BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2644 21. Wahlperiode 23.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Beschulung von Flüchtlingskindern in Hamburg – Aktueller Sachstand Die Beschulung von Flüchtlingskindern stellt nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für Behörde und Lehrerschaft dar. Wir streben eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingskindern auf alle Hamburger Schulen an, um alle Kinder gemeinsam zu einem Bildungserfolg bringen zu können. Schüler und Lehrer dürfen nicht benachteiligt werden, nur weil sie an Schulen sind, die in der Nähe von großen Wohnunterkünften sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat in Ergänzung meiner Schriftlichen Kleinen Anfragen, Drs. 21/129 und 21/1532: Bildung und Sprache sind zentrale Schlüssel zur Integration. Damit Kinder von Flüchtlingen möglichst schnell in Deutschland Fuß fassen können, sieht Hamburg von Beginn des Aufenthalts an ein Bildungs- und Betreuungsangebot vor. Mit dem Besuch des für sie infrage kommenden Angebotes kommen die Kinder und Jugendlichen auch ihrer Schulpflicht nach, die – unabhängig vom rechtlichen Status – für alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Hamburg gilt (siehe § 37 Hamburgisches Schulgesetz). Grundsätzliches Ziel ist es, schulpflichtige Flüchtlinge bereits wenige Tage nach ihrer Ankunft in einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) in kleinen Lerngruppen auf den schulischen Alltag in Deutschland vorzubereiten . Neben ersten Deutschkenntnissen wird ihnen Orientierungswissen für ein Leben in Deutschland vermittelt. Die große Anzahl flüchtender Menschen hat dazu geführt, dass Erstaufnahmen kurzfristig temporär als sogenannte Notunterkünfte eingerichtet werden mussten. Dabei wurden teilweise bestehende ZEA erweitert oder neue Notunterkünfte eingerichtet, bei denen unter anderem aufgrund der ungeklärten Registrierungssituation und fehlender Räumlichkeiten bisher kein Bildungs- und Betreuungsangebot vorgesehen war. Nach der Verstetigung dieser Unterkünfte und den notwendigen Registrierungen wird das Angebot dort zügig auf- und ausgebaut. Das Bildungs- und Betreuungsangebot für Flüchtlingskinder setzt sich in bedarfsgerecht eingerichteten Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) fort. Unmittelbar nach Zuweisung eines Wohnplatzes in einer Folgeunterkunft erhalten die Flüchtlinge einen Platz in einer Regelklasse, Basisklasse oder IVK beziehungsweise in einer berufsbildenden Vorbereitungsmaßnahme. Gleiches gilt für Kinder von Zuwanderern oder Flüchtlingsfamilien, die nicht in einer öffentlichen Unterkunft untergebracht sind. Insgesamt wird der Übergang zwischen den schulischen Angeboten möglichst pragmatisch und flexibel gehandhabt. Die hohe Fluktuation, die unterschiedlichen Zeitpunkte der Datenerhebung sowie die Nichterfassung des Merkmals „Flüchtling “ bei der Zuschulung in das Regelschulsystem bedingen, dass die Datenerhebungen der unterschiedlichen Behörden und Institutionen nur bedingt vergleichbar sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/2644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie hat sich die Anzahl der schulpflichtigen Flüchtlinge in Hamburg seit September 2015 monatlich entwickelt? Bitte wie in Drs. 21/129 und 21/1532 nach Altersgruppen und Aufenthaltsstatus differenziert darstellen . Die Zahl der schulpflichtigen Minderjährigen, die im Besitz eines aus völkerrechtlichen , humanitären oder politischen Gründen