BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2625 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 15.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Nutzt Hamburg alle angebotenen Bundesliegenschaften zur Flüchtlingsunterbringung ? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat schon vor längerer Zeit erklärt, dass die Unterbringung von Flüchtlingen für sie höchste Priorität habe. So unterstützt sie Länder und Kommunen, indem sie Bundesliegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen mietfrei bereitstellt und auch die Kosten zur Herrichtung geeigneter Objekte übernimmt. Dies kann selbst dann erfolgen, wenn die BImA bereits im Verkaufsverfahren ist. Auch können Bundesliegenschaften günstiger veräußert werden, wenn sie als Sozialwohnungen für Flüchtlinge genutzt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Bundesliegenschaften gibt es in Hamburg? a. Wie viele davon stehen derzeit leer beziehungsweise werden nicht genutzt? Bitte auflisten. b. Wie viele davon stehen derzeit zum Verkauf? Bitte auflisten. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat hierzu auf Nachfrage keine Auskunft erteilt. Im Übrigen siehe Drs 21/1067. 2. Inwiefern und wann wurde der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde durch die BImA darüber informiert, welche Bundesliegenschaften in ihrem Einzugsgebiet zur Verfügung stehen? a. Welche Liegenschaften wurden dem Senat wann genannt? b. Welche dieser Liegenschaften wurden vom Senat für die Unterbringung von Flüchtlingen überprüft und mit welchem Ergebnis jeweils? Bei negativem Ergebnis bitte Begründung mitliefern. Mit Schreiben vom 21. August 2014 wurden von der BImA die verfügbaren Bundesliegenschaften angeboten. Für die folgenden Bundesliegenschaften sind inzwischen Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung geplant: Notkestraße 25 Luruper Hauptstraße „Parkplatz Grün“ Im Übrigen siehe Drs. 21/1067. Drucksache 21/2625 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wann wurde der Senat von der BImA über den Leerstand des Kontorgebäudes , Holzbrücke 8 (Alte Zoll-Dienststelle) und die Verkaufsabsichten der BImA informiert? a. Inwiefern und wann hat die Stadt eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft geprüft? Mit welchem Ergebnis? Bitte begründen. b. Inwiefern und wann hat die Stadt einen Kauf der Immobilie geprüft? Die zuständige Behörde hat am 12. Oktober 2015 erfahren, dass die BImA beabsichtigt , das Objekt zu verkaufen. Nach eingehender Prüfung wurde das Objekt unter anderem aufgrund von Brandschutzmängeln sowie Denkmalschutzauflagen für die Anmietung oder den Kauf zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft als ungeeignet bewertet.