BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2600 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Richard Seelmaecker (CDU) vom 14.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Geplanter Busbetriebshof Gleisdreieck Alsterdorf 22/Winterhude 22 – Ausgleichsflächen Nach dem Entwurf der Verordnung über den B-Plan Alsterdorf 22/Winterhude 22 müssen gemäß § 2 Ziffer 18 Ausgleichsflächen zugeordnet werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir in Ergänzung zu unseren Schriftlichen Kleinen Anfragen, Drs. 21/1798 und 21/1970, den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Welche Anforderungen sind an diese Ausgleichsflächen zu stellen und vom welchen Stellen wurden diese Kriterien wann auf welcher Basis erstellt? Auf der Fläche des zukünftigen Betriebshofes hat sich durch natürliche Sukzession ein Pionierwald entwickelt, der im Sinne des Landeswaldgesetzes als Wald eingestuft worden ist. Mit der Umsetzung des B-Plans ist auch die Nutzungsänderung von Waldfläche verbunden, für die zur Kompensation eine Ersatzaufforstung mit einer Neuanlage von Wald in vergleichbarer Art und Güte auf einer entsprechend aufforstungsfähigen , zukunftsfähigen Fläche und unter Vermeidung von Substanzverlust vorzunehmen ist. Die entsprechende Fläche soll zur Vermeidung einer Zersplitterung dabei nicht aus mehr als zwei Teilflächen bestehen. Mit der Realisierung der Planung sind Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Daher wird die Eingriffsregelung des § 1a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 13 bis 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) angewendet. Da die vorgesehenen Minderungs- und Begrünungsmaßnahmen im Rahmen der beabsichtigten Nutzung nicht ausreichen, sind planexterne Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Als hauptsächliche Kompensationsmaßnahme ist die erforderliche Waldentwicklung auch naturschutzrechtlich anzusetzen. § 15 (2) BNatSchG definiert die Anforderungen. 2. Wer hat die unter 1. aufgeführte Ausarbeitung wann mit welchem Ergebnis überprüft? Falls niemand, warum nicht? Die Bestimmung der Entwicklungsmaßnahmen auf den Ausgleichsflächen sowie die wertende Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich wurden von externen Experten erarbeitet und vom zuständigen Bezirksamt unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden geprüft. 3. Welche Flächen wurden als mögliche Ausgleichsflächen wann, von welcher Stelle und mit welchem Ergebnis jeweils geprüft? Drucksache 21/2600 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wer hat die unter 3. aufgeführte Ausarbeitung wann mit welchem Ergebnis überprüft? Falls niemand, warum nicht? Da vorrangig eine Ersatzfläche für den Wald zu suchen war, wurden in Hamburg und im weiteren Umkreis 15 potenziell geeignete Flächen betrachtet (siehe Anlage). Lediglich die Flächen im Bereich Alt-Erfrade waren verfügbar. Bei allen anderen war ausschlaggebend , dass sie Privatgrund oder dauerhaft verpachtet oder anderweitig disponiert oder nicht für eine Aufwaldung geeignet waren (zum Beispiel Niederungsflächen ). Da die Maßnahmen in Tensfeld (eine der Flächen im Umfeld Alt-Erfrade gemäß Anlage ) für den naturschutzrechtlichen Ausgleich nicht ausreichen, wurde vorrangig ortsnah beziehungsweise in Hamburg nach weiteren Möglichkeiten gesucht. Die Fläche in Kirchwerder bot sich an, weil sie kurzfristig verfügbar ist. Sie wurde anhand des erforderlichen Aufwertungspotenzials von der Behörde für Umwelt und Energie ausgewählt . Die Fläche in Langenhorn ist gut geeignet, da sie in relativer Nähe zum Eingriff liegt und gleichartig, nämlich auch als Gehölzfläche, entwickelt werden kann. Die Auswahl wurde im Wesentlichen von den zuständigen bezirklichen Dienststellen getroffen. In einer Arbeitssitzung mit den zuständigen Behörden, Bezirksdienststellen, dem Vorhabenträger und den Gutachtern wurden insbesondere die möglichen Flächen für den Waldersatz vorgestellt, durchgesprochen und beurteilt. 5. Sofern unter den geprüften Ausgleichsflächen die als Friedhof nicht mehr benötigten Flächen des Ohlsdorfer Friedhofs nicht enthalten sein sollten, warum nicht und wer hat dieses wann entschieden? Das Bebauungsplanverfahren erfordert eine konkrete Flächenzuordnung zur Eingriffskompensation . Maßnahmen auf dem Ohlsdorfer Friedhof sind nicht ausreichend flächenscharf zu bestimmen und konkret auch nicht umsetzbar, da durch die aktuelle Friedhofsnutzung die erforderliche waldrechtliche Zuordnung nicht sichergestellt ist. 6. Sofern unter den geprüften Ausgleichsflächen die Flächen der Hummelsbüttler Feldmark nicht enthalten sein sollten, warum nicht und wer hat dieses wann entschieden? Bei der Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen für den Waldverlust wurden die Bezirksämter abgefragt. Eine potenzielle vorrangige Aufwaldung der Hummelsbüttler Feldmark wurde vom zuständigen Bezirksamt Wandsbek unter anderem aus Artenschutzgründen (Wiesenvogelschutz) abgelehnt. Es handelt sich um einen Landschaftsraum von kulturhistorischer Bedeutung, der entsprechend im Landschaftsprogramm als „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ mit dem Biotopentwicklungsziel „Grünland“ dargestellt ist. Die Kernzone ist Naturschutzgebiet, die übrige Feldmark unterliegt dem Landschaftsschutz. Damit schied die Fläche bereits in der Vorauswahl aus. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2600 3 Anlage