BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/259 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 15.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Konzert der umstrittenen Band Frei.Wild am 23. April 2015 in Hamburg Am 23. April 2015 soll die umstrittene Band Frei.Wild im Rahmen einer Album-Tournee in der „O2 World“ in Hamburg spielen. Auf dem offiziellen Stadtportal der Hansestadt www.hamburg.de wird dieses kommerzielle Konzert mit sehr deutlichen Worten beworben. Die seit Jahren andauernde kritische Auseinandersetzung mit Liedtexten und Äußerungen der Band wird nicht nachvollzogen, vielmehr reproduziert der Text das Image der Band als angebliche mutige Vordenker, die mit ihren identitären völkischen Ansichten Tabus brechen. Im Namen der Stadt Hamburg heißt es auf www.hamburg.de sogar: „Ja, das sind sie, ja das ist diese Band welche die Schädel unbelehrbarer Geister zu brechen vermag (…) Keine andere Band der letzten Jahre kann von sich behaupten, dermaßen wertvolle Präventivarbeit gegen alle politische Extreme geleistet zu haben, wie diese deutsch singende Rockband aus Südtirol, die im Begriff Heimat die Basis des zufriedenen Lebens sieht. (…) Frei.Wild sind eine Chance, Frei.Wild ist das Gegengift gegen eine blind-verbohrte Gesellschaft, Frei.Wild ist Stütze und Wegweiser für viele.“ Ich frage den Senat: Frei.Wild ist eine deutschsprachige Band aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol /Italien. Vorwürfe wegen zurückliegenden politischen Engagements einzelner Bandmitglieder , einer angeblich fortdauernden Nähe zu rechter und deutschnationaler Ideologie sowie entsprechender Liedtexte wurden in der Vergangenheit auch im Zusammenhang mit Konzerten in Deutschland (zum Beispiel in München, Dortmund oder Hamburg) immer wieder laut. Ein Indizierungsantrag (Song: „Rache muss sein“) wurde zuletzt im Februar 2014 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften abgelehnt. Die Band hat sich mehrfach von der Nähe zu Extremismus, insbesondere rechtsextremistischer Ideologie, distanziert. Diese Distanzierungen wiederum wurden und werden in öffentlicher Debatte teilweise angezweifelt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Band Frei.Wild und ihre politische Ausrichtung? 2. Wie schätzt der Senat die Gruppe Frei.Wild ein? Der Senat hat sich mit der Frage nicht beschäftigt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 20/9984. 3. Aus welchem Grund hält der Senat es für angemessen, auf dem offiziellen Portal der Stadt Hamburg für eine Musikgruppe zu werben, die von Drucksache 21/259 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vielen Kritikern/-innen als mindestens identitär-völkisch in ihrer Gesinnung bezeichnet wird? Das Portal besteht in der Grundstruktur aus zwei Bereichen: dem öffentlichen Portal „Stadt und Staat“ und dem privatwirtschaftlichen Bereich. Während die Verwaltungssäule des Portals von der Stadt autonom inhaltlich gestaltet wird, ist die private Betreibergesellschaft hamburg.de GmbH & Co. KG in der Gestaltung der kommerziellen Säule prinzipiell frei (siehe auch Drs. 18/6010). Die fraglichen Inhalte stammen aus dem Veranstaltungskalender auf hamburg.de und damit aus dem privatwirtschaftlichen Bereich von hamburg.de. Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der Betreibergesellschaft. Der Senat hat sich damit nicht befasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 4. Wer ist verantwortlich für die genannte Veranstaltungswerbung? Die Anfrage nimmt Bezug auf einen Inhalt im Veranstaltungskalender unter hamburg .de. Dieser Inhalt wurde über eine Schnittstelle vom Ticket-Vermarkter CTS EVENTIM AG & Co. KGaA als Partner der hamburg.de GmbH & Co. KG automatisch in den Veranstaltungskalender auf hamburg.de eingefügt. Es handelt sich nicht um einen redaktionellen oder werblichen Beitrag, der von der hamburg.de GmbH & Co. KG produziert worden wäre. Bei mehreren Hundert Veranstaltungen und weit mehreren Tausend Terminen im Monat, die täglich auf hamburg.de veröffentlicht werden, ist eine manuelle Kontrolle sämtlicher Veranstaltungen und deren Inhalten nicht möglich. 