BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2594 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 14.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkünfte in der Straße Elfsaal Am 4. November 2015 veröffentlichte das Bezirksamt Wandsbek eine Einladung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur geplanten Unterbringung von bis zu 350 Flüchtlingen in Modulbauten in der Straße Elfsaal. Bereits in der Bezirksversammlung am 17. September 2015 wurde der Plan veröffentlicht, den Bebauungsplan Jenfeld 25 (Elfsaal) um 70 Wohneinheiten für Flüchtlinge aufzustocken, von einer zusätzlichen Unterbringung von bis zu 350 weiteren Flüchtlingen war jedoch nicht die Rede. Diese schubweise Aufstockung der Flüchtlingszahlen wurde bereits an vielen anderen Stellen im Bezirk Wandsbek kritisiert, da mit diesem Vorgehen die so wichtige Hilfsbereitschaft und Kooperation der Anwohner beschädigt wird. Gerade an gewissen kritischen Standorten (in der Straße Elfsaal wurden im Jahr 2012 unter großem Protest der Anwohner bereits mehrere ehemals sicherungsverwahrte Straftäter untergebracht) ist ein möglichst transparentes Verfahren und eine frühzeitige Information der Anwohner besonders notwendig, um Vertrauen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann ist die Unterbringung von bis zu 350 weiteren Flüchtlingen in Modulbauten in der Straße Elfsaal geplant? 2. Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg wurden die Bezirksversammlung Wandsbek über diese Pläne informiert? Die Bezirksversammlung Wandsbek hat am 17. September 2015 beschlossen (Drucksache 20-1697), zusätzlich zum Bebauungsplan Jenfeld 25 70 Festbauten auf der Fläche Elfsaal zu realisieren. 3. Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg wurden die Anwohner über diese Pläne informiert? Eine Information der Anwohnerinnen und Anwohner ist kurzfristig geplant, aber noch nicht terminiert. 4. Ist eine zeitliche Befristung der Unterbringung geplant? Wenn ja, bis wann? 5. Soll an diesem Standort eine gemischte Flüchtlingsunterbringung erfolgen oder sind die 350 Plätze vorwiegend für Familien oder bestimmte Personengruppen geplant? Wenn ja, für welche? Siehe Drs. 21/1838. Drucksache 21/2594 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welches aktuelle Planrecht gilt für die zu bebauende Fläche? Was sind die Grundzüge des geltenden Bebauungsplans? Es gilt der Bebauungsplan Jenfeld 25. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollten unter anderem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der seinerzeit freigewordenen Teilfläche des Pflegezentrums Holstenhof zu Wohnbauzwecken bei Erhaltung grundsätzlicher Grünqualitäten geschaffen werden. Hierzu sieht der Bebauungsplan im fraglichen Bereich eine raumbildende Neubebauung mit bis zu drei Vollgeschossen an einer mittigen Erschließung mit anschließenden Ringstraßen vor. 7. Wurden Ausnahmen/Befreiungen zu dem geltenden Planrecht erteilt? Wenn ja, in welchem Umfang und wie werden diese begründet? 8. Wurden bei den umfangreich erteilten Ausnahmen/Befreiungen die Grundzüge des geltenden Planrechts gewahrt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Ein Bauantrag liegt seit letzter Woche vor und befindet sich in der Prüfung des zuständigen Bezirksamtes. 9. Welche weiteren Flächen im Verwaltungsbezirk Wandsbek wurden von den zuständigen Fachbehörden als Standort für die Unterbringung der 350 zusätzlichen Flüchtlinge in Betracht gezogen? 10. Aus welchen Gründen entschied man sich gegen diese anderen Standorte und für die Unterbringung in der Straße Elfsaal? Siehe Drs. 21/2251.