erteilten Aufenthaltstitels, einer Aufenthaltsgestattung oder Inhaber einer Duldung sind, sind der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Das Ausländerzentralregister (AZR) hat seine Zahlen zum November 2015 noch nicht veröffentlicht. Auch auf Nachfrage konnten diese Zahlen bis zur Abgabefrist dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht zugeliefert werden. Inhaber eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen (§§ 22 fortfolgende Aufenthaltsgesetz ): Datum Altersgruppen in Jahren 6 bis 13 14 bis 15 16 bis 17 30.09.2015 1.890 551 403 31.10.2015 1.903 562 406 Inhaber einer Aufenthaltsgestattung: Datum Altersgruppen in Jahren 6 bis 13 14 bis 15 16 bis 17 30.09.2015 880 201 906 31.10.2015 956 205 928 Inhaber einer Duldung: Datum Altersgruppen in Jahren 6 bis 13 14 bis 15 16 bis 17 30.09.2015 785 315 215 31.10.2015 798 314 246 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR) 2. Wo sind diese schulpflichtigen Flüchtlinge untergebracht, wie viele von ihnen leben derzeit in Standorten der Zentralen Erstaufnahme (ZEA/EVE), wie viele in welchen Folgeunterkünften? Bitte nach Standort und Altersgruppen sowie nach begleiteten Flüchtlingskindern und minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen getrennt darstellen. Zentrale Erstaufnahme (ZEA): In den ZEA leben 2.076 Personen im schulpflichtigen Alter. Die Verteilung auf die einzelnen Standorte kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Standort Alter in Jahren 4 - 6 7 - 10 11 - 16 17 - < 18 Albert-Einstein-Ring 25 31 33 3 Bargkoppelstieg 18 28 35 6 Behrmannplatz 1 7 8 1 Blomkamp 6 3 8 2 Bredowstraße 5 7 6 0 Dratelnstraße 74 76 105 10 Eißendorfer Pferdeweg, Asklepios Klinik 1 5 4 0 Geutensweg 10 23 29 2 Grellkamp 23 21 52 7 Harburger Poststraße 20 28 35 12 Holstenhofweg 16 14 11 3 Hörgensweg 8 3 11 2 Jenfelder Moorpark 25 18 17 7 Karl-Arnold-Ring 12 13 13 2 Kieler Straße 21 23 25 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2644 3 Standort Alter in Jahren 4 - 6 7 - 10 11 - 16 17 - < 18 Kurdamm 11 14 13 3 Kurt-A.-Körber-Chaussee 16 7 6 3 Neuland I 12 16 19 3 Neuland II 8 12 19 3 Niendorfer Straße 11 20 26 3 Oktaviostraße 12 16 18 2 Ohlstedter Platz 15 16 19 6 Osterrade 15 15 11 2 Papenreye 31 24 49 7 Rugenbarg 34 28 34 6 Schnackenburgallee 25 33 56 16 Schwarzenberg 8 8 24 3 Sportallee/Heselstücken 53 72 54 19 Reichspräsident-Ebert-Kaserne 10 3 4 0 Wendenstraße 7 11 11 2 Wiesendamm 11 16 19 5 Quelle: f & w fördern und wohnen AöR, Stand: 15. Dezember 2015 Zur Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sowie in der Erstaufnahme und Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge siehe Anlage 1. 3. Bei wie vielen der zu beschulenden Flüchtlingskinder wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt? Grundsätzlich werden im Zusammenhang mit der Überprüfung und Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes keine Daten zur Nationalität einer Schülerin/ eines Schülers sowie zu einem möglichen Fluchthintergrund erhoben. 4. Wie hat sich die Wartezeit auf einen Schulplatz bei den in den Erstversorgungseinrichtungen (EVE) wohnhaften unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entwickelt? Für die Zuschulung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im allgemeinbildenden Schulbereich besteht bei der für die Zuschulung zuständigen Schulplatzvergabe im Schulinformationszentraum (SIZ) derzeit keine Wartezeit. Im berufsbildenden Bereich erhalten alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge schnellstmöglich nach der Anmeldung im Informationszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (IZ-HIBB) einen Schulplatz. Der gesamte Zuweisungsprozess von der Anmeldung bis zum ersten Schultag dauert derzeit maximal drei bis vier Wochen, ist jedoch abhängig von den Anmeldezahlen. Die Beratungskapazität ist momentan auskömmlich für maximal 300 Anmeldungen pro Monat. 5. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in den Erstversorgungseinrichtungen (EVE) untergebracht sind, nehmen an Deutschkursen teil? Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen darstellen. Jugendliche, die in einer EVE leben, nehmen an Deutschkursen teil beziehungsweise besuchen eine Schule. Jugendliche, die zum Stichtag 18.12.2015 für keine dieser Maßnahmen gezählt werden, haben in der Regel den Deutschkurs bereits beendet und die Einschulung steht bevor. Im Übrigen siehe Anlage 2. 6. Wie viele Lerngruppen gibt es aktuell in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA)? a. An welchen Standorten befinden sich Lerngruppen der ZEA? b. Wie viele Flüchtlingskinder werden aktuell in den Lerngruppen unterrichtet? c. Wie hoch ist die durchschnittliche Frequenz dieser Lerngruppen? Aktuell befinden sich an folgenden Standorten Lerngruppen der ZEA: Drucksache 21/2644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung Dratelnstraße Eißendorfer Pferdeweg, Asklepiosklinik Grellkamp Harburger Poststraße Holstenhofweg Karl-Arnold-Ring Neuland I und II Niendorfer Straße Ohlstedter Platz Reichspräsident-Ebert-Kaserne Schwarzenberg Sportallee/Heselstücken Derzeit werden in den Lerngruppen 635 Kinder unterrichtet (Stand: 18. Dezember 2015). Die durchschnittliche Frequenz beträgt 15 Kinder. Die derzeitigen Planungen sehen vor, dass im Januar/Februar 2016 an zwölf weiteren Standorten beziehungsweise an den umliegenden Schulen Lerngruppen eingerichtet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele Stunden Präventionsunterricht wurden bislang im aktuellen Schuljahr in IVK-Klassen durchgeführt? Die Polizei bietet den Präventionsunterricht auf Nachfrage der Schulen auch in den IVK an, eine gesonderte statistische Erfassung speziell in Bezug auf die IVK erfolgt nicht. 8. Wie viele Lehrkräfte haben im laufenden Schulhalbjahr an jeweils welchen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Deutsch als Zweitsprache “ teilgenommen? Im ersten Schulhalbjahr 2015/2016 haben bis zum 18.12.2015 insgesamt 966 Lehrkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen an insgesamt 31 Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Deutsch als Zweitsprache“ teilgenommen. Für die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Veranstaltung siehe Anlagen 3 und 4. 9. Wie viele Stellen für Lehrer und Sozialpädagogen (VZÄ) werden aktuell für die Beschulung von Flüchtlingskindern benötigt? a. Wie teilen sich diese Stellen auf allgemeinbildende Schulen und auf Berufsschulen auf? b. Wie viele der Stellen (VZÄ) sind aktuell besetzt? c. Mit welchem zusätzlichen Bedarf rechnet die zuständige Behörde für das zweite Schulhalbjahr 2015/2016? d. Wie viele Stellen für Lehrer und Sozialpädagogen sind aktuell ausgeschrieben ? Allgemeinbildender Bereich: Derzeit werden für die Flüchtlingsbeschulung 267 Lehrerstellen und 25 Sozialpädagogenstellen eingesetzt (Stand: 18. Dezember 2015). Alle den Schulen zugewiesenen Stellen sind entweder mit Personal besetzt oder werden als flexibel einsetzbare Personalressource zugewiesen und