Nord), Eckhoffplatz, Tannenberg , Gänsemarkt (teilweise), Staatsbibliothek, Grindelhof, Bezirksamt Eimsbüttel, Drucksache 21/252 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eppendorfer Weg (teilweise), Gärtnerstraße, Brunsberg, Siemersplatz, Niendorfer Straße und Dorotheenstraße waren Radwege vorhanden. e. Wo wurde die Pflasterung geändert, sodass Radwege unterbrochen sind? An den Haltestellen Engelbrechtweg stadtauswärts, Luckmoor, Flurstraße (Nord), Eckhoffplatz, Tannenberg und Niendorfer Straße stadteinwärts wurde die Pflasterung geändert. Daher sind die Radwege unterbrochen. f. Wo wurden Radwege auf die Straße verlegt? An den Haltestellen Hellbrookstraße, Hermann-Kauffmann-Straße, Neue Wöhr, Hartzloh , Gründgensstraße West, Fritz-Flinte-Ring, Alfred-Mahlau-Weg, Cesar-Klein-Ring, Erich-Ziegel-Ring, Gründgensstraße Ost, Borchertring, Gurlittstraße, Gertigstraße, Kressenweg, Gänsemarkt, Staatsbibliothek (teilweise), Grindelhof (teilweise), Bezirksamt Eimsbüttel (teilweise) und Dorotheenstraße wurden Radwege auf die Straße verlegt. 2. An welchen der umgebauten Haltestellen wurden zusätzlich Verkehrszeichen für Radfahrer angebracht? Welche Verkehrszeichen sind das jeweils? An der Haltestelle Niendorfer Straße wurde das Verkehrszeichen VZ 240 angebracht. 3. Wo wurden die Radwegkennzeichnungen nicht wieder angebracht? Warum geschah dies nicht? Nach den Umbaumaßnahmen wurde an den Haltestellen Engelbrechtweg stadtauswärts , Luckmoor stadteinwärts, Flurstraße (Nord), Eckhoffplatz, Tannenberg und Niendorfer Straße die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. 4. Betreffend welche Stellen gab es bereits Beschwerden oder Unfälle wegen unterbrochener Radwege? Rückmeldungen gab es zu den Bereichen an den Haltestellen Engelbrechtweg stadtauswärts , Luckmoor stadteinwärts, Flurstraße (Nord), Eckhoffplatz, Tannenberg und Niendorfer Straße. Unfälle wurden nicht festgestellt. 5. Wann und wie wurden bezirkliche Gremien und Anwohner jeweils über die geplante Unterbrechung der Radwege informiert? Die Information der betroffenen bezirklichen Gremien zu den Maßnahmen erfolgt regelmäßig über die Planverschickung durch die zuständige Bezirksdienststelle. Eine gesonderte Einladung der bezirklichen Gremien zu den in der Antwort zu 1. e. betroffenen Haltestellen bezüglich der Information zur Planung hinsichtlich der Unterbrechung von Radwegen erfolgte nicht.