BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2533 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 08.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie ist es um Hamburgs Förderkoordinatoren bestellt? Seit dem Frühjahr 2012 gibt es zur Förderung der Inklusion an allen Hamburger Grund- und Stadtteilschulen Förderkoordinatoren. Maßgebliche Aufgabe der mit A 13 beziehungsweise A 14 besoldeten Förderkoordinatoren ist es, alle schulinternen Förderangebote zu steuern und auszuwerten. Sie sind an die Schulleitung oder die Steuergruppe der Schule angebunden und für die Erstellung, Umsetzung und Auswertung eines schuleigenen Förderkonzepts verantwortlich. Förderkoordinatoren vertreten das Förderkonzept und seine fortlaufende Weiterentwicklung im Rahmen der Schulkonferenz und sind hinsichtlich der Ressourcenverwendung der Schulleitung und über diese der Schulaufsicht rechenschaftspflichtig. Gemeinsam mit Steuergruppe, Schulleitung und Schulaufsicht unterstützen sie die Entwicklung von schulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Gestaltung und Auswertung der individuellen und auch der sonderpädagogischen Förderung. Darüber hinaus kooperieren sie mit weiteren Einrichtungen im Sozial- und Bildungsraum, organisieren Fallkonferenzen und diagnostische Verfahren einschließlich des Sprachfeststellungsverfahrens. Sie initiieren und steuern ein schulinternes System zur Erstellung individueller Förderpläne und auch Pläne sonderpädagogischer Förderung, werten dieses aus, sind verantwortlich für die schulinterne Fortbildung in Bezug auf die Förderung und beraten Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Förderung. Diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, zu deren Übernahme die Förderkoordinatoren im Rahmen einer 30-stündigen Ausbildung am LI weitergebildet werden, erfordert einen regelmäßigen Austausch, auch über die Bezirksgrenzen hinweg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Da die zu 1. bis 3. erfragten Daten von der zuständigen Behörde nicht statistisch erfasst werden, wurde eine Schulabfrage an den 248 staatlichen Grund- und Stadtteilschulen durchgeführt. Eine Qualitätssicherung war in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur begrenzt möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es an allen Grund- und Stadtteilschulen Förderkoordinatoren? Falls nein, an welchen Grund- und Stadtteilschulen gibt es aus welchen Gründen keine? Bitte pro Bezirk unter Angabe der jeweiligen Schule nennen. Drucksache 21/2533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 An allen 248 Grund- und Stadtteilschulen ist die Stelle einer Förderkoordinatorin beziehungsweise eines Förderkoordinators vorhanden. 2. Sind alle Stellen der Förderkoordinatoren aktuell tatsächlich besetzt? Falls nein, an welchen Schulen sind die Stellen aus welchen Gründen jeweils seit wann unbesetzt? Aktuell werden in drei Schulen die Aufgaben durch andere Funktionsträger wahrgenommen (Stadtteilschule Blankenese, Stadtteilschule Am Hafen sowie Grundschule Poppenbüttel). In fünf Schulen wird die Stelle zurzeit aufgrund von Umsetzungen unbesetzt und wird ausgeschrieben beziehungsweise nachbesetzt (Schule Klein Flottbeker Weg, Nelson-Mandela-Schule, Ganztagsschule Fährstraße, Grundschule Am Kieferberg sowie Schule Großlohering). In vier Schulen ist die Stelle der Förderkoordinatorin zurzeit vakant, da sich die Stelleninhaberinnen im Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit befinden (Schule Bovestraße, Schule Kroonhorst, Schule Max-Eichholz-Ring sowie Schule Ohrnsweg). In sechs Schulen ist die Stelle aufgrund einer längerfristigen Erkrankung oder aufgrund eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft vakant (Elbinselschule , Stadtteilschule Flottbek, Gyula Trebitsch Schule, Stadtteilschule Meiendorf, Schule Rothenhäuser Damm, Schule Furtweg). In einer Schule befindet sich der Förderkoordinator im Sabbatjahr (Stadtteilschule Richard-Linde-Weg). 3. Wie viele der Förderkoordinatoren sind Sonderpädagogen? Unter den 240 Förderkoordinatoren befinden sich 112 Sonderpädagogen. 4. Welche Erfahrungen liegen der zuständigen Behörde über den Einsatz und Effektivität von Förderkoordinatoren vor? Die Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren tragen dazu bei, dass an einer Schule in den unterschiedlichen Förderbereichen einheitliche und passgenaue Standards formuliert und umgesetzt werden. So können die mit allen schulischen Akteuren abgestimmten Fördermaßnahmen den Schülerinnen und Schülern zugutekommen. Förderkoordinatorinnen und -koordinatoren sind verantwortlich für die Erstellung eines auf das individuelle Schulprofil bezogenen Förderkonzepts. Das Förderkonzept setzt die Sprachförderung, die Lernförderung und die sonderpädagogische Förderung und die dazugehörenden Ressourcenzuweisungen miteinander in Beziehung. Es legt die Ziele, Indikatoren und Maßnahmen fest und integriert die Evaluationsschritte. Weitere Förderformen werden in die Koordinierung einbezogen. Eine Zertifizierung der Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren erfolgt durch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, wenn ein abgestimmtes innerschulisches Förderkonzept vorgelegt wird. Inzwischen sind von den 240 Förderkoordinatoren 236 zertifiziert worden. 5. Sind der zuständigen Behörde Probleme der Förderkoordinatoren bekannt? Falls ja, welche und inwiefern soll diesen abgeholfen werden? Nein. 6. Welche Weiterbildungen werden Förderkoordinatoren angeboten? Während der Qualifizierungsmaßnahmen (siehe: http://li.hamburg.de/contentblob/ 4117726/data/ download-pdf-ueberblick-ueber-die-module-der-qualifizierung.pdf) gibt es ein gesondertes Angebot für Schulleitungen und Förderkoordination zur innerschulischen multiprofessionellen Kooperation. Nach abgeschlossener Qualifizierung wird für die Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren bis zu viermal im Jahr ein bezirksübergreifender Austausch in einem moderierten Setting (Praxisbegleitgruppen) angeboten. Aufgrund der hohen Anzahl von qualifizierten und zertifizierten Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren ist eine Aufteilung in mehrere Praxisbegleitgruppen erforderlich geworden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2533 3 Daneben gibt es bezirkliche Austauschgruppen der Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren mit dem jeweils zuständigen Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ). 7. Welche Möglichkeiten zum bezirksübergreifenden Austausch bestehen für die Förderkoordinatoren? a. Gibt es Angebote des moderierten Austauschs in ausreichendem Maß? Ja. Siehe Antwort zu 6. b. Inwiefern wird ein entsprechender Austausch als Teil des für Lehrer jährlich verpflichtenden Fortbildungskontingentes angerechnet? Die Arbeit in den Praxisbegleitgruppen wird über das individuelle Fortbildungskontingent abgerechnet. Sollte dieses durch fachliche Fortbildung in schulinternen oder zentralen Veranstaltungen bereits ausgeschöpft sein, wird die Arbeit in den Austauschgruppen über die den Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren zugewiesenen Funktionszeiten berechnet. 8. Gibt es Planungen seitens der zuständigen Behörde, die Förderkoordinatoren aufgrund der Bedeutung ihrer Aufgabe künftig als Teil der Schulleitung anzusehen? Falls nein, weshalb nicht? Die Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren sind an die Schulleitung oder die Steuergruppe der Schule angebunden, siehe Drs. 20/3641. Diese Form hat sich bewährt. Veränderungen sind derzeit nicht geplant.