BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2680 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Projekt „W.I.R – work and integration for refugees“ Da das Projekt „Early Intervention" der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ende des Jahres 2015 ausgelaufen ist, sollen Asylbewerber seit Mitte September in dem von der Freien und Hansestadt Hamburg organisierten und finanzierten Projekt „W.I.R – work and integration for refugees“ durch Sprachschulungen und Coaching frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Hierbei sollen ihre Potenziale für den Arbeitsmarkt ausgelotet und mobilisiert werden. Vor allem sollen erstmals systematisch die jeweiligen beruflichen Kompetenzen erfasst werden, anhand derer dann Sprachförderungsbedarf und bei Bedarf Angebote zur Nachqualifizierung anschließen sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg wie folgt: Beratung/Mitarbeiter: 1. Hat W.I.R wie geplant am 30. Oktober 2015 seine Beratungstätigkeit am Standort am Millerntorplatz 1 aufgenommen? Ja, siehe Drs. 21/2074. 2. Wie viele Mitarbeiter mit wie vielen VZÄ waren am 31.12.2015 bei W.I.R tätig? Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 1 VZÄ/1Person Flüchtlingszentrum gGmbH 8 VZÄ/11 Personen Handwerkskammer Hamburg (Teilprojekt Mission Zukunft) 1 VZÄ/1 Person Handwerkskammer Hamburg (Teilprojekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung, ZAA) 1 VZÄ/1 Person Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (Make it in Hamburg) 1 VZÄ/1 Person FLUCHTort (PlusPunkt ) 1 VZÄ/1 Person Agentur für Arbeit 6 VZÄ/6 Personen Jobcenter 4 VZÄ/4 Personen Summe 23 VZÄ/26 Personen 3. Wurden die Mitarbeiter neu eingestellt? Aus welchen Behörden wurden die Mitarbeiter gegebenenfalls abgeordnet? Welche Funktionen haben diese bisher wahrgenommen und wurden diese neu besetzt? Drucksache 21/2680 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der bisherige Leiter der Abteilung Ausländerwesen aus dem Bezirksamt Hamburg- Nord wurde zur Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) abgeordnet . Die Stelle der Abteilungsleitung (EA 2) wird im Bezirksamt Hamburg-Nord ausgeschrieben und neu besetzt. Die Flüchtlingszentrum gGmbH hat bislang zwei Beschäftigte (VZÄ) für das Vorhaben W.I.R neu eingestellt. Darüber hinaus wurden neun Beschäftigte des Flüchtlingszentrums teilweise mit vollen Stellen und teilweise mit jeweils unterschiedlichen Stellenanteilen im Vorhaben W.I.R eingesetzt. Insgesamt wurden die aktuell eingesetzten acht VZÄ von elf Beschäftigten abgedeckt. Die Handwerkskammer Hamburg hat für das Projekt IQ Netzwerk Hamburg – NOBI für die beiden Teilprojekte (Mission Zukunft und ZAA) jeweils einen erfahrenen Kollegen und eine erfahrene Kollegin abgeordnet und keine Neueinstellungen vorgenommen . Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat für das Projekt Make it in Hamburg eine Neueinstellung vorgenommen. Die PlusPunkt GmbH hat aus dem Projekt FLUCHTort eine erfahrene Kollegin zu W.I.R umgesetzt. Jobcenter hat keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu eingestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren vorher in den Standorten tätig. Eine Nachbesetzung in den Standorten ist erfolgt. Die Agentur für Arbeit hat fünf Integrationsfachkräfte für das Vorhaben neu eingestellt. Eine weitere Integrationsfachkraft kommt aus dem Personalbestand der Agentur für Arbeit und war vorher mit dem Projekt early Intervention betraut. 4. Wie viele aufsuchende Vorscreenings wurden in den Monaten November und Dezember jeweils in den Unterkünften oder am Millerntorplatz bis zum 31.12.2015 durchgeführt? Bis zum 31. Dezember 2015 wurden 669 Personen vorgescreent. Die Vorscreenings fanden statt in verschiedenen Unterkünften, in Veranstaltungsorten der Einstiegskurse gemäß § 421 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und am Standort des Flüchtlingszentrums in der Adenauerallee 10. 