BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2639 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 16.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Langer Autobahndeckel Othmarschen Senator Horch wollte am 14. Dezember 2015 gegenüber Journalisten den Eindruck erwecken, dass es betreffend den Deckel über die Autobahn 7 in Othmarschen einen bedeutenden Schritt in Richtung Realisierung des langen Deckels gebe. Dabei hatte er nur die seit Langem bekannte Position parat: Er wolle den Deckel, aber es fehle am Geld. Dabei hatte die Bürgerschaft den Senat schon im Frühjahr 2014 durch einen interfraktionellen Antrag aufgefordert, der Bürgerschaft „im 1. Quartal 2015 eine auf die abgeschlossene Vorplanung von mehreren Optionen gestützte Entscheidungsvorlage zur Möglichkeit der zeitnahen Realisierung und Finanzierung eines verlängerten Deckels in Altona vorzulegen“ (Drs. 20/11889). Ich frage den Senat: 1. Was haben Senator Horch und der gesamte Senat seit dem Frühjahr 2014 an neuen Erkenntnissen betreffend den Altonaer Deckel gewonnen ? Die Erfahrungen aus den abgeschlossenen Planungen in den Abschnitten Schnelsen und Stellingen haben die zuständige Behörde veranlasst, wichtige fachliche Abstimmungen unter anderem bezüglich Luftschadstoffen, Wasserhaltung, Straßenplanung, Gesamtsicherheitskonzept, Lärmschutz, Verkehrsführung während der Bauzeit und bezüglich der Tunnelausstattung in Altona nachzuführen und den Vorentwurf für die Variante „Erforderlicher Lärmschutz“ zu überarbeiten. Die Entwurf- und Kostenfortschreibung für diese Variante wurde dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Mai 2015 zur Prüfung vorgelegt. 2. Wieso hat der Senat der oben genannten Forderung aus dem interfraktionellen Antrag nicht entsprochen? 3. Wann wird der Senat der oben genannten Forderung aus dem interfraktionellen Antrag entsprechen? 4. Wann wird die Vorplanung abgeschlossen sein? 5. Welche Optionen hat der Senat zum verlängerten Altonaer Deckel bisher geprüft? 6. Welche Kosten verursachen diese Optionen jeweils? Die Planungen der zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen. Es ist derzeit vorgesehen, die Bürgerschaft mit einer Entscheidung im ersten Halbjahr 2016 zu befassen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1267. 7. Wann ist mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? Nach derzeitigem Planungsstand soll das Planfeststellungsverfahren Anfang 2017 eingeleitet werden.