BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/256 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 15.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Der Einsatz von sogenannten Parkkrallen im Rahmen der Vollstreckung durch Vollziehungsbeamte der Finanzämter in Hamburg Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/8533 berichtet der Senat über den Einsatz von mechanischen Wegfahrsperren, sogenannten Parkkrallen. Diese werden eingesetzt, um rückständige Beträge aus Gemeinschaftssteuern , Landessteuern und kommunalen Steuern zu erzielen. Ferner werden mittels Parkkralle steuerliche Nebenleistungen vollstreckt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele mechanische Wegfahrsperren besitzt die Hamburger Finanzverwaltung mittlerweile? 2. In wie vielen Fällen haben welche der Finanzämter in Hamburg auf den Einsatz von Parkkrallen seit dem Pilotversuch im Jahre 2006 im Jahr 2014 und im laufenden Jahr zurückgegriffen? 3. Wie viele Zahlungen in welcher Gesamthöhe konnten mithilfe des Einsatzes der Parkkrallen im Rahmen der Vollstreckung 2014 und im laufenden Jahr jeweils eingebracht werden? Die Hamburger Finanzverwaltung verfügt über 38 Wegfahrsperren, die 2014 und im laufenden Jahr nicht eingesetzt wurden, weil die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer im Laufe des Jahres 2014 auf den Bund übergegangen ist und in Absprache mit dem Zoll seitens der Hamburger Finanzverwaltung seit 1. Januar 2014 keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden. Im Übrigen: entfällt.