BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2640 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 16.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Zentralambulanz für Betrunkene Nach Medieninformationen soll die Zentralambulanz für Betrunkene (ZAB) geschlossen und die Klientel an die Hamburger Krankenhäuser verwiesen werden. Ich frage den Senat: 1. Ist geplant, die ZAB zu schließen und die Klientel an die Hamburger Krankenhäuser zu verweisen? Wenn ja. Wann wird das umgesetzt? Die zuständigen Fachbehörden, Behörde für Inneres und Sport (BIS) und Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), befinden sich derzeit in Gesprächen, um die Struktur der Versorgung hilfloser, schwerstbetrunkener Menschen zu optimieren. In die Überlegungen sind auch Fachleute der Suchtpsychiatrie einbezogen. Die konzeptionellen Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. 2. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 in der ZAB versorgt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Jahr 2011 2012 2013 2014 Aufnahmen 799 865 720 571 3. Welche Kosten entstanden durch die ZAB in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und den Kostenträger angeben. Kostenträger war in allen Jahren die Feuerwehr Hamburg. Die Kosten der Zentralambulanz für Betrunkene (ZAB) für die Jahre 2011 bis 2014 stellen sich wie folgt dar: Kostenart 2011 2012 2013 2014 Miete 40.678,20 € 40.678,20 € 40.678,20 € 40.678,20 € Reinigungskosten 19.448,72 € 45.177,87 € 47.317,87 € 46.964,41 € Betriebskostenvorauszahlung 12.865,71 € 13.953,21 € 14.061,96 € 14.061,96 € Instandhaltung/Verwaltungsbedarf 18.530,40 € 13.726,13 € 7.454,14 € 4.082,06 € Betriebskosten gesamt: 91.523,03 € 113.535,41 € 109.512,17 € 105.786,63 € Personalkosten DRK-Mitarbeiter 32.508,00 € 32.508,00 € 32.508,00 € 32.508,00 € Personalkosten für 6 Mitarbeiter der Feuerwehr 332.250,00 € 345.270,00 € 353.730,00 € 357.576,00 € Personalkosten gesamt: 364.758,00 € 377.778,00 € 386.238,00 € 390.084,00 € Gesamtausgaben: 456.281,03 € 491.313,41 € 495.750,17 € 495.870,63 € Drucksache 21/2640 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Gab es eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der ZAB? Wenn ja: von wem und mit welchem Ergebnis? Die BIS hat die Wirtschaftlichkeit der ZAB überprüft und auf Basis von Daten bis 2012 in 2013 einen Bericht vorgelegt. Mit Blick auf die Entwicklung der Belegung seit Inbetriebnahme der ZAB und der anhaltend geringen Belegung, dem vorhandenen Angebot der Krankenhäuser, weist die Innenrevision in diesem Bericht darauf hin, dass aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen auch Alternativen zur ZAB denkbar sind und empfiehlt die Klärung der Möglichkeiten der Betreuung der Betroffenen in den Krankenhäusern. 5. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die ZAB und welche Qualifikation haben diese? Es werden derzeit sechs Feuerwehrbeamte sowie ein DRK-Mitarbeiter per Personalgestellungsvertrag in der ZAB beschäftigt. Alle verfügen über die Qualifikation „Rettungsassistent “. 6. Trifft es zu, dass es sich bei den Mitarbeitern der ZAB um Rettungsassistenten handelt, die aufgrund körperlicher Probleme für den normalen Dienst in Rettungswagen nicht geeignet sind? Ja. Drei der Feuerwehrbeamten sind dauerhaft feuerwehrdienstunfähig und damit nicht mehr im Dienst an einer Feuer- und Rettungswache einsetzbar. Für die anderen drei Rettungsassistenten ist das Verfahren zur Feststellung ihrer dauerhaften Feuerwehrdienstunfähigkeit noch nicht abgeschlossen. 7. Welche Folgen hätte es für die Krankenhäuser, wenn die Klientel der ZAB an diese verwiesen würde? 8. In welchen Krankenhäusern gibt es Personal, das entsprechende Kenntnisse hat und nicht ausgelastet ist? 9. Ist geplant, den Krankenhäusern Suchttherapeuten zuzuordnen? Wenn ja: Welche Kosten entstehen dadurch? Der Umgang mit verletzten, betrunkenen und/oder aggressiven Patientinnen und Patienten gehört zur Kernkompetenz der Notaufnahmen der hamburgischen Notfallkrankenhäuser . Dies ist auch insofern unumgänglich, als die Betreuung Schwerstbetrunkener in der ZAB nur zu begrenzten Zeiten (19 Uhr bis 7 Uhr) für einen definierten Personenkreis (Alter über 16 Jahre) nach Feststellung der Verwahrfähigkeit durch ärztliche Begutachtung (rechtliche Grundlage ist das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – SOG, das heißt keine Begleiterkrankungen, keine Mischintoxikation und andere) möglich ist. Bei den derzeitigen Überlegungen, die Versorgung hilfloser schwerstbetrunkener Menschen umzustrukturieren, steht die Zielsetzung im Mittelpunkt, mittelfristig für alle Hamburger Krankenhäuser der Not- und Unfallversorgung eine bessere Unterstützung im Umgang mit alkoholabhängigen Patientinnen und Patienten in den Zentralen Notaufnahmen und einer anschließenden Suchtberatung- und Behandlung zu organisieren . Diese Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.