BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2560 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Jens Meyer (FDP) vom 09.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradstraße Harvestehuder Weg (4) Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Parkplätze bestanden am Harvestehuder Weg vor Beginn des Umbaus zur Fahrradstraße? Vor dem Umbau gab es 65 Parkplätze. 2. Wie viele Parkplätze bestanden vor Beginn des Rückbaus der Baumaßnahmen zur Fahrradstraße? Vor dem Rückbau gab es 53 Parkplätze. Weggefallen sind acht Parkplätze im Norden der Strecke aus Gründen der Verkehrssicherheit und vier Parkplätze aus stadtplanerischen Gründen auf der alsterzugewandten Seite. 3. Wie viele Parkplätze werden nach Abschluss des Rückbaus bestehen? Nach dem Rückbau gibt es weiterhin 53 Parkplätze. 4. Warum wird durch schraffierte Flächen auf der Fahrbahn an einigen Abschnitten das Parken am Fahrbahnrand verboten? Das Parken am Fahrbahnrand ist auf der gesamten Strecke grundsätzlich nicht mehr erlaubt, damit überall eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,50 m gewährleistet werden kann. Lediglich im Bereich kurz hinter der Alsterchaussee ist ausnahmsweise das Parken auf der Fahrbahn zulässig, da hier trotz Parkflächen weiterhin mindestens 5,50 m Fahrbahnbreite vorhanden sind. Keine der schraffierten Flächen weist eine Breite von mindestens 2 m auf, sodass dort nicht geparkt werden kann, ohne den fließenden Verkehr zu behindern. Die Schraffur (Sperrfläche) dient zusätzlich zu den Verkehrsschildern der Verdeutlichung, dass hier nicht geparkt werden darf. 5. Wie lang ist die zur Fahrradstraße ausgebaute Strecke insgesamt? Wie lang sind die durch schraffierte Flächen für das Parken blockierten Strecken insgesamt? Die Länge der Fahrradstraße beträgt 1.250 m, die schraffierten Flächen erstrecken sich auf einer Länge von 280 m. 6. Wieso stehen Mini-Holzpfähle auf dem Seitenstreifen und verhindern so das Parken? Die Parkplätze werden halb auf der Nebenfläche und halb auf der Fahrbahn angeordnet . In Abschnitten, in denen dies zum Schutz der Nebenflächen und Bäume nicht erlaubt ist, wird es durch Spaltpfähle verhindert. Drucksache 21/2560 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie lang sind die durch Mini-Holzpfähle für das Parken blockierten Strecken insgesamt? 135 m.