BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2561 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Medizinische Versorgung von Flüchtlingen Senatorin Prüfer-Storcks erweckt den Eindruck, dass die medizinische Versorgung der Flüchtlinge mittlerweile gut sei. Oft entsteht ein anderer Eindruck . Ich frage den Senat: 1. Wie viele Ärzte welcher Fachrichtungen stehen in den Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung? Bitte für jede Unterkunft getrennt unter Angabe der ärztlichen Qualifikation (Allgemeinarzt, Facharzt) und der zeitlichen Anwesenheit pro Woche angeben. Über die abgefragten Parameter berichtet die nachstehende Tabelle: Unterkunft Fachrichtung/ Qualifikation Anzahl Anwesenheit (Stunden pro Woche) Albert-Einstein-Ring 1 22761 Hamburg Pädiater 1 8 Allgemeinmediziner 3 16 Bargkoppelstieg 10-14 22415 Hamburg Pädiater Besetzung wechselt 8 Internisten 2 20 Allgemeinmediziner 5 16 Behrmannplatz 3 22529 Hamburg Allgemeinmediziner 1 8 Bredowstraße 4 22113 Hamburg Pädiater 1 4 Tropenmediziner 2 8 Dratelnstraße 15 21109 Hamburg Pädiater 6 8 Allgemeinmediziner 9 34 Eißendorfer Pferdeweg 52 21075 Hamburg Pädiater 1 4 Internisten 1 8 Geutensweg 30 22147 Hamburg Allgemeinmediziner 4 10 Grellkamp 40 22415 Hamburg Pädiater 3 6 Internisten 3 9 Allgemeinmediziner 1 3 Harburger Poststraße 1 21079 Hamburg Pädiater 1 3 Internisten 5 40 Heselstücken 15 22453 Hamburg und Sportallee 70 22335 Hamburg (werden gemeinsam versorgt) Pädiater 2 3 Allgemeinmediziner 2 9 Holstenhofweg 84a-h Pädiater 1 3 Drucksache 21/2561 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Unterkunft Fachrichtung/ Qualifikation Anzahl Anwesenheit (Stunden pro Woche) 22041 Hamburg Allgemeinmediziner 1 6 Hörgensweg 6 22525 Hamburg Pädiater 1 4 Allgemeinmediziner 5 24 Jenfelder Straße 158 22045 Hamburg Allgemeinmediziner 4 16 Karl-Arnold-Ring 11 21109 Hamburg Pädiater 1 2 Internist 1 2 Allgemeinmediziner 2 4 Kieler Straße 433 22527 Hamburg Pädiater 9 8 Allgemeinmediziner Besetzung wechselt 12 Kurdamm 8 21107 Hamburg Pädiater 1 3 Internisten 1 8 Kurt-A.-Körber Chaussee 83 21033 Hamburg Pädiater 2 6 Internisten 2 20 Blompamp 61/ Rugenbarg 126 (Zufahrt) 22549 Hamburg Allgemeinmediziner 1 4 Schlachthofstraße 3 (Neuland 2) 21079 Hamburg Pädiater Besetzung wechselt 4 Internist 1 21 Allgemeinmediziner 1 21 Schlachthofstraße 20b (Neuland) 21079 Hamburg Pädiater 1 3,5 Internisten 1 2 Allgemeinmediziner 3 6 Niendorfer Straße 99 22453 Hamburg Pädiater 1 4 Allgemeinmediziner 1 6 Ohlstedter Platz 1 22397 Hamburg Pädiater 1 4 Internisten 2 6 Oktaviostraße 102 22043 Hamburg Pädiater 1 2 Allgemeinmediziner Besetzung wechselt 20 Osterrade 51 21031 Hamburg Pädiater 1 4 Tropenmediziner 2 8 Papenreye 1a 22453 Hamburg Internisten 4 15 Allgemeinmediziner 4 15 Rugenbarg 103 22549 Hamburg Pädiater 1 4 Allgemeinmediziner Besetzung wechselt 20 Schnackenburgallee 81-83 Team 1 (Zelte) 22526 Hamburg Pädiater 2 8 Internisten 2 12 Allgemeinmediziner 1 12 Schnackenburgallee 81-83 Team 2 (Container) 22526 Hamburg Internisten 3 16 Allgemeinmediziner 4 32 Schwarzenbergstraße 87 21079 Hamburg Pädiater 1 3 Internisten 1 16 Allgemeinmediziner 1 6 Vogt-Kölln-Straße Allgemeinmediziner 3 11 Wendenstraße 162 20537 Hamburg Pädiater 1 3,5 Allgemeinmediziner Besetzung wechselt 5 Wiesendamm 24 22305 Hamburg Pädiater 3 3 Allgemeinmediziner Besetzung wechselt 6 2. Wie werden diese Ärzte bezahlt? Wer trägt die Kosten? Siehe Drs. 21/1701. Die Kosten trägt die Freie und Hansestadt Hamburg. 3. Wie viele Ärzte stehen damit umgerechnet auf Vollzeitpräsenz pro 1.000 Flüchtlinge zur Verfügung? Wie viele Ärzte stehen in Hamburg pro 1.000 Einwohner zur Verfügung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2561 3 Für die hausärztlichen Sprechstunden in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird ein Leistungsumfang von einer Arztstelle mit 39 Wochenstunden für circa 1.000 Bewohnerinnen und Bewohnern zugrunde gelegt. Der tatsächliche Umfang ist jeweils flexibel nach der eigentlichen Bedarfslage auszurichten. Für die vertragsärztliche Versorgung stehen in Hamburg 2,3 Ärztinnen/Ärzte pro 1.000 Einwohner zur Verfügung; davon 0,7 für die hausärztliche und 1,6 für die fachärztliche Versorgung (einschließlich angestellte und ermächtigte Ärztinnen/Ärzte gemäß KVH- Bedarfsplanung, Stand 01.01.2015). 