BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2569 21. Wahlperiode 18.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 11.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft im Duvenacker In der Drs. 21/1838 „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perpektive Wohnen“ teilt der Senat mit, dass vom Bezirksamt Eimsbüttel unter anderem die Fläche Duvenacker (Flurstück 6118) gemeldet wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie will der Senat die Anwohner über die Bebauung des Grundstücks Duvenacker informieren? Welche Informationsveranstaltungen sind geplant? Eine erste Informationsveranstaltung ist für Januar 2016 geplant. 2. Wie viele Wohneinheiten sollen auf dem Grundstück Duvenacker entstehen ? 3. Welches Maß der baulichen Nutzung gemäß § 17 BauNVO soll auf dem Grundstück umgesetzt werden? a. GRZ? b. GFZ? Es sollen circa 100 bis 120 Wohnungen entstehen. Erste Entwürfe befinden sich derzeit in der Abstimmung. 4. Welche Geschossigkeit soll auf dem Grundstück umgesetzt werden? Es sollen maximal dreigeschossige Gebäude plus Staffelgeschoss errichtet werden. 5. Welches Planrecht mit welcher Ausweisung gilt derzeit für das Grundstück Duvenacker? Die Fläche befindet sich im Außenbereich und wird nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. 6. Wurde bereits ein Bauantrag für das Grundstück eingereicht? Wenn ja, wann? Wer ist der Bauherr? Es wurde noch kein Bauantrag eingereicht. Zurzeit ist das Grundstück an einen Landwirt verpachtet (siehe Drs. 21/1838). 7. Wurde der Pachtvertrag mit dem Landwirt gekündigt? Wenn ja, wann? Wann endet der Pachtvertrag? Nein. Drucksache 21/2569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen: entfällt. In diesem Abschnitt finden auch Erweiterungsmaßnahmen der A 7 statt: 8. Wann beginnen die Arbeiten an der A 7 im Bereich des Grundstücks Duvenacker? Bitte den genauen Zeitplan nennen. 9. Welche Grundstücksfläche wird während der Bauphase von dem Grundstück Duvenacker für die Arbeiten an der A 7 benötigt? Die Grundstücksfläche wird im Rahmen der Ausführungsarbeiten des ÖPP-Vorhabens „Erweiterung der A 7 AD Bordesholm bis südl. AD HH-Nordwest-Abschnitt 7“ für den Bau eines Lärmschutzwalls und eines Betriebsweges in Anspruch genommen. Für den Bau des Lärmschutzwalls und des Betriebsweges wurden 1.510 m² Grundstücksfläche des Flurstücks dauerhaft erworben. Darüber hinaus ist eine vorübergehende Inanspruchnahme von 95 m² für Anpassungsarbeiten am Duvenackergraben beabsichtigt . Gemäß dem Bauzeitenplan des Auftragnehmers ist hier mit Bautätigkeiten ab März 2016 zu rechnen, die nach den derzeitigen Planungen im 2. Quartal 2017 abgeschlossen sein sollen. 10. Verringert sich die in der Drs. 20/1838 angegebene Grundstücksfläche von circa 1,1 ha nach Fertigstellung der A 7? Wenn ja, um welche Größe beziehungsweise welche Grundstücksgröße verbleibt? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für das Maß der baulichen Nutzung? Nein.