BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2557 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 09.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Zweites Mietrechtspaket Der SPD-Bundesjustizminister Heiko Maaß hat ein zweites Mietrechtspaket angekündigt, in dem für Mieterhöhungen nach Modernisierungen eine Kappungsgrenze eingeführt und der Bezugszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre verbreitert werden soll. Die norddeutsche Wohnungswirtschaft ist von diesen Plänen „äußerst alarmiert “ und weist auf eine „Gefährdung der erfolgreichen Energiewende“ hin. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wird der Hamburger Senat den Vorstoß von SPD-Bundesjustizminister Heiko Maaß unterstützen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Der Senat hat sich hiermit bisher nicht befasst. 2. Ist der Hamburger Senat mit der norddeutschen Wohnungswirtschaft über das angekündigte zweite Mietrechtspaket im Gespräch? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Die für das Wohnen zuständige Fachbehörde wertet die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Grundlinien derzeit aus und wird mit der Wohnungswirtschaft und den Mietervereinen sprechen. 3. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Baukostensteigerungen im Hamburger Wohnungsmarkt beim Neubau und bei der Modernisierung in Bezug auf das erste Mietrechtspaket und das angekündigte zweite Mietrechtspaket? Die Mietrechtspakete stehen in keinem Zusammenhang mit der Entwicklung der Baukosten in Hamburg. Im Interesse des Mietwohnungsneubaus und der Modernisierungstätigkeit gilt im Übrigen die auf dem ersten Mietrechtspaket basierende Mietpreisbegrenzung – in Hamburg mit Wirkung ab 1. Juli 2015 eingeführt – nicht bei Mietverträgen für eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird, sowie bei der ersten Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2.