BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2675 21. Wahlperiode 05.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 28.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Klosterstern/Eppendorfer Baum (3) Aufgrund der Antworten des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/2340 und die Mitteilungen auf der Informationsveranstaltung am 1. Dezember 2015 ergeben sich weitere Fragen. Ich frage den Senat: 1. An welche Stellen wurde die Planung mit sogenannter Erstverschickungsreife nach dem 1. Dezember 2015 geschickt? Die sogenannte erste Verschickung der Planung wurde am 2. Dezember 2015 an die Träger öffentlicher Belange (TÖB) geleitet. Zu diesen gehören unter anderem die Bezirksverwaltung, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde, die Leitungsträger (Telekom , Vattenfall, Hamburger Stadtentwässerung et cetera), das Denkmalschutzamt, das Amt für Umweltschutz, die Handels- und Handwerkskammer sowie die Behindertenverbände . 2. Bis wann ist mit einer Antwort der angeschriebenen Stellen zu rechnen? Die Frist zur Stellungnahme endet am 6. Januar 2016. 3. Welche weiteren Verfahrensschritte erfolgen wann nach Eingang dieser Antworten? 4. Wird die endgültige Planung noch welchen bezirklichen Gremien und in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt? Die TÖB geben Stellungnahmen mit Anforderungen aus ihren Zuständigkeitsbereichen ab. Die Stellungnahmen werden nach Eingang abgewogen und gegebenenfalls in die Planung eingearbeitet und als sogenannte Schlussverschickung den TÖB zur Kenntnis gegeben. Die Planung gilt mit der Schlussverschickung als genehmigt. Um im Sommer 2016 bauen zu können, soll die Schlussverschickung im 1. Quartal des Jahres 2016 fertiggestellt werden. Die verschickte Planung wurde im Kerngebietsausschuss des Bezirks Eimsbüttel am 7. Dezember 2015 vorgestellt. Sollte sich die schlussverschickte Variante stark von der bereits öffentlich vorgestellten und erstverschickten Vorzugsvariante unterscheiden , wird sie erneut öffentlich im Kerngebietsausschuss des Bezirks Eimsbüttel vorgestellt werden. 5. Welche Kosten entstehen durch die am Klosterstern und am Eppendorfer Baum geplanten Maßnahmen? Falls noch keine genauen Erkenntnisse vorliegen: Wie hoch sind die ungefähren Kosten und wann liegen die endgültigen Kosten vor? Die Baukosten werden nach derzeitigem Planungsstand (Erstverschickung) auf 2,2 Millionen Euro geschätzt. Eine Kostenberechnung liegt derzeit noch nicht vor. Die Drucksache 21/2675 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 endgültigen Kosten werden erst nach Abschluss der Bauarbeiten und deren Abrechnung vorliegen. 6. Welche Verkehrsregelungen sind im Kreisverkehr für Autofahrer und Radfahrer geplant? Inwiefern erfolgt eine Beschilderung? Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde liegt bisher noch keine endgültig abgestimmte Planung zur Umgestaltung des Klostersterns vor. Insoweit können noch keine Anordnungen zur Verkehrsregelung und Beschilderung getroffen werden. Es wird nach den bisherigen Planungen (Erstverschickung) davon ausgegangen, dass der Kraftfahrzeugverkehr auf einer Kreisfahrbahn auf einem breiten Fahrstreifen und der Radverkehr auf einem baulichen Radweg unmittelbar neben der Kreisfahrbahn am Klosterstern geführt werden wird. Der Kreisverkehr würde dann an den zuführenden Einmündungen mit (Verkehrs-)Zeichen 205 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Vorfahrt achten) und Zeichen 215 StVO (Kreisverkehr) beschildert werden. Die im Bereich des Kreisverkehrs benutzungspflichtigen Radwege würden mit Zeichen 237 (Radweg) als solche gekennzeichnet werden. 7. Inwieweit besteht gegenüber den Bewohnern und den Gewerbetreibenden am Eppendorfer Baum rechtlich eine Rücksichtnahmepflicht betreffend die geplanten Umbaumaßnahmen? Maßgeblich ist, ob rechtlich geschützte Interessen der Anlieger beeinträchtigt werden. Ziel der Planung ist es, derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden. 8. Mit welchem Verkehrsaufkommen wird während und nach Abschluss der Bauarbeiten gerechnet? Bitte nach Auto-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr aufschlüsseln. Mit der Planung für die Verkehrsführung während der Bauzeit wird begonnen werden, wenn der Umfang der Umbauarbeiten abschließend feststeht. Erst dann kann abgeschätzt werden, mit welchen Verkehrsmengen zu rechnen ist und ob Umleitungen empfohlen oder ausgewiesen werden sollen. Für die Zeit nach Abschluss der Bauarbeiten wird mit in etwa zu heute vergleichbaren Verkehrsmengen gerechnet. Da sich für Radfahrer und Fußgänger die zur Verfügung stehende Verkehrsfläche vergrößert, wird im Übrigen von einer Steigerung des Radund Fußverkehrs ausgegangen.