5. Macht der Senat sich den Text der Werbung auf www.hamburg.de zu eigen? Die Redaktion der Betreibergesellschaft von hamburg.de hat unmittelbar nach Bekanntwerden der kritischen Veröffentlichung diese umgehend geprüft. Obwohl die fragliche Gruppe beziehungsweise deren Musik von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht indiziert worden ist, hat die Redaktionsleitung der Betreibergesellschaft am selben Tag entschieden, die Konzertveröffentlichung auf hamburg .de zu entfernen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. Wenn nein, welche Konsequenzen folgen aus der Distanzierung? Entfällt. 6. Gibt es Anzeichen dafür, dass das Konzert extrem Rechte und/oder Nazis nach Hamburg beziehungsweise in die „O2 World“ bringen wird? Den Sicherheitsbehörden liegen dazu keine Erkenntnisse vor. a. Wenn ja, wie reagiert der Senat darauf? Entfällt. 7. Gibt es Auflagen für die Veranstalterinnen und Veranstalter des Konzertes ? Die Konzerte stellen kommerzielle Veranstaltungen dar und unterliegen keinerlei Anzeigepflicht gegenüber den Behörden. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen Störungen der öffentlichen Ordnung (zum Beispiel durch Straftaten oder Lärmbelästigungen) kommt. 8. Wird die Polizei verstärkte Kontrollen, zum Beispiel wegen des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole auf der Kleidung oder ähnlichem, in der Umgebung des Stadions vornehmen? Nach bisherigen Planungen: nein. a. Wenn nein, warum nicht? Am 30. Dezember 2010 ist die Band „Frei.Wild“ in der „Markthalle“ sowie am 22. November 2012 in der O2-World-Arena aufgetreten. Beide Konzerte verliefen stö- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/259 3 rungsfrei und ohne besondere Vorkommnisse. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6. 9. Inwiefern gab es Modifizierungen und/oder Werbung in den einschlägigen Medien der extrem Rechten und/oder Nazis? Den Sicherheitsbehörden liegen bisher keine Erkenntnisse darüber vor, dass in einschlägigen Medien für das Konzert geworben wird. 10. Gibt es besondere Vorkehrungen zum Schutz der Flüchtlinge, die in den naheliegenden Unterkünften in der Schnackenburgallee und der AugustKirch -Straße leben? a. Wenn ja, welche? Aktuell sind keine besonderen Vorkehrungen zum Schutz der Bewohner in der August -Kirch-Straße und der Schnackenburgallee geplant. Sofern besondere Schutzmaßnahmen für die umliegenden Nachbarn der Veranstaltung erforderlich werden sollten, gelten diese auch für die Bewohner in der August-Kirch-Straße und der Schnackenburgallee . b. Wenn nein, warum nicht? Nach Einschätzung der Polizei besteht für die Flüchtlinge im Zusammenhang mit dem Konzert keine besondere Gefährdungslage. 11. Aus welchem Grund macht die Stadt Hamburg Werbung für diese kommerzielle Veranstaltung auf www.hamburg.de? Siehe Antworten zu 3. und 4. 12. Nach welchen Kriterien werden die Veranstaltungen, für die Werbung gemacht wird, ausgesucht, und spielen dabei auch politische Überlegungen eine Rolle? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wer trägt dafür die Verantwortung? Für Veröffentlichungen auf hamburg.de im Sinne des Pressegesetzes und der einschlägigen Mediengesetze sowie für die dabei des Weiteren angelegten Kriterien ist die hamburg.de GmbH & Co. KG als Betreibergesellschaft verantwortlich. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. und 4. 13. Haben die Veranstalterinnen und Veranstalter Geld für die genannte Ankündigung auf www. hamburg.de gezahlt? a. Wenn ja, wie viel? hamburg.de und die Firma CTS EVENTIM AG & Co. KGaA haben einen marktüblichen Kooperationsvertrag abgeschlossen, der eine Vergütung für sämtliche auf hamburg .de verkauften Konzerttickets regelt. Zu Sachverhalten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen betreffen, gibt der Senat keine Auskunft. Bis zur Löschung des Eintrages auf hamburg.de sind insgesamt neun Tickets über das auf hamburg.de eingebundene Buchungssystem von CTS EVENTIM AG & Co. KGaA verkauft worden. b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt.