BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2558 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Dennis Thering (CDU) vom 09.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Fahrbahnerneuerung des Brombeerwegs? Seit Mitte April 2015 erneuert der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer die Fahrbahn und die Nebenflächen der Alten Landstraße zwischen Emekesweg und der Kreuzung Poppenbütteler Weg/Ulzburger Straße (Wandsbek). Diese Bauarbeiten sollen Mitte Dezember 2015 abgeschlossen werden. Nunmehr finden auch Vermessungsarbeiten im Brombeerweg ab der Kreuzung Erdkampsweg/Ratsmühlendamm in Richtung Alte Landstraße statt (Nord und Wandsbek). Die Hansestadt Hamburg ist verpflichtet, bei Verkehrsplanungen und Umgestaltungen auf eine möglichst effektive Lärmminderung hinzuwirken. Das Hauptverkehrsstraßennetz, zu dem auch der Brombeerweg und die Alte Landstraße gehören, dient allerdings grundsätzlich der leistungsfähigen Abwicklung der für die städtischen Funktionen erforderlichen Verkehre. Im Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2)1 (Ziffer 3.4.1) heißt es auszugsweise : „Eine umfassende Entlastung der Hauptverkehrsstraßen aus Lärmgründen mittels verkehrsplanerischer Ansätze ist nur im Ausnahmefall in begrenzten Teilbereichen möglich. Erst wenn die Entlastungen etwa zur Halbierung der Verkehrsmengen führen oder zu möglichen Querschnittänderungen mit erheblicher Erhöhung des Abstandes der Schallquelle zur Fassade sind deutliche Lärmminderungseffekte erzielbar. Verbleiben die Verkehrsmengen auf Grund der funktionalen Zusammenhänge dauerhaft auf einem hohen Niveau, treten folgende Maßnahmengruppen zur Lärmminderung in den Vordergrund : Maßnahmen an der Quelle - Gewährleistung eines guten (ebenen) Fahrbahnzustandes, - Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge, - Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeiten, - Verstetigung des Verkehrsflusses durch adaptive Netzsteuerungen/ Koordinierungen, - aktiver Schallschutz in Form von Schallschutzwänden (innerstädtisch eher als Ausnahme zu betrachten).“ 1 http://www.hamburg.de/contentblob/4088786/data/laermaktionsplan-hamburg-2013.pdf. Drucksache 21/2558 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Alte Landstraße wurde in der letzten Legislaturperiode wieder einmal von Tempo 60 auf Tempo 50 herabgestuft. Inwieweit dies zur Lärmminderung beiträgt, ist unklar. Unklar ist auch, ob, und falls ja, welche Erkenntnisse die zuständigen Behörden in Bezug auf die Lärmminderung, die durch die Umleitung des Verkehrs auf den Ring 3 während der jetzigen Baustelle eingetreten sein dürfte, gewonnen haben. Schließlich ist bekannt, dass – richtige Qualität und korrekter Einbau vorausgesetzt – offenporiger Asphalt (OPA beziehungsweise PA, sogenannter Flüsterasphalt ) nicht unerheblich zur Lärmminderung beitragen kann. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Planungen bestehen für eine Erneuerung des Brombeerwegs und der Alten Landstraße in Richtung Poppenbüttel? Der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer hat ein Projekt für den benannten Abschnitt eingerichtet. Das Projekt im Brombeerweg und der Alten Landstraße gehört zu den Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Zurzeit werden die ersten Voruntersuchungen in Auftrag gegeben und das VOF-Verfahren zur Vergabe der Ingenieurleistungen vorbereitet. 