BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2629 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Michael Westenberger (CDU) vom 15.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradstraßen an der Außenalster in Hamburg (III): Wie sehen die aktuellen Pläne aus? Der Harvestehuder Weg führt durch die Stadtteile Rotherbaum und Harvestehude , verläuft weitgehend parallel zur Außenalster und ist eine wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und Harvestehude/Winterhude/Eppendorf. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte die SPD im Senat und im Bezirk Eimsbüttel gegen den Willen von Anliegern die Verkehrssicherheit im Harvestehuder Weg durch Einrichtung einer Fahrradstraße dauerhaft gefährdet und dafür obendrein 1,5 Millionen Euro an Steuergeldern verschwendet. Dabei musste der Senat in der Antwort auf Drs. 21/1154 mittlerweile selbst einräumen, dass der Harvestehuder Weg zur Hauptverkehrszeit „im Vergleich zum Mittelweg eine zeitliche Abkürzung darstellen“ kann und insofern ein Ausbremsen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) unter Mobilitätsgesichtspunkten schädlich ist. Dies ist symptomatisch für die Verkehrspolitik des rot-grünen Senats insgesamt . Anstatt dringend notwendige Sanierungen von Straßen, Rad- und Gehwegen vorzunehmen, werden Millionen in unsinnige, ideologische Projekte gesteckt. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering vom 19. Oktober 2015 (Drs. 21/1974) sowie in der sogenannten „Kenntnisnahmeschlussverschickung“ hat der jetzige rot-grüne Senat angekündigt, den entlang der Alster parallel zum Harvestehuder Weg verlaufenden Radweg zu entfernen. Die Radfahrer, die bisher noch die Wahl zwischen dem Radweg und der Fahrradstraße haben, sollen so auf letztere gezwungen werden. Zusätzlich sollen an drei Stellen sogenannte Umlaufsperren den Radverkehr gezielt ausbremsen. Insbesondere für jüngere und ältere Fahrradfahrer stellt dies eine große und nicht hinnehmbare Gefahr dar, da diese dadurch in vielen Fällen zum Absteigen genötigt werden. Es war bezeichnend, dass der Eimsbütteler SPD-Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke im „Hamburger Abendblatt “ vom 20. November 2015 mitteilte: „Wir werden auf dem Radweg keine Sperren oder sonstigen Hindernisse errichten. Wir sind doch hier nicht bei der Verkehrserziehung.“ Allerdings liegt sowohl hinsichtlich der Pläne für die Verlängerung der Fahrradstraße , der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, des Rückbaus des Radweges und der möglichen Einrichtung von Umlaufsperren bislang keine verlässliche Visualisierung in Form von konkreten Skizzen vor. Weil zugleich von verschiedenen Stellen sich zum Teil unterscheidende Ankündigungen (siehe beispielsweise bezüglich der Umlaufsperren) gemacht werden, erschwert Drucksache 21/2629 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 insbesondere diese Intransparenz das Nachvollziehen und die Legitimation der geplanten Maßnahmen durch die Öffentlichkeit. Die CDU hatte daher und aus vielen weiteren Gründen mit Drs. 21/2206 einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der zum Ziel hatte, auf die angekündigte Einrichtung von Umlaufsperren am Nordende der Grünanlage sowie nördlich und südlich des Fährdamms zu verzichten und den Radweg an der Außenalster entlang des Harvestehuder Wegs in seiner jetzigen Form zu erhalten. Dieser Antrag wurde in der Bürgerschaftsdoppelsitzung am 9. und 10. Dezember 2015 leider abgelehnt. Stattdessen haben sich die Koalitionsfraktionen mit einem substanzlosen Alibi-Antrag (Drs. 21/2549) aus der Affäre gezogen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Auf welchen Abschnitten des Harvestehuder Wegs ist die Fahrradstraße bereits eingerichtet und wo genau sind weitere spezielle Maßnahmen wie der Bau neuer Zuleitungen zwecks Erleichterung der Einfahrt in die Fahrradstraße und die Einrichtung von Tempo-30-Zonen geplant? (Bitte eine Skizze zur Visualisierung beifügen.) Die Fahrradstraße im Harvestehuder Weg beginnt im Norden bei Hausnummer 44 und endet im Süden vor der Einmündung Alte Rabenstraße, siehe Anlage 1. Auf- und Ableitungen für Radfahrer gibt es im Norden im Bereich der Hausnummer 44, siehe Anlage 2. Auf- und Ableitungen für Radfahrer wird es zudem in der Tempo-30-Zone im Süden vor dem US-Konsulat geben, siehe Anlage 3. 