genutzt. Bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 werden für die Flüchtlingsbeschulung voraussichtlich circa 128 weitere Lehrerstellen und circa 48 weitere Sozialpädagogenstellen benötigt. Sowohl die aufgeführten Lehrer - und Sozialpädagogenbedarfe, die derzeit für die Flüchtlingsbeschulung eingesetzt werden, als auch ihr voraussichtlicher Aufwuchs bis Schuljahresende beziehen sich auf den erforderlichen Grundbedarf für ZEA-Lerngruppen, IVK und Basisklassen. Hinzu kommen die Lehrerstellen für Sonderbedarfe wie Ganztagsbeschulung oder sonderpädagogische Förderung sowie für die weitere Beschulung von Flüchtlingen in Regelklassen, nachdem sie eine IVK durchlaufen haben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2644 5 Aktuell sind im Internet insgesamt 29 Stellen ausgeschrieben, davon fünf Stellen für den Einsatz in einer ZEA-Lerngruppe und elf mit der gewünschten Zusatzqualifikation „DAZ“. Berufsbildender Bereich: Alle mit Stand 18. Dezember 2015 an berufsbildenden Schulen zur Beschulung der Flüchtlinge 162 Lehrerstellen sind bedarfsdeckend besetzt. Für die berufsbildenden Schulen wird vorbehaltlich aller Unsicherheit bei der Prognostizierbarkeit mit einem möglichen Stellenmehrbedarf von bis zu 75 Stellen für das zweite Schulhalbjahr 2015/2016 gerechnet. Für die berufsbildenden Schulen ist geplant, im Januar 2016 sieben Stellen für Sozialpädagoginnen beziehungsweise -pädagogen auszuschreiben. Einstellungen für Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen erfolgen über Bewerbungen im zentralen internetgestützten Bewerbungsverfahren , aufgrund einer Ausschreibung in der örtlichen Presse und auf der Homepage des HIBB. Die Zahl der zu besetzenden Stellen entwickelt sich dynamisch aufgrund der jeweils gegebenen Bedarfssituation. 10. In der Drs. 21/1395 kündigte der Senat an, dass im Rahmen des Ausbaus der Flüchtlingsbeschulung Mehrbedarfe für Personal und Sachmittel im Aufgabenbereich 241 „Staatliche Schulen“ sowie in den Produktgruppen 238.01 „Steuerung und Service“, 238.02 „Zentrale Ansätze“, 239.02 „LI-Landesinstitut Lehrerfortbildung“, 240.01 „Soziale Leistungen für Schülerinnen und Schüler“, 245.01 „Weiterbildung“ und für Personalund Sachmittel im System der berufsbildenden Schulen, 241.05 „Schulische berufliche Bildung“ entstehen. In der Drs. 21/1395 werden indes keine Planänderungen für diese Mehrbedarfe genannt. a. Von welchen Mehrbedarfen ging der Senat bei Erstellung der Drs. 21/1395 in den oben genannten Produktgruppen jeweils aus? b. Reichen diese Mehrbedarfe nach Ansicht der zuständigen Behörde aus? Falls nein, in welchem Umfang werden welche weiteren Nachbewilligungen nach § 35 LHO voraussichtlich erforderlich? Vor dem Hintergrund der Unsicherheit der weiteren Entwicklung der Zuwanderung konnte die konkrete Höhe der Mehrbedarfe in zeitlicher Hinsicht und hinsichtlich der Verteilung auf einzelne Produktgruppen und Kontenbereiche nur schwer prognostiziert werden. Bezüglich des Haushaltsjahrs 2015 wird sich erst im Rahmen der Jahresschlussarbeiten erweisen, ob die Mehraufwendungen im Rahmen der verfügbaren Ansätze gedeckt werden können oder ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sollübertragungen aus der Rückstellung im Einzelplan 9.2 in den Einzelplan der zuständigen Behörde erforderlich werden. Für das Jahr 2016 sind die Planungen der zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen. 11. Ab Februar 2016 wird das bisherige Halbtagsschulangebot für alle rund 2.000 