BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2636 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 16.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Erstinformationen für Flüchtlinge (II) Aus der Antwort in Drs. 21/2204 ergeben sich weitere Fragen bezüglich der Erstinformationen für Flüchtlinge. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen basierend auf Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Welchen Inhalt haben die von f & w fördern und wohnen AöR verteilte Haus- und Benutzerordnung sowie die Hinweise aus der Begrüßungsmappe zu den wichtigen kulturellen Eigenheiten der deutschen Gesellschaft ? Für die Erstaufnahmeeinrichtungen und die Unterkünfte der Folgeunterbringung gelten unterschiedliche Haus- und Benutzerordnungen. Sie regeln jeweils die Rechte und Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner und enthalten Regeln zur persönlichen Sicherheit und Sozialverträglichkeit innerhalb der Unterkunft. Die Begrüßungsmappen für die Unterkünfte der Folgeunterbringung werden standortbezogen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort erstellt, um auf die Besonderheiten vor Ort und im jeweiligen Stadtteil eingehen zu können. Sie enthalten Informationen zur Unterkunft selbst (Ansprechpartner, Angebote, Essenszeiten und so weiter) und zur (sozialen) Infrastruktur des Stadtteils (zum Beispiel Ärzte, Schulen, Beratungsstellen und so weiter). Darüber hinaus wird auch auf wichtige kulturelle Eigenheiten der deutschen Gesellschaft hingewiesen. Dies umfasst auch das pünktliche Erscheinen bei (Behörden-)Terminen und das Zusammenhalten der wichtigen Papiere sowie die gegenseitige Rücksichtnahme im täglichen Miteinander. 2. In Drs. 21/2204 erklärt der Senat den Umstand, dass die Erstinformationen in der Begrüßungsmappe ausschließlich in deutscher Sprache verfasst sind, damit, dass die Bewohner „Schritt für Schritt auch mit der deutschen Sprache vertraut“ gemacht werden sollen. Wäre es angesichts dieses Ziels nicht sinnvoller, die Informationen dann nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in der jeweiligen Herkunftssprache auszuteilen? Nein. Wie bereits in Drs. 21/2204 erläutert, werden mit allen neuen Bewohnerinnen und Bewohnern Erstinformationsgespräche geführt, in denen sie bereits die wichtigsten Informationen erhalten. Die Begrüßungsmappen, die in den Unterkünften der Folgeunterbringung ausgegeben werden, enthalten diese Informationen noch einmal in schriftlicher Form. Zum Zeitpunkt des Übergangs in eine Folgeunterbringung leben die Betroffenen in der Regel bereits seit mehreren Monaten in Deutschland und haben sich bereits erste Deutschkenntnisse angeeignet. Bei Bedarf werden Informationen selbstverständlich mündlich erläutert.