BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2582 21. Wahlperiode 18.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 11.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Betriebskosten der vollständig barrierefreien Sporthalle an der Bugenhagen -Schule in Hamburg-Alsterdorf Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist berechtigt kostenpflichtige Nutzungsstunden in der vollständig barrierefreien Sporthalle der Bugenhagen-Schule zu vergeben. Durch die so generierten Einnahmen soll sichergestellt werden, dass die Betriebskosten, die in der Sporthalle anfallen, vollständig gedeckt werden können. Laut Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/2329) strebt die Stiftung eine Erhöhung des Auslastungsgrades an, um künftig auch die Nutzung zu einem reduzierten Entgelt anbieten zu können . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Evangelischen Stiftung Alsterdorf wie folgt: 1. Welche Betriebskosten sind seit der Eröffnung der vollständig barrierefreien Sporthalle an der Bugenhagen-Schule jährlich angefallen? Bitte jährlich differenziert angeben und nach Betriebskostenarten aufschlüsseln . Seit Inbetriebnahme der Sporthalle am 1. April 2014 sind folgende Betriebskosten angefallen: Betriebskostenart April bis Dezember 2014 Januar 2015 bis 15. Dezember 2015 Strom 40.000 € 60.000 € Heizung 8.000 € 12.000 € Wasser 1.000 € 3.000 € Wartung 12.000 € 26.000 € Hauswart 10.000 € 13.000 € Reinigung 23.000 € 28.000 € Summe 94.000 € 142.000 € Quelle: Evangelische Stiftung Alsterdorf 2. Wie hoch waren die aus den kostenpflichtigen Nutzungsstunden generierten Einnahmen? Bitte jährlich differenziert angeben. Seit Inbetriebnahme der Sporthalle am 1. April 2014 wurden folgende Einnahmen aus kostenpflichtigen Nutzungsstunden generiert: April bis Dezember 2014 Januar 2015 bis 15. Dezember 2015 Einnahmen 129.400 € 189.000 € Drucksache 21/2582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Quelle: Evangelische Stiftung Alsterdorf 3. Welcher Anteil der unter 2. genannten Einnahmen dient der Deckung der Betriebskosten? Die unter 1. genannten Betriebskosten werden mit den unter 2. genannten Einnahmen gedeckt. 4. Welche Maßnahmen werden aus den Einnahmen finanziert, die nicht zur Deckung der Betriebskosten dienen? Folgende weitere Aufwandspositionen werden teilweise mit den unter 2. genannten Einnahmen finanziert: Kostenart Jährliche Kosten Personalkosten für die Verwaltung der Sporthalle 40.000 € Marketing 10.000 € Miete Büro/PC/Telefon 10.000 € Instandhaltungskosten Sporthalle 10.000 € AFA auf Gebäude und Einrichtung 204.000 € Summe 274.000 € Quelle: Evangelische Stiftung Alsterdorf 5. Laut Drs. 20/12382 heißt es „In den nicht von der Zuwendung abgedeckten Stunden…“. Wie hoch ist der Anteil der aus Zuwendungen abgedeckten Stunden? Der Anteil der aus Zuwendungen abgedeckten Stunden an den insgesamt der öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Stunden liegt für den Zeitraum 1. April 2014 bis 31. Dezember 2015 bei 16,3 Prozent. 6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um den Auslastungsgrad der vollständig barrierefreien Sporthalle an der Bugenhagen-Schule zu erhöhen? Die Nutzungskontingente der Freien und Hansestadt Hamburg, die mit der finanziellen Beteiligung am Bau der Sporthalle über eine Dauer von 20 Jahren festgelegt worden sind, werden in der vorgesehenen Höhe ausgeschöpft. Für die Auslastung der darüber hinausgehenden Nutzungsstunden ist die Stiftung eigenverantwortlich zuständig.