BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/262 21. Wahlperiode 24.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 16.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Stiftung Lebensraum Elbe Hamburg hat im Jahre 2010 die Stiftung Lebensraum Elbe (Drs. 19/5169) errichtet. Laut Gesetz hat die Stiftung den Zweck, zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Tideelbe beizutragen. Sie soll dazu insbesondere Flachwasserbereiche schaffen. Darüber hinaus 1. soll sie Nebenelben und Nebengewässer wieder tideoffen an die Elbe anbinden oder in ihrer ökologischen Struktur aufwerten, 2. Vorlandflächen und Ufer wieder naturnäher gestalten, 3. den ökologischen Wert von Wattflächen erhalten und entwickeln und 4. die Entwicklung einer natürlichen Tidedynamik fördern. Durch Extensivierung oder Nutzungsaufgabe von Flächen und sonstige Maßnahmen sollen die Lebensräume an der Tideelbe für eine vielfältige und ästuartypische Tier- und Pflanzenwelt erhalten und verbessert werden. Dabei sollen solche Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden, die die Umweltsituation im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nachhaltig verbessern. Ich frage den Senat: Bei der Beantwortung der Fragen dieser Drucksache werden grundsätzlich Beträge für das gesamte Jahr 2012 und 2013 angegeben. Da der Jahresabschluss für das Jahr 2014 vom Stiftungsrat noch nicht festgestellt wurde, können für das Jahr 2014 noch keine Beträge genannt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stiftung Lebensraum Elbe (SLE) – wie folgt: 1) Wie hat sich das Stiftungsvermögen zur unmittelbaren Erfüllung des Stiftungszweckes (Grundstock) in den folgenden Positionen seit Drs. 20/5884 entwickelt? a) § 1 Absatz 1 Gesetz über Zuführungen an die Stiftung Lebensraum Elbe (Bareinlage der Stadt Hamburg) b) § 2 Absatz 1 Gesetz über Zuführungen an die Stiftung Lebensraum Elbe (Bareinlage der HPA) c) § 2 Absatz 3 Gesetz über Zuführungen an die Stiftung Lebensraum Elbe (HPA-Mittel, Gewässerbeseitigung) Drucksache 21/262 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d) § 1 Absatz 2 Gesetz über die Errichtung der Stiftung Lebensraum Elbe (1 Prozent der Hochwasserschutzverbesserungen) e) § 1 Absatz 3 Gesetz über die Errichtung der Stiftung Lebensraum Elbe (Zustiftungen der Stifterin und Dritter) Bitte das Stiftungsvermögen in tabellarischer Übersicht nach Einzelposition (Buchstaben a) bis e)) und Kalenderjahr angeben. 2012 € 2013 € a) Keine Änderungen Keine Änderungen b) Keine Änderungen Keine Änderungen c) 14.625,00 Keine Änderungen d) 350.200,00 317.700,00 e) Keine Änderungen Keine Änderungen Bei der Beantwortung der Frage 1.d) wurde davon ausgegangen, dass in der Fragestellung § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Zuführungen an die Stiftung Lebensraum Elbe gemeint ist, bei der Beantwortung der Frage 1.e) wurde davon ausgegangen, dass § 3 Absatz 3 des Errichtungsgesetzes gemeint ist. 2. Wie haben sich die Stiftungsmittel nach § 4 Gesetz über die Errichtung der Stiftung Lebensraum Elbe in den Ziffern 1. bis 3. seit Drs. 20/5884 entwickelt? Bitte die Entwicklung der Stiftungsmittel in tabellarischer Übersicht nach Ziffern (1. bis 3.) und Kalenderjahr angeben und die Zuführungen der HPA gemäß § 2 Absatz 2 Gesetz über Zuführungen an die Stiftung Lebensraum Elbe (4 Prozent vom Hafengeld) in Ziffer 2. separat ausweisen. 