BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2608 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 14.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Notfallsanitäter Bisher wurden auf den Rettungswagen Rettungsassistenten eingesetzt. Diese werden nun durch besser ausgebildete Notfallsanitäter ersetzt. Ich frage den Senat: 1. Inwiefern unterscheiden sich Notfallsanitäter hinsichtlich ihrer Qualifikation von Rettungsassistenten? Die dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter umfasst 1.920 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht in zehn Themenfeldern , 1.960 Stunden praktische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Lehrrettungswache sowie 720 Stunden in geeigneten Krankenhäusern und endet mit einer staatlichen Prüfung. Die Rettungsassistentenausbildung umfasste 780 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und 420 Stunden praktische Ausbildung in einem Krankenhaus. Auch diese Ausbildung schloss mit der staatlichen Prüfung ab. Daran schloss sich eine praktische Tätigkeit an einer staatlich anerkannten Lehrrettungswache von 1.600 Stunden und ein Abschlussgespräch mit einem von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz berufenen Arzt an. 2. Wurde allen Rettungsassistenten angeboten, sich zum Notfallsanitäter weiterzubilden? Wenn nein: warum nicht? Für die Feuerwehr: ja. Jeder Rettungsassistentin und jedem Rettungsassistenten steht unter Berücksichtigung der individuellen Berufserfahrungszeiten die Teilnahme an den erforderlichen Ergänzungslehrgängen offen. Hiervon ausgenommen sind befristet Beschäftigte im Rettungsdienst sowie Feuerwehrbeamtinnen und -beamte der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst), die über die Qualifikation der Rettungsassistentin beziehungsweise des Rettungsassistenten verfügen, laufbahnbedingt aber keine relevante Funktion auf einem Rettungswagen mehr ausüben. Für andere Arbeitgeber von Rettungsassistenten liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Wie viele der bisherigen Rettungsassistenten haben sich zum Notfallsanitäter weitergebildet? Wie viele nicht? In Hamburg haben mit Stand 16. Dezember 2016 bisher 249 Personen die Ergänzungsprüfung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 32 Absatz 2 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) erfolgreich abgelegt, 16 Personen werden im Februar beziehungsweise April 2016 eine Wiederholungsprüfung ablegen. Weitere Drucksache 21/2608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 23 Personen befinden sich derzeit in der Prüfung, 18 Personen sind zur Ergänzungsprüfung angemeldet worden und werden diese im Februar 2016 ablegen. Über die Zahl der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die keine Ergänzungsprüfung ablegen (wollen), liegen der zuständigen Behörde keine Kenntnisse vor. 4. Warum haben sich einige der Rettungsassistenten nicht weitergebildet? Werden sie das noch nachholen? Das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters bietet die Möglichkeit, Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zu Notfallsanitäterinnen beziehungsweise zum Notfallsanitäter zu qualifizieren. Unter Ausnutzung dieser Übergangsregelung plant die Feuerwehr Hamburg für alle infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum 31. Dezember 2020 Qualifizierungsmaßnahmen zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter durchzuführen. 5. Wie lange dürfen Rettungsassistenten ihren Dienst auf den Rettungswagen weiter ausüben? Bislang auf unbestimmte Zeit. Die Besetzung von Rettungsmitteln ist im Hamburgischen Rettungsdienstgesetz geregelt. 6. Welche zusätzlichen Leistungen dürfen Notfallassistenten gegenüber den Rettungsassistenten erbringen? 7. Welche Hamburger Gesetze wurden geändert, damit Notfallsanitäter das ihnen aufgrund ihrer Ausbildung mögliche Behandlungsspektrum auch einsetzen können? Bisher keine. 8. Wie viele Rettungsfahrten gab es in Hamburg in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und voraussichtlich in 2015? Jahr 2011 2012 2013 2014 2015* Anzahl 212.836 217.167 220.377 227.727 252.050 * Bis einschließlich 30. November 2015 9. Wie viele Rettungsfahrten prognostizieren der Senat oder die zuständige Behörde für 2016? Als Planwert sind im Haushaltsplan 2016 258.000 Einsätze aufgegeben. 10. Muss nicht aufgrund der vielen Flüchtlinge mit einer erheblichen Zunahme der Rettungsfahrten gerechnet werden? Es wird nach anerkannten rechnerischen Verfahren (Poisson-Verfahren) ausgewertet, ob gegebenenfalls zusätzliche Ressourcen erforderlich sind. Erkannte Bedarfe werden im Rahmen einer gesamtstädtischen Planung und Umsetzungsstrategie abgedeckt . 11. Trifft es zu, dass sich die Bezahlung pro Rettungsfahrt reduziert, wenn die Zahl der Rettungsfahrten hoch prognostiziert wird? Für Notfallrettungen wird jährlich eine Gebühr nach den Grundsätzen des Hamburgischen Gebührengesetzes durch den Senat festgesetzt. Basis für deren Berechnung und damit die Höhe der Gebühr sind die Kosten des Rettungsdienstes unter Berücksichtigung des Einsatzgeschehens des zurückliegenden Jahres. Die Entwicklung der Einsatzzahlen wird dabei konservativ prognostiziert. Die Einsätze pro Rettungswagen und Jahr ergeben sich aus einer Kalkulation der Gesamtkosten und der zu erwartenden Einsätze.