BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2535 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 08.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Barmbek-Nord – Opfert der Senat denkmalgeschützte Landarbeiterhäuser für den Bau eines Medizin-Campus durch Asklepios? Die Reihenhauszeile ehemaliger Landarbeiterbehausungen, der „Lange Jammer“ an der Hebebrandstraße 8, wurde in diesem Jahr vom Denkmalschutzamt der Hamburger Kulturbehörde unter Denkmalschutz gestellt. Zuvor hatte der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg -Nord die Kulturbehörde mit einem überfraktionellen Antrag um Prüfung gebeten. Die Landarbeiterhäuser gelten als letzte bauliche Zeugnisse der dörflichen Vergangenheit Barmbeks. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hatte nach der Unterschutzstellung der Landarbeiterhäuschen verkündet, dass es erste planerische Überlegungen gebe, wie das Areal – Flurstück 1616 der Gemarkung Barmbek – unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zukunftsfähig entwickelt werden könne. Dennoch sind die Häuser, die Eigentum des Landesbetriebs Immobilienmanagement sind, weiterhin vom Abriss bedroht. Der Asklepios-Konzern möchte auf der gleichen Fläche einen Medizin -Campus sowie ein Wohnheim für Azubis errichten und hierfür sollen die Landarbeiterhäuschen weichen. Dabei muss das Projekt nicht an den Landarbeiterhäusern scheitern. Im Wohnungsbauprogramm 2013 für den Bezirk Hamburg-Nord ist für den Neubau eines Wohnheims für Azubis eine alternative Fläche im Nordwesten des Asklepios-Geländes (Ecke Hebebrandstraße/ Rübenkamp) ausgewiesen wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die stadt-, sozial- und baugeschichtliche Bedeutung der Landarbeiterhäuschen? 2. Gibt es Planungen hinsichtlich der zukunftsfähigen Entwicklung des Areals unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes? Wenn ja, wie sehen diese Planungen aus? 3. Wird der Senat den Erhalt und die Sanierung der Landarbeiterhäuschen sicherstellen? Wenn nein, warum nicht? 4. Wie hoch wäre der prognostizierte finanzielle Aufwand laut der Finanzbehörde für die Sanierung der Häuser? 5. Wird der Senat den Bau eines Medizin-Campus verhindern, wenn das Vorhaben den Abriss der Landarbeiterhäuschen zur Folge hat? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/2535 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat hat sich hiermit noch nicht abschließend befasst. Im gültigen Bebauungsplan Barmbek-Nord 13 vom 9. Juni 2006 ist ein Erhalt der sogenannten Landarbeiterhäuser nicht vorgesehen. Aus Sicht der zuständigen Behörden besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Vorhaben Asklepios Campus Barmbek. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 6. Gab es beziehungsweise gibt es Gespräche beziehungsweise Verhandlungen zwischen Vertretern von Asklepios und des Senats in Bezug auf das Bauvorhaben? Wenn ja, wie ist der Stand beziehungsweise das Ergebnis der Verhandlungen oder der Gespräche? Ja, Asklepios sind die aus Sicht der zuständigen Behörden erforderlichen Eckpunkte für eine Anhandgabe mitgeteilt worden. 7. Gibt es Verträge oder schriftliche Vereinbarungen zwischen Vertretern von Asklepios und des Senats in Bezug auf das Bauvorhaben? Wenn ja, was beinhalten die Verträge beziehungsweise schriftlichen Vereinbarungen? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 8. Wurde bereits ein Bauantrag beziehungsweise ein Antrag für einen Vorbescheid für den Neubau eines Medizin-Campus gestellt? Wenn ja, wurde der Antrag bereits genehmigt? Es wurde ein Antrag gemäß § 63 Hamburgische Bauordnung gestellt, über den noch nicht entschieden wurde. 9. Wenn welche Voraussetzungen erfüllt sind, können die unter Denkmalschutz stehenden Häuser abgerissen werden? Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 9 Denkmalschutzgesetz. 10. Weshalb wurden in der Vergangenheit Planungen beziehungsweise Modelle, wie zum Beispiel im Wohnungsprogramm 2013 des Bezirks Hamburg-Nord, die den Erhalt der Häuser berücksichtigten, verworfen? Unter anderem aufgrund einer Abwägung der Belange des Denkmalschutzes mit den Zielen der Stadtentwicklung. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 1. bis 5. 11. Hat der Senat darauf hingewirkt, dass alle alternativen Planungen, die den Erhalt der Häuser gewährleisten, umfassend geprüft wurden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 12. Wird der Senat darauf hinwirken, dass ein Runder Tisch etabliert wird, der die Beteiligung aller Interessenvertreter gewährleistet? Wenn nein, warum nicht? 13. Wird der Senat darauf hinwirken, dass eine umfassende Bürgerbeteiligung vor einer Entscheidung stattfindet? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1. bis 5.