BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2531 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 08.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Was passiert am Buchenkamp? (2) Am 30.11.2015 hat die rot-grüne Bezirkskoalition mitgeteilt, dass sie sich mit dem Eigentümer der Flächen des früheren Ferck’schen Hofs in Volksdorf auf die Unterbringung von 950 Flüchtlingen an dieser Stelle verständigt hat. Hierbei blieb völlig offen, ob es sich um eine Erst- oder Folgeunterkunft handeln soll. Hierzu gibt es vor Ort berechtigte Fragen. Gleichzeitig will die Bezirkskoalition an dieser Stelle ein Bebauungsvorhaben realisieren, was zuletzt im Mai bei einer öffentlichen Diskussion der Pläne durch das Bezirksamt im Stadtteil einhellig abgelehnt wurde. Im Juni wurde im Bezirk zudem der Abschlussbericht der beauftragten Gutachter vorgelegt, der zahlreiche Restriktionen für eine Bebauung der Flächen zwischen Buchenkamp und Stadtteilgrenze benennt. Ich frage den Senat: 1. Was wird auf den Flächen östlich der Straße Buchenkamp derzeit von welchen Stellen im Einzelnen geplant? Nach dem Wohnungsbauprogramm des Bezirksamtes Wandsbek sind dort 60 Wohneinheiten und eine Demenzeinrichtung geplant. Darüber hinaus kann jetzt eine Teilfläche für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Diese Nutzungsmöglichkeit konnte einvernehmlich mit der Eigentümerin verhandelt werden und ist dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) am 27. November 2015 angeboten worden . Daraufhin wurden der Standort am 4. Dezember 2015 in einer Standortkonferenz vorgestellt, am 9. Dezember 2015 eine Ortsbesichtigung durchgeführt und danach erste Planungen für eine öffentlich rechtliche Unterbringung mit bis zu 950 Plätzen aufgenommen. In dieser Phase wird der Bezirk eng über die Standortkonferenzen beteiligt. Wenn die Planungen durch die zuständigen Fachbehörden einen entsprechenden Konkretisierungsstand erreicht haben, sind Anhörungen nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vorgesehen. 2. Wann und in jeweils welcher Form waren welche Dienststellen seit Beantwortung der Drs. 21/254 mit den Planungen für die Flächen des ehemaligen Ferck’schen Hofs befasst? Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirks hat die Fertigstellung des beauftragten, landschaftsplanerisch- und städtebaulichen Gutachtens „Wohnungsbaupotential Buchenkamp“ begleitet. In diesem Zusammenhang wurden eine öffentliche Informationsveranstaltung am 26. Mai 2015 vor Ort durchgeführt und der Planungsausschuss beteiligt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/2531 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wann genau, in welcher Form, zu welchen Gegenständen und auf wessen Veranlassung hatten jeweils welche Dienststellen der Stadt seit Beantwortung der Drs. 21/254 Kontakt zum Grundeigentümer der Flächen des Ferck’schen Hofs? Auf Veranlassung der Grundeigentümerin hatte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung am 26. August und 7. Oktober mit der Grundstückseigentümerin Gespräche über mögliche Verfahrensweisen (zum Beispiel Bebauungsplan) geführt. Am 9. Dezember 2015 fand ein Ortstermin zur Besichtigung des angebotenen Grundstücks statt, an dem Mitarbeiter des ZKF, des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Vertreter der Politik sowie Vertreter der Ökologischen Wohnungsbau Genossenschaft Hamburg eG teilgenommen haben. 4. Ab wann sollen wie viele Flüchtlinge auf welchen Flächen am Buchenkamp untergebracht werden? Nach einer ersten Prüfung erscheint eine Belegung mit bis zu circa 950 Flüchtlingen denkbar. Der derzeitige Planungsstand lässt noch keinen Rückschluss auf den Beginn der Inbetriebnahme zu. 5. Welche vorbereitenden Untersuchungen der Flächen fanden jeweils wann und mit welchem Ergebnis zur Nutzung für eine Flüchtlingsunterbringung statt? Die Grundeigentümerin hat ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, das den mit der weiteren Planung beauftragten Stellen zur Verfügung gestellt werden wird. 6. Ist eine Erstaufnahme oder eine Folgeunterbringung an dieser Stelle vorgesehen? Sofern dies noch nicht feststeht: Wann wird dies durch wen und nach welchen Kriterien entschieden? Siehe Antwort zu 1. 