BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2534 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 08.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Rechtsextreme migrantische Gruppierungen In einigen deutschen Städten sind die Aktivitäten der Gruppen, Vereine und Organisationen Osmanlı Ocakları, Turkos MC, Türkiye Gençlik Birliğ, Üç-beş kişi e.V. bekannt geworden. Sie sind dem nationalistischen, rechtsextremistischen und kurdenfeindlichen Spektrum zuzuordnen. In Hamburg sind vor allem auch die rechtsextremistischen Grauen Wölfe (Ülkücu Gençlik) aktiv. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Erkenntnisse haben der Senat beziehungsweise die Sicherheitsorgane über die Aktivitäten der jeweiligen Gruppen in Hamburg? Der Polizei Hamburg sind der Bund Türkiye Gençlik Birliğ (TGB) und die Grauen Wölfe im Zusammenhang mit Versammlungen bekannt. Siehe auch Antwort zu 2. Darüber hinaus liegen der Polizei derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die oben genannten Organisationen sind keine Beobachtungsobjekte des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg. Das Umfeld türkischer Nationalisten und Rechtsextremisten firmiert ferner unter der Bezeichnung „Ülkücü“ (Idealisten) und „Bozkurt“ (Graue Wölfe). Diese Bezeichnungen stehen letztendlich immer für denselben Personenkreis türkischer Nationalisten. Im Übrigen siehe Drs. 21/1549. a. Bitte Vorfälle und Beteiligungen an Demonstrationen oder Ähnlichem mit Datum und Ort nennen. b. Versammlungsorte nennen. Gruppierung Ereignisdatum Ereignisort Tenor zum Ereignis TGB Hamburg 17.02.2015 Kundgebung am Jungfernstieg „Nein zur Gewalt gegen Frauen!“ TGB Hamburg 18.03.2015 Kundgebung am Steintorwall „Wir haben Gallipolli nicht vergessen !“ TGB Hamburg (Einzelperson) 24.04.2015 Kundgebung in der Tesdorpfstraße „Unterstützung für das Kinderfest “23 Nisan!“ TGB Hamburg 13.09.2015 Aufzug Jungfernstieg bis Hachmannplatz „Gegen den Terror in der Türkei!“ Graue Wölfe 13.09.2015 Aufzug Jungfernstieg bis Hachmannplatz „Gegen den Terror in der Türkei!“ c. Wer steht diesen Gruppen voran? Der Senat sieht aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von Angaben dazu ab. Drucksache 21/2534 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Wie und wo werden Mitglieder rekrutiert? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. e. Wie erhalten die Gruppen die Verbindungen in das jeweilige „Herkunftsland “ aufrecht? Nach Einschätzung der zuständigen Behörde erfolgt dieses über soziale Netzwerke, unterschiedliche Internetplattformen sowie den persönlichen Austausch. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 2. Haben der Senat oder Mitglieder des Senats in der Vergangenheit das Gespräch mit diesen Gruppen und ihren Mitgliedern gesucht? a. Wenn ja, was war die Ausgangssituation? b. Zu welchem Ergebnis ist der Senat gekommen? Nein. 3. Welche weiteren Gruppierungen gibt es in Hamburg, die nationalistisches und/oder rechtsextremes Gedankengut eines anderen Landes, das nicht Deutschland ist, vertreten? Dem LfV Hamburg liegen keine Informationen über Gruppierungen im Sinne der Fragestellung vor. Es gibt jedoch Einzelpersonen, die mit nationalistischen Gruppierungen mit Bezügen nach Indien und Sri Lanka sympathisieren. 4. Wie gedenkt der Senat mit solchen Gruppen umzugehen? a. Die Rekrutierung neuer Mitglieder einzudämmen/zu unterbinden? b. Welche Strategien gibt es, die Aktivitäten, sofern sie rechtswidrig sind, zu unterbinden? c. Die Bürgerinnen und Bürger über die Aktivitäten solcher Gruppierungen zu informieren und aufzuklären? Extremistische Strukturen und Gruppen werden durch das LfV Hamburg im Rahmen des gesetzlichen Auftrages beobachtet. Die Sicherheitsbehörden informieren regelmäßig in Medieninterviews, Vorträgen, über Internetbeiträge und über den jährlich herausgegebenen Verfassungsschutzbericht über die Gefahren des Extremismus und bestimmte Protagonisten der Szene. In Einzelfällen stehen auch Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden für Beratungsgespräche zur Verfügung. Zudem fördert der Senat generell die Vorbeugung gegen Rechtsextremismus im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus mit Handlungsschwerpunkten in den Bereichen: Vorurteilen und Anfeindungen im öffentlichen Raum begegnen und vorbeugen, Kinder und Jugendliche fördern und sensibilisieren, Institutionen unterstützen und Betroffene stärken, Vernetzung fördern, Kompetenzen bündeln (siehe Drs. 20/9849). Die Polizei wird lage- und anlassabhängig tätig und trifft die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Im Übrigen siehe Drs. 21/1986.