jugendlichen Flüchtlinge, die eine Berufsschule besuchen, schrittweise von einem ganztägigen Schulangebot abgelöst, das neben intensiver Sprachförderung und Schulunterricht auch ein umfangreiches Betriebspraktikum an zwei Tagen in der Woche beinhaltet („AvM-Dual“). a. Was ist konkret unter einer „schrittweisen Ablösung“ des Schulangebotes zu verstehen? Bitte pro Schulstandort darstellen. Alle seit dem 1. August 2015 eingeschulten und alle zukünftigen jugendlichen Flüchtlinge an berufsbildenden Schulen – mit Ausnahme der nicht in ihrer Heimatsprache beziehungsweise nicht im lateinischen Schriftsystem alphabetisierten jugendlichen Flüchtlinge – werden schrittweise im neuen Bildungsgang dualisierte Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual) beschult. Ausgenommen sind die vor dem 1. Juli 2015 im Bildungsgang Vorbereitungsjahr für Migrantinnen und Migranten (VJ-M) aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Die geplante schrittweise Ablösung der bisherigen Halbtagsschulangebote ist folgender Tabelle zu entnehmen : Drucksache 21/2644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Schulen, deren zurzeit noch bestehende Bildungsgänge BVJM und VJM zum angegebenen Zeitpunkt durch AvM-Dual abgelöst werden. Zeitpunkt der Ablösung der bisherigen Halbtagsschulangebote durch das Ganztagsangebot AvM-Dual ab Februar 2016 ab August 2016 Berufliche Schule St.Pauli X Berufliche Schule für Medien und Kommunikation X Die Berufliche Schule Eidelstedt X Berufliche Schule für Wirtschaft Hamburg Eimsbüttel X Berufliche Schule City Nord X Staatliche Gewerbeschule Stahl- und Maschinenbau X Berufliche Schule William Lindley X Staatliche Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft X Berufliche Schule Holz, Farbe, Textil X Gewerbeschule Werft und Hafen X Berufliche Schule Recycling- und Umwelttechnik X Staatliche Gewerbeschule für Gastronomie und Ernährung X Staatl. Gewerbeschule Chemie Pharmazie Agrarwirtschaft X Staatliche Gewerbeschule Fertigungs- und Flugzeugtechnik X Berufliche Schule Farmsen X Staatl. Gewerbeschule Informations- und Elektrotechnik X Staatliche Gewerbeschule Bautechnik X Staatl. Gewerbeschule Verkehrstechnik, Arbeitstechnik, Ernährung X Berufliche Schule für Handel und Verwaltung X Staatliche Handelsschule Altona X Berufliche Schule City Süd X Staatliche Handelsschule mit Beruflichem Gymnasium Harburg X Berufliche Schule an der Alster X Berufliche Schule für Spedition, Logistik und Verkehr X Berufliche Schule für Büro- und Personalmanagement Bergedorf X Staatliche Handelsschule Berliner Tor X Staatliche Schule Gesundheitspflege X Berufliche Schule Uferstraße X Berufliche Schule für Sozialpädagogik - Anna-Warburg-Schule X Berufliche Schule Burgstraße X Quelle: HIBB b. Wann werden alle Berufsschulklassen für jugendliche Flüchtlinge AvM-Dual-Klassen sein? Spätestens zum 1. Februar 2017 werden alle ausbildungsvorbereitenden Berufsschulklassen für jugendliche Flüchtlinge AvM-Dual-Klassen sein. Daneben wird dauerhaft das neue einjährige Bildungsangebot „Alpha“ für nicht in ihrer Heimatsprache beziehungsweise nicht im lateinischen Schriftsystem alphabetisierten Schülerinnen und Schüler vorgehalten. c. Wie viele Praktikumsplätze stehen bereits ab 1. Februar 2016 zur Verfügung? Zum 1. Februar 2016 stehen für alle rund 380 Schülerinnen und Schüler, die bereits seit dem 1. August 2014 im Pilotmodell nach dem Prinzip AvM-Dual beschult werden, ausreichend Praktikumsplätze zur Verfügung. Für alle seit dem 1. September 