2. Auf welchen Abschnitten soll der parallel zur Alster und entlang des Harvestehuder Wegs verlaufende Radweg zurückgebaut werden? (Bitte eine Skizze zur Visualisierung beifügen.) Der Rückbau erfolgt entlang des Harvestehuder Weges im Norden im Bereich der Hausnummer 44 (Skizze siehe Anlage 3) und im Süden im Bereich der Einmündung Alte Rabenstraße (siehe Anlage 4). In diesen beiden Bereichen verläuft der Radweg als Bestandteil der öffentlichen Straßenverkehrsfläche parallel zur Fahrbahn. Die Einrichtung einer Fahrradstraße (Zeichen 244 StVO) erfordert jedoch, dass es keine straßenbegleitenden (also direkt benachbarten) Fahrmöglichkeiten für den Radverkehr im öffentlichen Straßenraum gibt. Kein Rückbau des Radweges erfolgt in der Parkanlage. Der Radweg in der Parkanlage ist nicht Teil der öffentlichen Straßenverkehrsfläche. 3. Wird es, wie vom Leiter des Bezirksamtes Eimsbüttel angekündigt, keine Umlaufsperren oder sonstigen den Radverkehr ausbremsenden Hindernisse auf dem Radweg entlang des Harvestehuder Wegs geben? Ja. 4. Welche Stelle entscheidet auf welcher rechtlichen Grundlage über den Bau der Umlaufsperren? Das Bezirksamt Eimsbüttel als Wegebaulastträger. 5. Teilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Auffassung des Eimsbütteler Bezirksamtsleiters, wonach die Einrichtung von Sperren oder sonstigen Hindernissen auf dem Radweg ein Akt der Verkehrserziehung ist? Der Senat nimmt zu Äußerungen Dritter grundsätzlich nicht Stellung. 6. Trifft es zu, dass der zuständige Staatsrat für Verkehr in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Entscheidung, ob die Umlaufsperren gebaut werden sollen, an das Bezirksamt Eimsbüttel abgetreten hat? Wenn ja, warum? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2629 3 Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde dar? Nein. Die Zuständigkeit liegt beim Bezirk Eimsbüttel. 7. Welche Kosten sind bisher durch den Umbau des Harvestehuder Wegs zur Fahrradstraße und den Rückbau des Radwegs entstanden? (Bitte die Gesamtkosten angeben und die Kosten für die Einzelmaßnahmen aufschlüsseln.) 8. Mit welchen Gesamtkosten für den Umbau des Harvestehuder Wegs zur Fahrradstraße und den Rückbau des Radwegs rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Im Rahmen des Umbaus erfolgte eine Grundinstandsetzung der Straße Harvestehuder Weg, die auch ohne Einrichtung der Fahrradstraße erforderlich gewesen wäre. Bisher sind insgesamt rund 913.000 Euro Baukosten entstanden, davon 875.000 Euro für Straßenbau, einschließlich Grundinstandsetzung der Fahrbahn, Erneuerung des Entwässerungssystems, Pflasterarbeiten, 13.000 Euro für Markierungsarbeiten und Beschilderung, 6.500 Euro für Baumpflegearbeiten, 6.500 Euro für Anpassungsarbeiten an Laternen, 7.000 Euro für Verkehrssicherung. Eine weitere Aufgliederung der bisherigen Baukosten ist nicht möglich, da die Arbeiten nicht nach Einzelmaßnahmen, sondern nach Gewerken ausgeschrieben und vergeben werden. Es werden Gesamtbaukosten, die alle Kosten der Grundinstandsetzung des Harvesterhuder Wegs enthalten, in Höhe von 1.050.000 Euro erwartet. 9. Welche Stelle oder Person hat das Aufstellen von Mini-Holzpfählen am Straßenrand des Harvestehuder Wegs beantragt und welche Stelle oder Person hat die Aufstellung genehmigt? Die Eichenspaltpfähle stehen in den Nebenflächen, um unerlaubtes Parken zu verhindern . Sie werden bei Bezirksstraßen durch das zuständige Bezirksamt aufgestellt. Sie standen bereits vor Beginn der Baumaßnahme und sind im Zuge der Rückverlegung der Parkplätze teilweise versetzt, teilweise an die alte Stelle zurückgesetzt worden. 10. Welche Kosten sind durch das Aufstellen der Mini-Holzpfähle am Straßenrand des Harvestehuder Wegs bisher entstanden? Die Kosten für das Umsetzen der Holzpfähle sind in der Ausschreibung in der Mischposition „kleinere Einbauten in Grünanlagen“ enthalten und können daher nicht extra ausgewiesen werden. 