2012 EURO 2013 EURO Ziffer 1 Erträge des Stiftungsvermögens 387.161,99 319.658,06 Ziffer 2 Zuführungen und sonstige Erträge, (ausschließlich HPA) 2.000.000,00 1.970.866,00 Ziffer 3 Entgelte Dritter 0 0 3. Wie hoch waren die Personal- und Verwaltungskosten, die seit Drs. 20/5884 angefallen sind, und wie setzten diese sich im Einzelnen zusammen? Bitte in gleicher tabellarischer Übersicht nach Kalenderjahren gemäß Drs. 20/5884 ausweisen. Aufwand für 2012 EURO 2013 EURO Vorstand 90.000,00 78.138,41 Geschäftsstelle 43.651,49 49.075,71 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer 165,65 19.060,67 Sächlicher Dienstbetrieb 25.157,98 24.199,14 Marketing 5.839,34 17.549,62 Gesamt 164.814,46 182.838,70 4. Welche Maßnahmen hat die Stiftung seit Drs. 20/5884 mit welchen finanziellen Mitteln durchgeführt? Bitte die Maßnahmen den in der Einleitung angeführten Stiftungszweck beziehungsweise den darüber hinaus bestehenden Möglichkeiten der Ziffern 1. bis 4. zuordnen. 5. Wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen und wie setzten sie sich im Einzelnen zusammen? Maßnahme finanzielle Mittel Ziffer**) Gesamtaufwand bis Ende 2013 Art des Aufwands Lebendige Alster *) Eigene Mittel 1 99.000,00 Projektförderung Heuckenlock/Studie Eigene Mittel 2 25.027,80 Planungsarbeiten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/262 3 Maßnahme finanzielle Mittel Ziffer**) Gesamtaufwand bis Ende 2013 Art des Aufwands Deckwerksrückbau Holzhafen Eigene Mittel 2 27.277,30 Planungsarbeiten Deckwerksrückbau Juelssand Eigene Mittel 2 43.402,10 Bauarbeiten Wischhafen - Neuland/ Studie Eigene Mittel 2 14.394,53 Projektförderung Langer Tag der StadtNatur 2012 Eigene Mittel 5 13.362,45 Projektförderung Barkassenfahrt beim Langen Tag der StadtNatur 2012 Eigene Mittel 5 684,71 Projektförderung Magdeburger Gewässerschutzseminar Eigene Mittel 5 3.000,00 Projektförderung Vorbereitung div. Projekte /Gesellschaft für ökologische Planung e.V. Eigene Mittel 2 3.625,00 Planungsarbeiten Freie Flusszone Süderelbe Eigene Mittel 5 5.000,00 Projektförderung Hydraulische Anbindung Wedeler Marsch Eigene Mittel 2 809,20 Planungsarbeiten Langer Tag der StadtNatur 2013 Eigene Mittel 5 10.000,00 Projektförderung Barkassenfahrt beim Langen Tag der StadtNatur 2013 Eigene Mittel 5 620,00 Projektförderung Wrauster Bogen/ Machbarkeitsstudie Eigene Mittel 2 85.801,38 Planungsarbeiten Tidelebensräume Ilmenau-Luhe-Niederung /Machbarkeitsstudie Eigene Mittel 2 4 8.150,00 Planungsarbeiten Feuchtwiese Wittenbergen / Machbarkeitsstudie Eigene Mittel 2 575,00 Planungsarbeiten Potenzialanalyse Deckwerksrückbau in Hamburg Eigene Mittel 2 25.316,10 Planungsarbeiten Deckwerksrückbau Lühesand Eigene Mittel 2 11.428,28 Planungsarbeiten Beweidungskonzept im LK Harburg Eigene Mittel 5 9.778,94 Planungsarbeiten Gewässeraufwertung Wischhafen/Abschnitt Abschnitt Bracke Eigene Mittel 1 15.000,00 Projektförderung Recherche Uferdeckwerksrückbau Eigene Mittel 2 1.493,94 Planungsarbeiten Summe 403.746,73 *) Nicht abgeschlossen bis zum 24. April 2015. **) Sonstige Maßnahmen et cetera gemäß § 2 Lebensraum-Elbe Stiftungsgesetz werden mit der Ziffer 5 bezeichnet. 6. Nach § 13 Gesetz über die Errichtung der Stiftung Lebensraum Elbe ist der Öffentlichkeit für jedes Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres ein Jahresbericht vorzulegen. Wo kann dieser Bericht bezogen werden ? Der Jahresbericht 2013 ist auf der Internetseite www.stiftunglebensraumelbe.de hinterlegt . Der Jahresbericht 2014 wird dort veröffentlicht, wenn der Stiftungsrat den Jahresabschluss 2014 festgestellt hat. Drucksache 21/262 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Nach § 9 Gesetz über die Errichtung der Stiftung Lebensraum Elbe gelten für das Rechnungswesen der Stiftung die Regelungen des Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften . a) Werden bei der Erstellung des Jahresabschlusses von der Stiftung Befreiungs- oder Vereinfachungsregeln genutzt? Nein. b) Wo ist der Jahresabschluss der Stiftung Lebensraum Elbe öffentlich einsehbar? Die Stiftung Lebensraum Elbe unterliegt nicht der Publizitätspflicht. Entsprechend ist der Jahresabschluss nicht öffentlich einsehbar. Auszüge aus dem Jahresabschluss veröffentlicht die Stiftung freiwillig im Jahresbericht. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.