2. Ist dort die Einrichtung von Radfahrstreifen beabsichtigt? Wenn ja, a. wie viele Fahrradfahrer verkehren nach Messungen beziehungsweise Schätzungen der zuständigen Behörde täglich auf dem Brombeerweg und der Alten Landstraße und rechtfertigt dies die Einrichtung eines Radfahrstreifens? b. welche Auswirkungen wird dies für den Autoverkehr haben? Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Verkehrszahlen für den Radverkehr in dem entsprechenden Korridor vor. Eine Entscheidung für die Verkehrsführung für Radfahrerinnen und Radfahrer wurde noch nicht getroffen. 3. Welche sonstigen Bauarbeiten sollen dort in welchem Zeitraum durchgeführt werden? Derzeit sind keine weiteren Baumaßnahmen geplant. 4. Ist im Falle einer Grundinstandsetzung geplant, Flüsterasphalt zu verwenden ? Wenn nein, weshalb nicht und welche sonstigen Vorkehrungen für den Lärmschutz sind beabsichtigt? Siehe Antwort zu 7. und 8. 5. Inwiefern wurden die Anlieger in die Planungen einbezogen? Bislang noch nicht, da die Grundlagenermittlung begonnen hat. 6. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die geplanten Fahrbahnerneuerungen und sonstigen Straßenbaumaßnahmen? Zum jetzigen Zeitpunkt können dazu noch keine Aussagen getroffen werden. 7. Durch welche Maßnahmen soll der Lärm gemindert werden? 8. Ist geplant, OPA/PA zu verwenden und falls ja, wie hoch wird die dadurch bewirkte Lärmminderung voraussichtlich sein? Wenn nicht, aus welchen Gründen? In Hamburg werden nicht offenporige lärmmindernde Deckschichten (zum Beispiel Splittmastixasphalt SMA 8 Hmb) seit Längerem standardmäßig verwendet. Sie sind im straßenbautechnischen Regelwerk Hamburgs (ZTV/St-Hmb., ER 1, vergleiche Drs. 20/11623) verankert, haben sich als dauerhafte und zuverlässige Bauweisen bewährt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2558 3 und ermöglichen Pegelminderungen von -2 dB(A). Der Einsatz dieser Deckschichten findet geschwindigkeitsunabhängig nach den oben genannten Regelungen und Vorgaben statt, wobei die lärmmindernde Wirkung in der Regel dann greift, wenn das Reifen-Fahrbahn-Geräusch dominiert (Pkw ab circa 30 bis 40 km/h und Lkw ab circa 60 km/h). Darüber hinaus wird sich erfahrungsgemäß durch Beseitigung von Unebenheiten , insbesondere an Straßenabläufen, Schachtabsackungen und anderen Einbauten , die Lärmsituation deutlich verbessern. 9. Wie hoch ist die Lärmminderung durch die erfolgte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h? Gemäß Sechzehnter Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) beträgt die Korrektur des Beurteilungspegels für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten bei einer Reduzierung von 60 km/h auf 50 km/h ca. 1 dB(A). 10. Wird der Verkehrsfluss auf dem Brombeerweg über die Alte Landstraße bis zur Kreuzung des Ring 3 adaptiv gesteuert? Wenn ja, erfolgt dies aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und/oder zur Lärmminderung? Wenn nein, warum nicht? Nein, da die Lichtsignalanlagen auf dieser Strecke in einer Grünen Welle geschaltet werden. 11. Welche Erkenntnisse haben die zuständigen Behörden in Bezug auf die Lärmminderung, die durch die Umleitung des Verkehrs auf den Ring 3 während der jetzigen Baustelle eingetreten sein dürfte, gewonnen? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Eine wahrnehmbare Reduzierung des Beurteilungspegels wird ab einer Veränderung von 3 dB(A) erreicht. Für eine solche Veränderung wäre die Abnahme der Verkehrsbelastung um 50 Prozent nötig. Für einen belastbaren rechnerischen Nachweis sind weitere Faktoren gem. 16. BImSchV (siehe Antwort zu 9.) zu berücksichtigen, die im Rahmen einer zeitlich begrenzten Baumaßnahme nicht generiert werden können.