11. Welches genau sind aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde „die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Wegeverbindungen der Grünanlage zur Naherholung, aber auch die Rasenflächen selbst nutzen“, die es laut Drs. 21/2549 zu beachten gilt? 12. Inwieweit stehen die laut Drs. 21/2549 zu berücksichtigenden Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde im Widerspruch mit den Forderungen aus Drs. 21/2366, den Radweg an der Außenalster entlang des Harvestehuder Wegs in seiner jetzigen Form zu erhalten und auf die angekündigte Einrichtung von Umlaufsperren am Nordende der Grünanlage sowie nördlich und südlich des Fährdamms zu verzichten? Bei der Drs. 21/2549 handelt es sich um einen Antrag, den die Bürgerschaft beschlossen hat. Die zuständige Behörde hat sich mit dem Antrag und den darin genannten Sachverhalten noch nicht abschließend befasst. Drucksache 21/2629 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 13. Wie viele Verkehrsunfälle haben sich seit der Einrichtung im Dezember 2014 auf der Fahrradstraße ereignet? (Bitte die Verkehrsmittel der Unfallverursacher und der übrigen Unfallbeteiligten angeben sowie nach verunfallten, verletzten und tödlich verunglückten Personen aufschlüsseln .) 14. Wie viele Verkehrsunfälle haben sich von Januar bis November 2014 auf der Strecke der späteren Fahrradstraße ereignet? (Bitte die Verkehrsmittel der Unfallverursacher und der übrigen Unfallbeteiligten angeben sowie nach verunfallten, verletzten und tödlich verunglückten Personen aufschlüsseln.) 15. Wie viele Verkehrsunfälle haben sich seit der Einrichtung der Fahrradstraße im Dezember 2014 auf dem entlang der Alster parallel zum Harvestehuder Weg verlaufenden Radweg ereignet? (Bitte die Verkehrsmittel der Unfallverursacher und der übrigen Unfallbeteiligten angeben sowie nach verunfallten, verletzten und tödlich verunglückten Personen aufschlüsseln.) 16. Wie viele Verkehrsunfälle haben sich von Januar bis November 2014 auf dem entlang der Alster parallel zum Harvestehuder Weg verlaufenden Radweg ereignet? (Bitte die Verkehrsmittel der Unfallverursacher und der übrigen Unfallbeteiligten angeben sowie nach verunfallten, verletzten und tödlich verunglückten Personen aufschlüsseln.) Ein Vergleich der Unfallzahlen der Zeiträume vor und nach Einrichtung der Fahrradstraße im Dezember 2014 liefert keine validen und belastbaren Ergebnisse und erlaubt keine abschließende Aussage zur Verkehrssicherheit der Fahrradstraße, weil zurzeit noch Bautätigkeiten stattfinden, deren Ergebnis positive Auswirkungen auf den Kfz- und Radverkehr hat, das Verkehrsaufkommen auf der Fahrbahn während der Bauzeit im Oktober 2014 deutlich reduziert war, vor Einrichtung der Fahrradstraße kaum Radverkehr auf der Fahrbahn stattfand, seit Einrichtung der Fahrradstraße das Radverkehrsaufkommen insgesamt sehr stark zugenommen hat und die Zahlen in Relation zum Verkehrsaufkommen gesetzt werden müssen. Nach Abschluss der Bautätigkeiten ist daher eine weitere Evaluation vorgesehen. Vor diesem Hintergrund sind folgende Angaben möglich: Ergebnisse im Überblick: Die Anzahl der polizeilich registrierten Verkehrsunfälle ist seit Einrichtung der Fahrradstraße insgesamt deutlich zurückgegangen. Die Zahlen geben keinen Hinweis auf mögliche Unfallursachen. So wurden in den elf Monaten vor Einrichtung der Fahrradstraße (01. Januar bis 30. November 2014) insgesamt 26 Verkehrsunfälle auf der Fahrbahn und vier Verkehrsunfälle auf dem Radweg sowie in den elf Monaten seit Einrichtung der Fahrradstraße (01. Dezember bis 31. Oktober 2015) insgesamt 17 Verkehrsunfälle auf der Fahrbahn und ein Verkehrsunfall auf dem Radweg polizeilich registriert. Die Anzahl der polizeilich registrierten Unfälle mit Lkw ist seit Einrichtung der Fahrradstraße auf null gesunken. Bei den Unfällen wurden weder vor noch nach Einrichtung der Fahrradstraße Personen getötet. Ergebnisse im Einzelnen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2629 5 Im Betrachtungszeitraum vor Einrichtung der Fahrradstraße wurden auf der Fahrbahn des Harvestehuder Weges insgesamt 26 Verkehrsunfälle polizeilich registriert. Die Hauptverursacher