2015 monatlich aufwachsend neu hinzugekommenen Schülerinnen und Schüler werden monatlich aufwachsend ab dem 1. März 2016 ausreichend Praktikumsplätze bereitgestellt . Für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem 1. Februar 2016 in AvM-Dual beschult werden, werden nach einer Eingangsphase von mindestens einem halben Jahr, in der sie erforderliche Deutschkenntnisse erwerben und einen Grundkurs „Gesellschaft und Politik/Werte und Normen“ erhalten, ab dem neuen Schuljahr 2016/ 2017 die erforderlichen Praktikumsplätze bereitgestellt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2644 7 d. Inwiefern ist sichergestellt, dass jeder Schüler, der ab 1. Februar 2016 eine AvM-Dual-Klasse besucht, einen Praktikumsplatz erhält? Die Einführung des neuen Bildungsganges AvM-Dual baut auf den bekannten Strukturen von dualisierter Ausbildungsvorbereitung (Av-Dual) auf und ist mit der Handelskammer Hamburg, der Handwerkskammer Hamburg und der Hamburger Wirtschaft eng abgestimmt. Mit Unterstützung der Kammern, Innungen und Betriebe werden erfahrungsgemäß bedarfsgerecht Praktikumsplätze akquiriert. Derzeit kommen viele Betriebe aktiv auf das HIBB zu und bieten Praktikumsplätze an. Außerdem akquirieren die berufsbildenden Schulen Praktikumsplätze in den Betrieben, für die sie ausbilden. Drucksache 21/2644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 1 Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der öffentlich rechtlichen Unterbringung (örU) 4 - 6 7 - 10 11 - 16 17 bis < 18 WB Altona W601 Notkestraße W625 Kroonhorst 28 31 49 6 W711 August-Kirch-Straße 8 6 17 4 W714 Holmbrook 15 11 18 4 W743 Pavillondorf Sieversstücken 6 4 6 2 W775 Holstenkamp 8 13 21 2 W791 Altona Sieversstücken W824 Sibeliusstraße 20 32 37 9 W923 Bahrenfelder Straße 2 1 W924 Eimsbüttler Straße 18 17 15 2 W925 Grünewaldstraße 1 2 W926 Waidmannstraße 7 10 8 2 W927 Max-Brauer-Allee 1 2 3 2 W928 Borselstraße 1 Summe 112 128 177 34 WB_Harburg W700 Wetternstraße 3 5 10 2 W734 Pavillondorf Lewenwerder 32 25 29 4 W782 Winsener Straße 17 42 48 8 W914 Osterbaum W918 Stader Str.106a 2 4 2 1 W922 Sinstorfer Weg 2 5 3 W950 WS Transit 2 8 4 Summe 56 83 100 19 WB_Wandsbek W613 Bargteheider Straße W623 Großlohe 10 19 13 2 W735 Pavillondorf Waldweg 11 13 20 1 W737 Pavillondorf Steilshooper Allee 14 13 11 1 W740 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 11 24 26 1 W749 Litzowstraße 5 6 8 2 W751 Bahngärten 15 11 11 W752 Rahlstedter Straße 10 23 17 5 W768 Farmsen 15 20 24 3 W783 Waldreiterring W790 Flughafenstraße 3 3 5 W795 Wandsbek Farmsen 1 5 W799 Wandsbek mybed W800 Wandsbek Schreyersring 1 W825 Duvenstedter Damm 20 36 48 12 W830 August-Krogmann-Straße 51 72 63 3 W908 Borstels Ende 3 4 2 W909 Kirchhofstwiete 6 1 1 1 Summe 174 246 255 31 WB_Bergedorf W611 Achterdwars W627 Ladenbeker Furtweg 16 17 31 5 W727 Brookkehre 27 31 38 9 W732 Pavillondorf Curslack I 30 35 47 9 W738 Curslack II 22 24 26 6 W748 Sandwisch 8 13 6 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 24 27 41 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2644 9 Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der öffentlich rechtlichen Unterbringung (örU) 4 - 6 7 - 10 11 - 16 17 bis < 18 W836 Weidenbaumsweg 10 13 6 2 W843 Mittlerer Landweg W951 Nettelnburg 6 5 14 1 Summe 143 165 209 42 WB_Mitte W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) W620 Billbrook 37 47 76 12 W626 Horner Geest 12 20 13 3 W767 Georg-Wilhelm-Straße 11 13 13 2 W771 Pavillondorf Mattkamp 18 