BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2631 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 16.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Steigende Kosten für Flüchtlingsunterkünfte Auf ihrem offiziellen Stadtportal www.hamburg.de vermeldete die Freie und Hansestadt Hamburg, dass nach Darstellung der Ingenieurgesellschaft „ASSMANN BERATEN + PLANEN GmbH“ die Baukosten für Flüchtlingsunterkünfte im Laufe dieses Jahres von netto 14.000 Euro pro Platz auf 25.000 Euro pro Platz gestiegen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Kann der Senat diese Preisentwicklung aus seiner eigenen Erfahrung heraus bestätigen? Wie waren die Kosten Anfang des Jahres und wie sind sie derzeit? Bitte nach Bezirken und einzelnen Projekten aufschlüsseln . 2. Wie erklären sich die Preissteigerungen im Detail? Die durchschnittlichen Gesamtinvestitionskosten werden seit Juli 2015 mit 23.600 Euro pro Platz kalkuliert, siehe Drs. 21/999. Dieser Wert beinhaltet bereits eine Kostensteigerung von rund 350 Euro pro Platz. Grundsätzlich ist aufgrund der bundesweit gestiegenen Nachfrage marktbedingt eine Kostensteigerung bei Containeranlagen zu verzeichnen. Eine Zusammenstellung detaillierter Daten nach Bezirken und Projekten würde eine umfangreiche händische Auswertung von rund 100 Projektakten erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Ist die Aufstellung von Containern oder Pavillons für die Stadt pro Kopf günstiger? Die Gesamtbaukosten pro Platz sind für Container günstiger als für Pavillons. 4. Wie viel Zeit vergeht zwischen Bestellung und Lieferung und Lieferung und Aufstellung eines Containers beziehungsweise eines Pavillons derzeit durchschnittlich? Wie waren die Zeiten zu Beginn des Jahres? Abzüglich des Planungsvorlaufs, der Fristen für Ausschreibungen und der Vorbereitungszeit für die Grundstücke ist Baubeginn bei Containern circa acht Wochen nach Beauftragung und bei Einzelgewerken von Pavillons circa zwei Wochen nach Beauftragung . Der Aufbau von Container(-modulen) dauert je nach Variante und Gegebenheiten vor Ort vier bis acht Wochen, der Aufbau von Pavillons dauert rund 16 Wochen. Diese Zeiten sind seit Jahresbeginn unverändert. 5. Auf wie viele Jahre wird die „Lebenszeit“ eines Containers beziehungsweise eines Pavillons kalkuliert? Drucksache 21/2631 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Baulich ist die Dauer der Nutzbarkeit eines Containers abhängig von der jeweiligen Konstruktion (zum Beispiel Materialstärke der Bleche, Qualität der Verzinkung, Vorhandensein eines Überdachs et cetera) sowie vom Aufwand der Instandhaltungsmaßnahmen und lässt sich daher pauschal nicht beziffern. Pavillons sind für eine unbefristete Nutzung, ähnlich einem konventionellen Massivbau , geeignet. 6. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Container aufgestellt oder Pavillons gebaut werden? In Abhängigkeit von der Dauer der Verfügbarkeit des Grundstückes wird entschieden, ob Container oder Pavillons aufgebaut werden. 7. Hat der Senat eine Strategie, wie er weitere Kostenexplosionen abmildern beziehungsweise vermeiden kann? Im Herbst wurden Rahmenverträge für die Containerbeschaffung geschlossen, um Kostensteigerungen entgegenzuwirken. 8. Sind auch in anderen Bereichen der Flüchtlingsversorgung die Pro-Kopf- Kosten höher als zu Beginn des Jahres geplant? Wenn ja, bitte Bereiche und dazugehörige Zahlen angeben. Die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG, ohne KdU, inklusive Krankenhilfe) liegen zum Stand 30. Juni mit einem Wert von 540 Euro um 131 Euro über dem Planwert in Höhe von 409 Euro. Dies ist auf die gestiegenen Kosten für die Krankenhilfe aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren schlechteren Gesundheitszustands der Flüchtlinge zurückzuführen. 9. Wie sollen weitere Kostensteigerungen in diesen Bereichen verhindert werden? Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) handelt es sich um gesetzliche Ansprüche. Für diese besteht dem Grunde und der Höhe nach kein nennenswerter Handlungsspielraum des Trägers der Leistungen nach dem AsylbLG. Die bestehenden engen Steuerungsmöglichkeiten werden genutzt, beispielsweise durch die Übertragung der medizinischen Versorgung von Grundleistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG auf die AOK Bremen/Bremerhaven im Rahmen von § 264 Absatz 1 SGB V. 10. Gibt es Kostenblöcke, die bei der Finanzplanung für das Jahr 2015 − unabhängig von der Zahl der Flüchtlinge − völlig unberücksichtigt geblieben sind? Völlig unberücksichtigte Kostenblöcke bei der Finanzplanung für das Jahr 2015 gibt es nicht, im Hinblick auf den starken Anstieg der Flüchtlingszahlen sind allerdings Verschiebungen zwischen den Kosten der Erst- und der Folgeunterbringung zu verzeichnen . 11. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge: Gibt es hieraus resultierende Änderungen − unabhängig von der reinen Zahl der Flüchtlinge −bei der Finanzplanung 2016? Der Senat hat die Bürgerschaft mit Drs. 21/1395 darüber unterrichtet, dass die Entwicklung der Zuwanderung zu erheblichen Mehrbedarfen in verschiedenen Aufgabenbereichen beziehungsweise Produktgruppen führt, deren bisherige Ansätze in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 nicht ausreichen werden, um eine angemessene Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge in Hamburg sicherzustellen . Zu den von Mehrkosten betroffenen Produktgruppen und Themenfeldern siehe Drs. 21/1395. Die Bürgerschaft hat für das Haushaltsjahr 2015 die Einrichtung von zentralen Positionen im Einzelplan 9.2 für konsumtive Mehrbedarfe in Höhe von 210.411.000 Euro und für investive Mehrbedarfe in Höhe von 32.749.000 Euro beschlossen. Das Abforderungsverfahren für die entsprechenden Mehrbedarfe für das Haushaltsjahr 2015 ist noch nicht abgeschlossen. Entsprechende zentrale Positionen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2631 3 im Einzelplan 9.2 sind auch für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 249.647.000 Euro für konsumtive Mehrbedarfe und in Höhe von 15.900.000 Euro für investive Mehrbedarfe veranschlagt.