BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2647 21. Wahlperiode 23.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 17.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Drs. 21/2531 zur Flüchtlingsunterkunft am Buchenkamp Ich frage den Senat: Da bis Ende des Jahres 2016 damit gerechnet wird, dass knapp 80.000 Flüchtlinge in Hamburg untergebracht werden müssen (siehe Drs. 21/2479 und Drs. 21/2515), wird es in vielen Stadtteilen als Aufgabe angesehen, auch aus dem eigenen Stadtteil heraus einen Beitrag dazu zu leisten. Der Stadtteil Volksdorf verfügt als größter Stadtteil der Walddörfer – im Gegensatz zu anderen Stadtteilen der Walddörfer, die bereits über Unterkünfte für Flüchtlinge verfügen – nur über wenige, hierfür geeignete, hinreichend große öffentliche Flächen, sodass sich viele Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen nicht nur aus dem Stadtteil um die Akquise entsprechender Flächen bemüht haben. In diesem Rahmen wurde auf der Grundlage von entsprechenden Gesprächen mit Vertretern der Fraktionen von SPD und GRÜNE auf Bezirks- und Landesebene im Ergebnis ein Angebot der Eigentümer der Flächen rund um den Ferck´schen Hof am Buchenkamp, der ökologischen Wohnungsbaugenossenschaft, unterbreitet. Nach diesem soll ein Teil der Flächen, die ohnehin für eine Überplanung mit dem Ziel des Wohnungsbaus vorgesehen sind, an die Stadt verpachtet werden, damit dort Unterbringungskapazitäten geschaffen werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass die in der Antwort auf Frage 1. der Drs. 21/2531 erwähnten Verhandlungen mit der Grundeigentümerin ausschließlich durch Vertreter von Fraktionen und nicht durch Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg geführt wurden? Wenn ja, ist es üblich, dass private Verhandlungsergebnisse von Fraktionsvertretern mit Grundeigentümern über die Nutzung und Bebauung privater Flächen von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen werden? Wenn nein, welche Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg waren jeweils wann und auf wessen Veranlassung an den Verhandlungen beteiligt? Siehe Vorbemerkung. Dass im Zuge von anstehenden Bebauungsplanverfahren Vertreter der Kommunalpolitik mit Grundeigentümern und anderen Planungsbeteiligten sprechen, ist nicht unüblich. Im Übrigen erhalten die zuständigen Behörden eine Vielzahl von Angeboten für die Schaffung von Unterbringungskapazitäten, die in einem sehr unterschiedlichen Konkretisierungsgrad eingereicht werden. Nach Eingang der Angebote übernimmt die zuständige Behörde gemeinsam mit dem zukünftigen Betreiber die weiteren Planungen und Verhandlungen. Drucksache 21/2647 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wann wurde von welcher Stelle zu dem in der Antwort auf Frage 3. der Drs. 21/2531 erwähnten Ortstermin eingeladen? Die Abstimmung erfolgte in der ersten Dezemberwoche 2015 durch den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) insbesondere mit Teilnehmern des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und Vertretern der Eigentümerseite , der Ökologischen Wohnungsbau Genossenschaft Hamburg eG. 3. Gemäß Senatsantwort haben bei dem Ortstermin „Vertreter der Politik“ teilgenommen. Wann wurden welche Vertreter der Politik zum Ortstermin eingeladen? Wurden hierzu Vertreter aller Fraktionen in der Bezirksversammlung Wandsbek eingeladen? Wenn nein, warum nicht? Es handelte sich um einen frühen Sondierungstermin, an dem auch Vertreter derjenigen Parteien teilnahmen, die die zum konkreten Angebot führenden Gespräche mit der Eigentümerseite unternommen hatten. Es ist gängige Praxis, zu den Standortbesichtigungen der prüfenden Behörde die Eigentümer und Anbieter einzuladen, um alle anstehenden Fragen umfassend und zeitnah erörtern zu können. Dies ist auch für die Fläche am Buchenkamp geschehen. Eine umfassende Einbeziehung der bezirklichen Gremien für das anstehende Vorhaben wird folgen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Stelle ist derzeit mit den weiteren Planungen für eine Flüchtlingsunterbringung am Buchenkamp betraut? Für weitere Prüfungen und Planungen ist der ZKF zuständig. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und dem zuständigen Bezirksamt. 5. Gemäß Senatsantwort in Drs. 21/2531 ist nach einer ersten Prüfung eine Belegung mit bis zu 950 Flüchtlingen denkbar. Wie wurde diese Zahl im Einzelnen ermittelt? Auf Basis einer ersten groben Einschätzung ist eine Planung mit bis zu 950 Flüchtlingen auf der Fläche möglich. Mögliche Änderungen ergeben sich in der konkreten Planung . Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 6. Ist es zutreffend, dass die Größenordnung „bis zu 950 Flüchtlinge“ bereits vor den Prüfungen in den Verhandlungen mit der Grundeigentümerin vereinbart wurde? Die Zahl ist Teil des Angebots der Grundeigentümer. 7. Gemäß Antwort auf Frage 8. der Drs. 21/2531 wird f & w fördern und wohnen AöR (f & w) der Betreiber der Anlage. Warum und durch wen wurde dies bereits festgelegt? Gemäß § 2 des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts f & w fördern und wohnen AöR vom 03.04.2007 wird f & w regelhaft für die Schaffung und den Betrieb von Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung eingesetzt. 8. Ist die Nutzung der Fläche südlich Stüfelkoppel für eine Flüchtlingsunterkunft an die Schaffung von Baurecht auf anderen Teilflächen des Ferck’schen Hofs gekoppelt? Die geltenden Regelungen nach § 246 des Baugesetzbuches lassen grundsätzlich die Genehmigung einer Flüchtlingsunterkunft unabhängig von der Schaffung von Planrecht an anderer Stelle zu. 9. Soll für die Fläche zwischen den Wegen Stüfelkoppel und Tonradsmoor das Planrecht geändert werden? Wenn ja, mit welchen Vorgaben und Zielsetzungen? Siehe Drs. 21/2531. 10. Ist es zutreffend, dass in der in Drs. 21/2531 erwähnten Vereinbarung mit der Grundeigentümerin vereinbart wurde, die Fläche zwischen den Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2647 3 Wegen Stüfelkoppel und Tonradsmoor zu einem späteren Zeitpunkt zu renaturierten und aufzuwerten? Wer übernimmt im Einzelnen diese Verpflichtung ? Halten die zuständigen Stellen ein solches Vorhaben für umsetzbar? 11. Inwiefern ist die geplante Bauweise und Größenordnung der Flüchtlingsunterbringung besonders bodenschonend, wie dies von den Vertretern der rot-grünen Bezirkskoalition in Wandsbek angekündigt wurde? Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 12. Welche Alternativen für Flüchtlingsunterbringungen im Stadtteil Volksdorf wurden im Einzelnen geprüft? Wurden ähnlichen Verhandlungen mit anderen privaten Grundeigentümern geführt? Wenn nein, warum nicht? Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen und weiterer Platzbedarfe (siehe Vorbemerkung ) zur Unterbringung erfolgt die Prüfung von Flächen und Gebäuden nicht alternativ, sondern kumulativ. Das bedeutet: alle eingehenden Angebote beziehungsweise Hinweise von Eigentümern, Bürgern oder aus den Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg selbst, werden geprüft und, sofern möglich, auch umgesetzt.