BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2635 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 16.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Frauenhäuser – Genügend Plätze für alle Hilfsbedürftigen? Für jährlich über mehrere Hundert Frauen in Hamburg sind die Frauenhäuser der rettende Anker. Sie bieten Schutz und einen Ort, an dem es auch Beratung darüber gibt, welche langfristigen Möglichkeiten die Frauen haben, um das Erlebte zu verarbeiten. Eine erste Anfrage im August (Drs. 21/1231) hatte ergeben, dass der Senat zu diesem Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf für eine Ausweitung der Plätze sah, doch bereits im September wurde Kritik der Autonomen Hamburger Frauenhäuser publik. Nach einer Empfehlung des Europarates würde ein Platz pro 7.500 Einwohnerinnen in Frauenhäusern als notwendig betrachtet, so die Autonomen Frauenhäuser in dem Bericht „Frauenhäuser wehren sich gegen Kritik“ des „Hamburger Abendblattes“ vom 5. September 2015. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits mehrfach die Situation der Hamburger Frauenhäuser dargestellt , zuletzt am 11. August 2015 (siehe Drs. 21/1231 sowie Drs. 20/6541, Drs. 20/9609, Drs. 20/10994). Der Senat weist erneut darauf hin, dass die Steuerung auch der Frauenhäuser anhand von definierten Kennzahlen und Berichtssystemen (insbesondere Anzahl und Alter der Frauenhausbewohnerinnen und ihrer Kinder, durchschnittliche Verweildauer) erfolgt. Diese Kennzahlen werden halbjährlich in aggregierter Form erhoben, somit liegen Jahreswerte für 2015 nur von Januar bis Juni 2015 vor. Eine monatsweise – differenzierte und umfassende – Darstellung wird in den jährlichen Sachberichten erhoben; diese liegen jeweils zum 31. März eines Jahres der zuständigen Fachbehörde vor, siehe Drs. 21/1231. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen mit wie vielen Plätzen für Frauen und Kinder gibt es in Hamburg? 2. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in den einzelnen Einrichtungen? Bitte nach Personen und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln. 3. Wie viele Frauen haben im Zeitraum von Januar 2015 bis November 2015 Schutz in Frauenhäusern gesucht? Wie viele davon mit Kindern? Bitte monatlich nach Einrichtung auflisten. 4. Mussten Schutz suchende Frauen im Zeitraum von Januar 2015 bis November 2015 abgewiesen oder an andere Bundesländer vermittelt werden? Wenn ja, aus welchem Grund wurden sie jeweils abgewiesen /überwiesen und in welche Bundesländer? 5. Werden Betroffene aus anderen Bundesländern aufgenommen? Drucksache 21/2635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wie viele und aus welchen Bundesländern, wenn nein, wie wird in diesen Fällen weitergeholfen? 6. Wie lange blieben die Frauen im Zeitraum von Januar 2015 bis November 2015 durchschnittlich in den jeweiligen Einrichtungen? Bitte nach Einrichtung auflisten. 7. Wie ist der Betreuungsschlüssel in den jeweiligen Einrichtungen? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/1231. 8. Wie viele geflüchtete Frauen waren mit Stand Ende November 2015 in Hamburger Frauenhäusern untergebracht? Seit wann waren sie zu diesem Zeitpunkt in dem Frauenhaus? Eine systematische Erhebung zur Inanspruchnahme der Frauenhäuser durch geflüchtete Frauen und deren Kinder findet nicht statt. Die Beantwortung würde eine Überprüfung aller Einzelfälle durch die Frauenhäuser erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Im Übrigen siehe Drs. 21/1570. 9. Ist geplant, weitere geflüchtete Frauen in Hamburger Frauenhäusern unterzubringen? Wenn nein, was sind die Alternativen und welche Kapazitäten (Anzahl der Plätze mit/ohne Kind, Betreuungsschlüssel, Beratungsangebot) umfassen diese? Geflüchteten Frauen, die von akuter Gewalt betroffen sind, stehen grundsätzlich weiterhin die Hamburger Frauenhäuser offen (siehe Drs. 21/1570 und Drs. 20/10994). Gleichzeitig gilt es, geflüchteten Frauen prioritär in den Gemeinschaftsunterkünften adäquat vor Gewalt zu schützen – wie von der Bürgerschaft am 10. Dezember 2015 beschlossen (siehe Drs. 21/2379). Hierzu sind die Planungen noch nicht abgeschlossen . 10. Die Empfehlung des Europarates zugrunde gelegt: Wie viele Plätze in Frauenhäusern würden danach in Hamburg fehlen? 11. Teilt der Senat die Empfehlung des Europarates? Wenn ja, wie und wann gedenkt er diese umzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Hamburg verfügt über eine ausreichende Anzahl von Schutzplätzen für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen. Orientierungsmaßstab ist dabei – entsprechend der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2011) – der tatsächliche Bedarf, den es langfristig zu sichern gilt (siehe Drs. 20/9609 und Drs. 20/10994).