BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2654 21. Wahlperiode 29.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 21.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Rolle des Jugendamtes und der Mütterberatung im Fall des verstorbenen Säuglings in Harburg Vor etwas mehr als einem Monat wurde ein fünf Monate alter Säugling aus Harburg leblos in seinem Kinderbett vorgefunden, nachdem seine Mutter das Kind mit mehreren Decken zugedeckt hatte. In der Antwort des Senats zur Drs. 21/2157 wird erläutert, dass der ASD Harburg-Kerngebiet und die Abteilung Amtsvormundschaft/Beistandschaft des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe (Jugendamt) zu diesem Zeitpunkt fallzuständig waren. Darüber hinaus war die Mütterberatung des Gesundheitsamtes tätig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Seit wann stand das Jugendamt mit seinen zuständigen Teams mit der Familie in Kontakt? Wie viele Mitarbeiter waren für die Betreuung des Falles zuständig? Gab es Wechsel innerhalb der zuständigen Fachkräfte und/oder Abteilungen? Gemäß dem Konzept der Frühen Hilfen gab es eine gemeinsame Bearbeitung des Falls durch den ASD und die Mütterberatung seit dem 12. Juni 2015. Es gab in dieser Zeit keinen Zuständigkeitswechsel der zuständigen Fachkräfte. 2) Wie gestaltete sich die Betreuung der Familie? Wurden Hausbesuche durch Mitarbeiter des Jugendamtes oder der Mütterberatung bei der Familie durchgeführt? Wenn ja, wann genau und mit welchem Ergebnis? Die erfragten Informationen sind personenbezogene Sozialdatendaten gemäß § 67 Absatz 1 S. 1 SGB X. Diese Daten darf der Senat gemäß § 67 d Absatz 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB weitergeben. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen. Der Senat ist daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 61 fortfolgende SGB VIII, §§ 67 fortfolgende SGB X an der Beantwortung der Fragen gehindert. 3) Wurde die Betreuung der Familie in JUS-IT dokumentiert? Wurden die Dokumentationen von weiteren Organisationen wie zum Beispiel der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) überprüft? Wenn ja, gab es zu irgendeinem Zeitpunkt Anmerkungen oder Hinweise auf Handlungsfehler? Die Betreuung wurde in JUS-IT dokumentiert. Die Fachbehörde hat sich mittels einer vom Jugendamt erstellten Fallchronologie über den Fallverlauf berichten lassen und diesen mit dem Jugendamt erörtert. Hinweise auf Handlungsfehler sind in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich.