BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/261 21. Wahlperiode 24.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 16.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Stiftung Elbefonds Hamburg hat im Jahre 2007 die Stiftung Lebensraum Elbe (Drs. 18/6717) errichtet. Laut Gesetz liegt der Zweck der Stiftung in der Erhaltung der für den Sportbootverkehr und den Tourismus der gesamten Region bedeutsamen Sportboothäfen an der tidebeeinflussten Elbe und ihren Nebenflüssen zwischen Cuxhaven und der Staustufe Geesthacht. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch finanzielle Unterstützung der förderfähigen Maßnahmen erfüllt, die die in Satz 1 genannten Sportboothäfen zur Minderung der Verschlickung ihrer Hafenanlagen ergreifen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen zum Teil auf der Grundlage von Auskünften der Stiftung Elbefonds wie folgt: 1) Wie hat sich das Stiftungsvermögen zur unmittelbaren Erfüllung des Stiftungszweckes (Grundstock) in durch Zuwendungen der Stifterin oder Dritter gemäß § 3 Absatz 2 Gesetz über die Errichtung der Stiftung Elbefonds seit Drs. 20/10224 entwickelt? Bitte das Stiftungsvermögen in tabellarischer Übersicht nach Zuwendungen der Stifterin und Dritter sowie Kalenderjahr angeben. Seit der Errichtung der Stiftung Elbefonds erfolgten keine Zustiftungen. 2) Wie haben sich die Stiftungsmittel nach § 4 Gesetz über die Errichtung der Stiftung Elbefonds in den Ziffern 1 bis 2 seit Drs. 20/10224 entwickelt ? Bitte die Entwicklung der Stiftungsmittel in tabellarischer Übersicht nach Ziffern (1 und 2) und Kalenderjahr angeben. Stiftungsmittel sind nach § 4 Ziffer 1 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Elbefonds (Elbefondsgesetz – ElbefondsG) vom 16. Oktober 2007, zuletzt geändert am 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503, 530) Erträge des gemäß § 3 ElbefondsG gebildeten Stiftungsvermögens sowie gemäß § 4 Ziffer 2 ElbefondsG Zuwendungen und sonstige Erträge, soweit sie zur unmittelbaren Erfüllung des Stiftungszweckes bestimmt sind. Stiftungsmittel gemäß § 4 Ziffer 2 ElbefondsG sind nicht angefallen. Erträge gemäß § 4 Ziffer 1 ElbefondsG: Geschäftsjahr Erträge 2013 250.470,01 € 3) Nach § 10 Gesetz über die Errichtung der Stiftung Elbefonds gelten für das Rechnungswesen der Stiftung die Regelungen der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften. Drucksache 21/261 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Werden bei der Erstellung des Jahresabschlusses von der Stiftung Befreiungs- oder Vereinfachungsregeln genutzt? Nein. b. Wo ist der Jahresabschluss der Stiftung Elbefonds öffentlich einsehbar ? Der Jahresabschluss der Stiftung Elbefonds kann im Rahmen des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses bei der Arge Maritime Landschaft Unterelbe GbR, Kirchensteig 30, 21720 Grünendeich, eingesehen werden. Entsprechende Berichte können bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gemäß Transparenzgesetz angefragt werden. 4) Wie hoch waren die Personal- und Verwaltungskosten seit Stiftungsgründung und wie setzten diese sich im Einzelnen zusammen? Bitte in tabellarischer Übersicht Kostenarten und nach Kalenderjahren ausweisen . Die Geschäftsbesorgung der Stiftung Elbefonds obliegt der Arge Maritime Landschaft Unterelbe, die dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten hat: Geschäftsjahr Geschäftsstelle 2013 14.730 € 2012 26.630 € 2011 9.970 € 2010 9.520 € 2009 - 2008 -