waren in 15 Fällen Pkw (keine Verletzten), in fünf Fällen Lkw (keine Verletzten), in zwei Fällen Radfahrer (beide verletzt), in einem Fall Fußgänger (unverletzt) und in drei Fällen sonstige Fahrzeuge (keine Verletzten). Die anderen Beteiligten waren in 14 Fällen Pkw (davon 13 keine verletzt und einer verletzt), in einem Fall Lkw (keine Verletzten), in zwei Fällen Fußgänger (einer unverletzt und einer verletzt) und in einem Fall Radfahrer (verletzt). Im Betrachtungszeitraum nach Einrichtung der Fahrradstraße wurden auf der Fahrbahn des Harvestehuder Weges insgesamt 17 Verkehrsunfälle polizeilich registriert. Die Hauptverursacher waren in neun Fällen Pkw (keine Verletzten), in fünf Fällen Radfahrer (einer unverletzt und vier verletzt), in einem Fall Mofa/Moped (ein Verletzter) und in zwei Fällen sonstige Fahrzeuge (keine Verletzten). Die anderen Beteiligten waren in acht Fällen Pkw (keine Verletzten), in fünf Fällen Radfahrer (alle verletzt), in einem Fall Mofa/Moped (ein Verletzter) und in einem Fall Fußgänger (verletzt). Im Betrachtungszeitraum vor Einrichtung der Fahrradstraße wurden auf dem Weg im Alstervorland insgesamt vier Verkehrsunfälle polizeilich registriert. Die Hauptverursacher waren in drei Fällen Pkw (keine Verletzten) und in einem Fall Radfahrer (verletzt). Die anderen Beteiligten waren in drei Fällen Radfahrer (einer unverletzt und zwei verletzt ) und ein Pkw (keine Verletzten). Im Betrachtungszeitraum nach Einrichtung der Fahrradstraße wurde auf dem Weg im Alstervorland insgesamt ein Verkehrsunfall polizeilich registriert. Der Hauptverursacher war ein Radfahrer (verletzt). Der andere Beteiligte war ebenfalls ein Radfahrer (verletzt). 17. Wie viele und welche Stellen sind es genau, „an denen der Fußweg unmittelbar an den Radweg grenzt“ (Drs. 21/2549)? (Bitte eine Skizze zur Visualisierung beifügen.) Im Harvestehuder Weg sind zwei Stellen betroffen. Der nördliche Bereich, in dem der Radweg parallel zum Fußweg verlief, ist Anlage 2 zu entnehmen. Der südliche Bereich, in dem der Radweg parallel zum Fußweg verläuft, ist Anlage 4 zu entnehmen . 18. Wie viele Unfälle haben sich an den Stellen, „an denen der Fußweg unmittelbar an den Radweg grenzt“ (Drs. 21/2549) seit 2011 ereignet? (Bitte die Verkehrsmittel der Unfallverursacher und der übrigen Unfallbeteiligten angeben sowie nach verunfallten, verletzten und tödlich verunglückten Personen aufschlüsseln.) Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Oktober 2015 wurden an den erfragten Örtlichkeiten insgesamt sechs Verkehrsunfälle polizeilich registriert. Die Hauptverursacher waren in fünf Fällen Radfahrer (einer unverletzt und vier verletzt ) und in einem Fall ein Tier beziehungsweise Tierführer (unverletzt). Die anderen Beteiligten waren in fünf Fällen Radfahrer (zwei unverletzt und drei verletzt ). 19. Inwiefern lässt sich die Einrichtung der Fahrradstraße aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde rechtfertigen, wenn laut der Senatsantwort in Drs. 21/1154 der Harvestehuder Weg zur Hauptverkehrszeit „im Vergleich zum Mittelweg eine zeitliche Abkürzung darstellen“ kann? Der Harvestehuder Weg hat keine wichtige Funktion für den übergeordneten Kfz- Verkehr. Diese Strecke wird überwiegend und stark vom Radverkehr genutzt. Es ist Drucksache 21/2629 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 daher sinnvoll, den wachsenden Radverkehr auf den Harvestehuder Weg zu konzentrieren und den motorisierten Individualverkehr auf den dafür vorgesehenen Hauptachsen zu bündeln. Dies liegt im Interesse der Autofahrer und der Fahrradfahrer zugleich. Da das Radverkehrsaufkommen das Kfz-Aufkommen im Harvestehuder Weg überwiegt , ist die Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrradstraße gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erfüllt. Auch Fußgänger profitieren insgesamt von der Einrichtung der Fahrradstraße, da Nutzungskonflikte aufgelöst werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2629 7 Anlage 1 Drucksache 21/2629 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2629 9 Anlage 3 Drucksache 21/2629 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 4