11 12 1 W776 An der Hafenbahn 7 13 22 5 W778 Billbrookdeich W786 Wendenstraße 11 23 8 3 W794 Mitte Mattkamp 2 1 1 1 W812 Hinrichsenstraße 9 16 27 4 W818 Am Veringhof 11 12 10 3 W831 SNP Grüner Deich W833 SNP Weddestraße 5 14 13 3 W837 Eiffestraße 398 15 15 16 4 W900 Billstieg 54 83 99 14 Summe 192 268 310 55 WB_Nord_I W615 Hornkamp W701 Langenhorner Chaussee 2 9 12 3 W715 Eschenweg 17 19 17 5 W755 Jugendpark Langenhorn 10 8 8 W774 Erdkampsweg 9 3 4 W827 Fibigerstraße 14 25 37 7 W846 Kiwittsmoor 32 45 31 6 Summe 84 109 109 21 WB_Nord_II W704 Freiligrathstraße 20 21 28 4 W709 Borsteler Chaussee 3 5 3 1 W717 Hufnerstraße 12 11 13 2 W733 Pavillondorf Tessenowweg W744 Pavillondorf Dakarweg 3 3 5 1 W745 Alsterberg 20 22 23 4 W793 Nord Dakarweg 1 W798 Nord Tessenowweg W820 Opitzstraße 25 36 57 9 Summe 83 98 129 22 WB_Eimsbüttel W602 Langeloh-Hof 1 W612 Bornmoor W622 Wegenkamp 4 10 9 W724 Lokstedter Höhe 5 8 13 3 W726 Pinneberger Straße 19 12 15 3 W736 Pavillondorf Holsteiner Chaussee W784 Grandweg 22 30 24 2 W792 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee W804 Lohkoppelweg 1 5 4 W844 Niendorf Markt 5 6 4 1 W903 Hornackredder Summe 57 71 69 9 Drucksache 21/2644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 In den oben genannten Zahlen sind alle Kinder und Jugendlichen der Einrichtungen benannt worden, d.h. sowohl Zuwanderer unabhängig vom Aufenthaltsstatus, als auch die Kinder Wohnungsloser, Quelle: fördern & wohnen AöR, Stand: 30.11.2015 Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der Erstaufnahme und Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 4 - 6 7 - 10 11 - 16 17 bis < 18 Erstaufnahme KJND Feuerbergstraße 4 195 42 KJND Mädchenhaus 8 3 EA-A Alsterdorfer Markt 15 1 EA-B Bruktererweg 7 4 EA-HAL Haldesdorfer Straße 4 12 EA-L Lerchenkamp 14 13 EA-M Mannesallee 14 2 EA-MAR Marckmannstraße 38 9 EA-N Nerlichsweg 8 1 EA-W Wellingsbüttler Landstraße 5 7 Summe 0 4 308 94 Erstversorgung EVE1 Kollaustraße 18 2 EVE2 Menckesallee 32 10 EVE3 Jugendparkweg 40 22 EVE4 Bullerdeich 6 5 EVE5 Flughafenstraße 18 27 EVE6 Petunienweg 20 21 EVE7 Cuxhavener Straße 31 25 EVE8 Nöldekestraße 54 31 EVE9 Billwerder Billdeich 24 21 EVE10 Lerchenfeld 25 23 EVE11 Billwerder Straße 111 61 EVE12 Dehnhaide 20 12 EVE13 Bötelkamp 11 10 EVE15 Kielkoppelstraße 41 24 A1 Hammer Straße 80 60 A2 Kurfürstendeich 30 34 A4 Eiffestraße 65 40 LEB-HL Hohe Liedt 12 19 Freie Träger diverse Orte 2 5 64 24 LEB diverse Orte 2 5 27 8 Quelle: LEB, Stand: 30.11.2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2644 11 Anlage 2 Schulbesuch und Deutschkurse in der Erstversorgung Bezeichnung Adresse Aktuelle Belegung Deutschkurs % Anteil an der aktuellen Belegung Schule % Anteil an der aktuellen Belegung EVE 1 Kollaustraße 150, 22453 Hamburg 20 5 25% 15 75% EVE 2 Menckesallee 17, 22089 Hamburg 38 16 42% 16 42% EVE 3 Jugendparkweg 58, 22415 Hamburg 60 6 10% 48 80% EVE 4 Bullerdeich 6-8, 20537 Hamburg 15 siehe Drs. 20/14388 und Drs. 20/14451 EVE 5 Flughafenstraße 89, 22415 Hamburg 35 5 14% 25 71% EVE 6 Petunienweg 100, 22395 Hamburg 37 4 11% 32 86% EVE 7 Cuxhavener Straße 188 a-c, 21149 Hamburg 53 2 4% 51 96% EVE 8 Nöldekestraße 17, 21079 Hamburg 83 2 2% 81 98% EVE 9 Billwerder Billdeich 648c 21033 Hamburg 47 3 6% 43 91% EVE 10 Lerchenfeld 4, 22081 Hamburg 50 4 8% 46 92% EVE 11 Billwerder Straße 31, 21033 Hamburg 164 20 12% 119 73% EVE 12 Dehnhaide 161, 22081 Hamburg 32 2 6% 30 94% EVE 13 Bötelkamp 32, 22529 Hamburg 32 0% 32 100% EVE 14 Stargarder Straße 62 22147 Hamburg 44 15 34% 21 48% EVE 15 Kielkoppelstraße 16c, 22149 Hamburg 80 22 28% 45 56% EVE A1 Hammer Straße 124, 22043 Hamburg 137 46 34% 91 66% EVE A2 Kurfürstendeich 41, 21037 Hamburg 62 4 6% 51 82% EVE A4 Eiffestraße 398, 20537 Hamburg 94 5 5% 89 95% Quelle: LEB, Stand: 18.12.2015 Drucksache 21/2644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 3 DAZ-Veranstaltungen aus dem Arbeitsbereich 11N-DaZ-Qualifizierungsangebote im Zeitraum 30.08.2015 - 31.12.2015 DaZ-Veranstaltungen Veranst.