7. Welche Bauweise und Geschossigkeit der Anlage ist derzeit beabsichtigt ? Derzeit wird die Realisierbarkeit von zwei- bis drei geschossigen Gebäuden in Holzrahmen -Bauweise geprüft. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 8. In welcher Form und für welche Dauer soll der Stadt ein Nutzungsrecht am Grundstück für die geplante Flüchtlingsunterbringung am Buchenkamp eingeräumt werden? An welche Bedingungen und Verpflichtungen der Stadt ist die Nutzung der Fläche gebunden? Geplant ist der Abschluss eines Pachtvertrages zu marktüblichen Konditionen zwischen der Ökologischen Wohnungsbau Genossenschaft Hamburg eG und dem Betreiber f & w fördern und wohnen AöR (f & w) für fünf Jahre mit zwei jeweils fünfjährigen Verlängerungsoptionen. 9. Wie genau soll die Erschließung (Zufahrt, Ver- und Entsorgung et cetera ) der für die Flüchtlingsunterbringung vorgesehenen Fläche zwischen den Wegen Stüfelkoppel und Tonradsmoor erfolgen? Die Haupterschließung soll nach derzeitigem Planungsstand von der Straße Buchstücken /Ecke Stüfelkoppel aus an der nördlichen Grundstücksgrenze neben der Kita erfolgen. 10. Welche Überlegungen gibt es derzeit zur Beschulung der schulpflichtigen Kinder einer Flüchtlingsunterbringung am Buchenkamp? Zu den Grundsätzen des Beschulungsverfahrens für Flüchtlinge siehe Drs. 21/1532. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 11. Welche Flächen sollen im Einzelnen im Rahmen des angekündigten Bebauungsplanverfahrens mit welcher Zielrichtung östlich des Buchenkamps überplant werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2531 3 Für die fraglichen Flächen östlich der Straße Buchenkamp ist ein mögliches Bebauungsplanverfahren bisher noch nicht eingeleitet. Daher können zum räumlichen Umgriff eines möglichen künftigen Plangebietes derzeit keine abschließenden Aussagen erfolgen. 12. Wann sind Informationsveranstaltungen vor Ort zur geplanten Flüchtlingsunterbringung sowie zum angekündigten Bebauungsplan vorgesehen ? Wenn die Planungen durch die zuständigen Fachbehörden einen entsprechenden Konkretisierungsstand erreicht haben, wird das Bezirksamt Wandsbek im neuen Jahr eine Informationsveranstaltung zur geplanten Flüchtlingsunterbringung organisieren. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens wird regelhaft eine öffentliche Plandiskussion durchgeführt. 13. In der regelmäßigen Übersicht „Sachstand in Planung befindlicher Einrichtungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung“ des Bezirksamtes für die Regionalausschüsse im Bezirk Wandsbek wurde die Fläche mit dem Hinweis „Einigung zwischen Grundstückseigentümerin und Politik“ bereits aufgenommen. 13.1. In welcher Form und durch jeweils welche Vertreter ist die „Einigung zwischen Grundstückseigentümerin und Politik“ erfolgt? Eckpunkte wurden in einem Papier zwischen den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden von SPD/GRÜNEN des Bezirks/der Hamburgischen Bürgerschaft und der Eigentümerin vereinbart. 13.2. Wie und wann hat das Bezirksamt von dieser Einigung Kenntnis erhalten? Am 3. Dezember 2015 wurde der Entwurf einer Vereinbarung übersandt. 13.3. Liegt die Vereinbarung in Schriftform vor? Ja. 13.4. Warum wird in der Aufstellung des Bezirksamtes im Gegensatz zur Pressemitteilung der rot-grünen Bezirkskoalition keine Platzanzahl für die geplante Flüchtlingsunterkunft angegeben? 13.5. Schließen die zuständigen Stellen eine Erhöhung der Kapazität der geplanten Flüchtlingsunterkunft auf mehr als 950 Personen aus? Siehe Antworten zu 1., zu 4. und zu 7. 14. Wann wurden im Einzelnen durch welche Stellen und mit welchem Ergebnis Gespräche mit den Grundeigentümern der in der Nähe liegenden Flurstücke 5716 und 5731 (Gemarkung Volksdorf) bezüglich einer Nutzung der Flächen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung geführt? Die Bezirksverwaltung wurde am 5. Februar 2015 von der Behörde für Arbeit, Soziales , Familie und Integration über ein Telefongespräch mit einem Miteigentümer des Flurstücks 5716 informiert. Der Eigentümer war nicht an einer Nutzung der Fläche zur Unterbringung von Flüchtlingen interessiert, sodass die Flächen nicht weiter verfolgt wurden.