BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2573 21. Wahlperiode 18.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 11.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Urheberrecht in universitären Skripten – Werden Hamburgs Hochschulen mit den Folgen der Umstellung auf Einzelerfassung urheberrechtlich geschützter Quelle alleingelassen? Die Erstellung von Skripten als Begleitmaterial für Hochschulveranstaltungen ist ebenso verbreitet wie sinnvoll. Dozenten können ihren Studenten essenzielle Materialien und Inhalte zusammengefasst zur Verfügung stellen, meist digital. Die Alternative wären lange Literaturlisten. Diese sind aber erstens mit deutlich mehr Beschaffungsaufwand für die Studenten verbunden und zweitens in Zeiten arbeitsintensiver Bachelor- und Masterstudiengänge zeitlich kaum vollständig zu erschließen. Doch die Institution der Hochschulskripte wird bedroht. Die VG Wort, welche die Urheberrechte von Autoren und Verlegern geltend macht, organisiert die Bezahlung geschützter Inhalte. Bislang konnten diese Kosten pauschal von den Hochschulen mit der VG Wort abgerechnet werden. Doch ab dem 01.01.2017 könnte es mit dieser einfachen Verrechnungsmethode vorbei sein. Die VG Wort hat vor Gericht erstritten, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte einzeln zu erfassen und ihr zu melden ist. In der universitären Praxis bedeutet dies, dass für Skripte jede einzelne Quelle in einem zu erstellenden Verwaltungssystem gemeldet werden müsste. In einem Probelauf dieses Systems führte die Einzelerfassung im Wintersemester 2014/2015 an der Universität Osnabrück zu einem Rückgang der genutzten Quellen von jeweils circa 4.000 in den vorherigen Semestern auf circa 1.000 im Probelauf. Die Lehrenden gaben an, aufgrund der Rechtsunsicherheit und zur Kompensation des zusätzlichen Verwaltungsaufwands weniger Skripte zu erstellen und dafür auf Literaturlisten auszuweichen. Zur aktuellen Rechtslage verkündeten die Kultusministerkonferenz und die VG Wort in einer gemeinsamen Pressemitteilung, „die gemäß § 52a UrhG gesetzlich erlaubten Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen, wie sie beispielsweise für digitale Semesterapparate von Bedeutung sind, im Jahr 2016 nochmals über eine angemessene Pauschalzahlung zu vergüten“. Das bedeutet, dass im Jahr 2016 noch einmal nach altem Prozedere abgerechnet werden kann. Im 1. Quartal 2016 will man dann überlegen, wie die Erfassung und Meldung einzelner Skriptseiten „deutlich vereinfacht und für die Hochschulen nutzerfreundlich ausgestaltet“ werden kann. Ob dieses neue Verfahren schon von 2017 an in Kraft tritt, ist noch nicht klar. Drucksache 21/2573 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Folgen der Umstellung auf eine Einzelerfassung genutzter Quellen in universitären Intranetzen Hamburger Universitäten und Hochschulen ein? 2. Werden diese Folgen mit steigenden Kosten für zunehmenden Verwaltungsaufwand verbunden sein? Wenn ja: Wie hoch werden diese zusätzlichen Kosten geschätzt und gibt es Pläne beim Senat oder der zuständigen Behörde, diese zusätzlichen Kosten auszugleichen? Der bundesweite Diskussionsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Ausgangspunkt der Überlegungen zur vereinfachten Erfassung und Meldung sind die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt der Universität Osnabrück. Ziel ist, das Meldeverfahren gegenüber dem bislang erprobten Verfahren deutlich zu vereinfachen und für die Hochschulen nutzerfreundlich auszugestalten. 3. a) Gibt es auf Bundesebene, beispielsweise bei der Kultusministerkonferenz (KMK), derzeit Bemühungen, ein vereinfachtes Verfahren für die Nutzung und Erfassung urheberrechtlich geschützter Inhalte in universitären Skripten zu entwickeln, das den Belangen der Universitäten und Hochschulen und der VG Wort Rechnung trägt? Wenn ja: Was beinhalten diese Bemühungen? b) Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in diese Bemühungen miteinbezogen? Wenn nein: Wird sich der Senat um ein vereinfachtes Verfahren bemühen; und inwieweit? c) Wann liegen die Ergebnisse vor? d) Welche Position bezieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde innerhalb der KMK zu den laufenden Verhandlungen? e) Was muss aus Sicht des Hamburger Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde getan werden, um eine für alle Beteiligten praktikable Rechtssicherheit herzustellen? Und wie wird der Senat dies umsetzen? Die Verhandlungen mit der VG Wort obliegen einer Kommission der Kultusministerkonferenz (KMK). Gemeinsames Ziel ist, in den nächsten Monaten eine gegenüber dem bisherigen Verfahren vereinfachte technische Lösung für das Erfassungsverfahren zu entwickeln. Hamburg ist über die KMK-Gremien in den Abstimmungsprozess eingebunden.