-Nr. Thema Teilnehmer/innen angemeldet 1511N0201 Basisseminar 1: Einführung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) 117 1511N0301 Basisseminar 4: DaZ, DaM, DaF-Spracherwerbstheorien und Konsequenzen für den Unterricht 32 1511N0401 Basisseminar 2: Leseverstehen/Hörverstehen 44 1511N0501 Basisseminar 5: Aufbau von Schreibkompetenz 35 1511N0601 Basisseminar 3: Grammatik 33 1511N0101 Basisseminar 7: Fachsprache im Unterricht 29 1511N0104 Basisseminar 7: Fachsprache im Unterricht 7 1511N0701 Basisseminar 4 DaM/ DaZ/ DaF 39 1511N0102 Basisseminar 6: Sprechen 20 1511N0103 Basisseminar 6: Sprechen 24 Summe: 380 Quelle: Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, Stand: 18.12.2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2644 13 Anlage 4 DAZ-Veranstaltungen aus dem Arbeitsbereich 11Z-DaZ im Zeitraum 30.08.2015 - 31.12.2015 Veranst.-Nr. Thema Teilnehmer/innen 1511Z1102 Deutsch als Zweitsprache: Differenzierung in heterogenen Gruppen und DaZ in allen Fächern (Sek. I) 25 1511Z1301 Einführung in das Deutsche Sprachdiplom (DSD I) 17 1511Z0501 Einführung in die Arbeit in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Basisklassen 31 1511Z1402 Deutsch als Zweitsprache: Differenzierung in heterogenen Gruppen und DaZ in allen Fächern (G) 22 1511Z0601 Einführung in den Unterricht in Basisklassen 20 1511Z0801 Deutsch als Zweitsprache in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen 10 1511Z1701 Sprachlernberaterinnen und -berater und Lehrkräfte in Basisklassen und IVK 128 1511Z1201 Deutsch lernen im Deutschunterricht der ersten und zweiten Klasse- Austausch über Erfahrungen, Strategien und Materialien 18 1511Z1801 Deutsch als Zweitsprache - die große Herausforderung: Lern- und Übungsmaterialien für den Anfangsunterricht Deutsch als Zweitsprache 54 1511Z0409 Arbeit mit Verben in der IVK 18 1511Z1103 Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler in Basisklassen und IVK: rechtliche und soziale Situation (Sek. I) 16 1511Z0602 Unterricht in Basisklassen - Ausgewählte Übungen und Materialien 20 1511Z1302 Das DSD I: Schriftliche Kommuikation 20 1511Z0802 Sprachförderlicher Unterricht in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen 10 1511Z0803 Sprachförderlicher Unterricht in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen 10 1511Z1403 Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler in Basisklassen und IVK: rechtliche und soziale Situation (G) 27 1511Z1001 Aus der Not eine Tugend machen - Fluktuation und Heterogenität in DaZ- Klassen begegnen 29 1511Z1002 Das Konzept des "Grammatischen Geländers" für die Unterrichtspraxis" - Materialien und Anwendungsbeispiele für den DaZ-Unterricht 60 1511Z0603 Unterricht in Basisklassen - Wortschatzarbeit 10 1511Z1501 Wann und wie wird im Unterricht Wortschatz gelernt? 21 1511Z1901 Willkommenskultur konkret - Deutsch als Zweitsprache im Ehrenamt 20 Summe: 586 Quelle: Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, Stand: 18.12.2015