4. Innerhalb welcher Zeit nach ihrer Ankunft in Hamburg erhalten Flüchtlinge eine Gesundheitskarte? Siehe Antwort Drs. 21/2248. 5. Wird das Budget für ärztliche Behandlungen erhöht, weil ja nun mehr Inhaber einer Gesundheitskarte einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen ? Wenn ja: in welcher Höhe? Wer übernimmt die zusätzlichen Kosten? Wenn nein: warum nicht? Nein. Flüchtlinge, die nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt sind, werden von der AOK Bremen/Bremerhaven gemäß § 264 Absatz 1 SGB V betreut und erhalten eine Krankenversicherungskarte. Die über die Krankenversicherungskarte abgerechneten erforderlichen Leistungen zur Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen werden von der zuständigen Behörde für das AsylbLG erstattet. Entsprechend bleibt die für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbarte Gesamtvergütung beziehungsweise bleiben für die stationäre Versorgung vereinbarten Erlösbudgets hiervon unberührt. Hamburger Plankrankenhäuser, in denen Flüchtlinge medizinisch versorgt werden, können etwaige Mehrleistungen für stationäre Leistungen bei den nächsten Budgetverhandlungen mit den Krankenkassenverbänden geltend machen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1434. 6. Wie prüfen die zuständigen Stellen, ob Flüchtlinge und Helfer ausreichenden Impfschutz haben? Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Asylgesetz (AsylG) wird eine Impfanamnese erhoben und angeboten, bestehende Impflücken gemäß den Empfehlungen der STIKO zu schließen. In den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen wird der Impfstatus durch Vorlage des Impfpasses in den Sprechstunden überprüft. Die Überprüfung des Impfstatus von Helferinnen und Helfern ist nicht vorgesehen. Eine Überprüfung des eigenen Impfstatus und gegebenenfalls die Nachholung fehlender Impfungen durch die Hausärztin beziehungsweise den Hausarzt werden den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern empfohlen. http://www.hamburg.de/gesundheitfluechtlinge /4591374/gesundheitsschutz-ehrenamtliche/. 7. Betreffend welche Krankheiten sorgt die zuständige Behörde für ausreichenden Impfschutz bei Flüchtlingen und Helfern? Den Flüchtlingen wird die Impfung gemäß den Empfehlungen der STIKO angeboten, das umfasst auch die Impfung gegen die saisonale Influenza. Helferinnen und Helfer haben die Möglichkeit, auf die in Deutschland bestehenden Impfangebote des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und des ambulanten Bereiches zurückzugreifen. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 8. Gibt es in jeder Flüchtlingsunterkunft einen individuellen Hygieneplan, der in mehreren Sprachen vorliegt? Wenn nein: warum nicht? Für die Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme siehe Drs. 21/2095. Für die medizinischen Sprechstunden der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen liegt ein deutsch- Drucksache 21/2561 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 sprachiger Hygieneplan vor. Es arbeiten dort nur deutschsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allen Folgeunterkünften liegen Hygienerichtlinien schriftlich vor, die zentral für alle Unterkünfte gleichermaßen entwickelt worden sind. Hier sind unter anderem die Reinigungsvorschriften von unterschiedlichen Räumen (Nassbereiche et cetera) und das Verhalten bei Infektionskrankheiten festgelegt. Darüber hinaus beschäftigt f & w Hygienebeauftragte , die die Unterkünfte in regelmäßigen Abständen aufsuchen und die entsprechenden Informationen und Fortbildungen zur Wahrung der Hygiene in den Unterkünften und die Vermeidung von und den Umgang mit Infektionskrankheiten an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermitteln. Wichtige Informationen werden an die Bewohnerinnen und Bewohner weitergegeben, um einen möglichst breiten Infektionsschutz sicherzustellen. Hierzu werden unter anderem verschiedensprachige Materialien angeboten. 9. Werden alle Flüchtlinge auf Tuberkulose untersucht? Wenn ja: Wie erfolgt die Untersuchung? Wenn nein: warum nicht? In Hamburg werden alle Flüchtlinge gemäß den Vorgaben der §§ 62 Asylgesetz (AsylG) und 36 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf das Vorliegen einer Tuberkulose geröntgt, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet haben und keine Schwangerschaft vorliegt.