BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/264 21. Wahlperiode 24.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 16.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Drohen der frisch asphaltierten Weygandtstraße neue Schlaglöcher? Die Weygandtstraße in Langenhorn ist eine Einbahnstraße, die von der Fibigerstraße in Richtung Südwesten zum Neubergerweg führt. Lange Zeit mussten die Anwohner auf die dringend notwendig gewesene Sanierung der Straße warten, die nur noch einem Flickenteppich glich. Mittlerweile wurde die Asphaltdecke saniert. Sie befindet sich seitdem in einem guten Zustand. Die SAGA GWG errichtet zwischen der Fibigerstraße und der Weygandtstraße ein Gebäude mit 26 Wohnungen. Für dieses Bauvorhaben mussten bereits viele Bäume sowie ein großer Kinderspielplatz und Parkbänke weichen . Durch die schweren Baufahrzeuge, die täglich über die Weygandtstraße zum Neubergerweg fahren, drohen nun auch der frisch sanierten Straße erneute Schäden. Und dies, obwohl es durchaus möglich wäre, die Baufahrzeuge nach rechts auf die nur rund vier Meter entfernte Fibigerstraße zu lenken , um die Weygandtstraße zu schonen. Dazu müsste lediglich für diese kurze Strecke die Einbahnstraße aufgehoben und mit dem Verkehrsschild „Vorrang vor dem Gegenverkehr“ (Nummer 308 nach StVO) versehen werden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde die Weygandtstraße zuletzt saniert? Im Jahr 2013. 2. Welche Kosten sind durch die Sanierung entstanden? Es sind Kosten in Höhe von 93.372,39 Euro entstanden. 3. Wann wurde mit dem Bau der 26 Wohneinheiten zwischen der Fibigerstraße und der Weygandtstraße begonnen? Mit dem Bau wurde im Dezember 2014 begonnen. Seit dem 9. März 2015 wird die Baustelle mit schweren Fahrzeugen angefahren. 4. Wann ist mit der Fertigstellung dieses Bauvorhabens der SAGA GWG zu rechnen? Nach jetzigem Planungsstand ist mit einer Fertigstellung bis Ende Juni 2016 zu rechnen . 5. Wer trägt die Kosten für etwaige Schäden an der Straßendecke der frisch sanierten Weygandtstraße, die durch die Baufahrzeuge entstehen ? Die Weygandtstraße ist eine für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straße. Sie ist somit auch, wie jede Straße, für die Abwicklung von Baustellenverkehren nutzbar. Drucksache 21/264 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Öffentliche Straßen sind für einen gewissen Anteil von Schwerlastverkehren ausgelegt , sodass bei einer Nutzung für Baustellenverkehr nicht umgehend mit Schäden zu rechnen ist. Sind allerdings Schäden eindeutig einem Verursacher zuzuordnen, werden diese Schäden auf Kosten des Verursachers beseitigt. 6. Welche Behörde überwacht die mögliche Verursachung von Schäden? Grundsätzlich werden die Straßen durch den zuständigen Wegewart im Bezirk in regelmäßigen Intervallen begangen und dabei der jeweilige Zustand der Straßen begutachtet. 7. Welche Behörde macht etwaige Schadensersatzansprüche geltend? Schadensersatzansprüche würden durch das jeweilige Bezirksamt geltend gemacht. 8. Welche Möglichkeiten gibt es, bei Baustellen auf Einbahnstraßen temporär Gegenverkehr zuzulassen? Grundsätzlich ist es unter Betrachtung der jeweiligen Örtlichkeit und der Abwägung aller Umstände möglich, eine Einbahnstraßenführung zu verändern, zum Beispiel indem die Fahrtrichtung umgedreht wird oder auch Zweirichtungsverkehr ermöglicht wird. a. Wie oft wurde in Hamburg seit dem Jahre 2011 von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht? Bitte pro Jahr darstellen. Die Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Für die Beantwortung wäre die händische Auswertung von circa 8.600 zum Teil mehrbändigen Straßenakten erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. b. Weshalb wurde im Rahmen dieser Großbaustelle in der Weygandtstraße davon bislang kein Gebrauch gemacht? Eine Führung des Baustellenverkehrs über die Fibigerstraße (in Richtung Langenhorner Chaussee) würde zu einer erheblichen Belastung der Fibigerstraße führen. Die Auswirkungen würden einen größeren Personenkreis betreffen und eine längere Fahrtstrecke bedeuten. c. Beabsichtigt die zuständige Behörde dies für die restliche Zeit bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens zur Entlastung der frisch sanierten Weygandtstraße anzuordnen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.b.