5. Welche Tätigkeiten der W.I.R-Mitarbeiter beinhaltet das „aufsuchende Vorscreening“ genau? Das aufsuchende Vorscreening beinhaltet die Kontaktaufnahme zu den Flüchtlingen, Vorgespräche, Informationen über das weitere Verfahren im Vorhaben W.I.R, Terminvereinbarungen sowie eine erste Perspektivenaufnahme. Die Aufnahme erster Daten erfolgt anhand eines Vorscreeningbogens. Die Flüchtlinge werden um ihr schriftliches Einverständnis zur Weiterleitung der erhobenen Daten gebeten. Im Rahmen einer Verweisberatung erfolgt eine Aufklärung über andere Beratungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote in Hamburg. 6. Sind die Fragebögen zur Erfassung der relevanten Daten auch in anderen Sprachen formuliert? Wenn ja, in welchen? Insgesamt wurden die Fragebögen in die folgenden sieben Sprachen übersetzt: Englisch , Französisch, Arabisch, Farsi/Dari, Kurdisch, Tirginya, Somali. 7. Welchen genauen Inhalt haben die Fragebögen? Die Fragebögen enthalten soziodemografische Daten und Angaben zum Aufenthaltsstatus , zum Arbeitsmarktzugang, zu Sprachkenntnissen, zum Bildungsstand, zur Berufsbildung und zur Berufserfahrung. 8. Wie viele Mitarbeiter (VZÄ) führen derzeit aktiv Gespräche? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2680 3 Bis auf eine Fachkraft von Jobcenter und den Mitarbeiter der BASFI führen alle unter 2. aufgeführten Personen aktiv Gespräche. 9. Wie viele Gespräche je Mitarbeiter (VZÄ) sind pro Tag durchschnittlich geplant? Die Beratungsformate der beratenden Institutionen unterscheiden sich inhaltlich und nach der Dauer des Einzelgesprächs. Insofern sind die nachfolgenden Planungen nur eingeschränkt vergleichbar. Jobcenter plant durchschnittlich drei bis vier Erstgespräche täglich sowie weitere Folgegespräche je VZÄ. Für die Agentur für Arbeit sind pro Arbeitstag 15 Gespräche geplant. Für die personenbezogene Beratung (Lebenslagenberatung) sind täglich 25 Gespräche geplant. Die weiteren Träger werden nach Bedarf eingeschaltet. 10. Wie lange ist derzeit die Wartezeit auf einen Termin? Jobcenter vergibt Gesprächstermine im W.I.R. kurzfristig (keine Wartezeit), da die Kunden in der Regel durch die regulären Standorte verwiesen werden. Bei der Agentur für Arbeit ist die Vergabe eines Termins abhängig von den Sprachkompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die entsprechend sprachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugewiesen werden, und beträgt daher zwischen zwei und vier Wochen. Zurzeit sind die Termine für die Lebenslagenberatung, die aus den Vorscreenings heraus erfolgen, für die folgenden vier Wochen vergeben. 11. Wie viele Mitarbeiter arbeiten insgesamt im Rahmen dieses Projekts? Bitte zwischen Beratern, Dolmetschern und Mitarbeitern ohne Kundenkontakt unterscheiden. Die zuständige Fachbehörde finanziert eine externe Beraterin. Um die Expertise aus den Projektverbünden von „FLUCHTort“ auch auf planerischer Ebene einzubringen, sind die dortigen beiden Leitungskräfte beratend beteiligt. Außerdem ist der Arbeitgeber-Service von Jobcenter und Agentur für Arbeit Partner im Unternehmensservice W.I.R und stellt in Koordinierungsfunktion zwei Mitarbeiter zur Verfügung. Nachdem die Voraussetzungen und Bedarfe ermittelt wurden, werden die Kundinnen und Kunden in die Standorte der zuständigen Regelinstitutionen weiterverwiesen. Im Übrigen siehe Antworten zu 2 und zu 8. 12. Ist eine Aufstockung der Mitarbeiter für 2016 geplant? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Tätigkeiten? Jobcenter plant eine zusätzliche Fachassistenz (eine VZÄ) für den Bereich Empfang. Für die Handwerkskammer Hamburg (IQ Netzwerk Hamburg – NOBI) ist folgendes vorgesehen: - Im Teilprojekt Mission Zukunft: Beratung über Anpassungs- und Nachqualifizierungen in Hamburg, Aufstockung um eine Stelle Vollzeit Qualifizierungsberatung und eine Stelle Vollzeit Berater/-in Unternehmerservice W.I.R. ab 1.1.2016 beziehungsweise nach Stellenbesetzung. - Teilprojekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung: Es sind zwei weitere Vollzeitstellen ab 1.1.2016 für Anerkennungsberatung beim Bundesprogramm „Integration durch Qualifizierung“ eingeworben. Der Einsatz soll flexibel je nach Nachfrage am Standort W.I.R. beziehungsweise am Standort „Hamburg Welcome Center“ erfolgen . Das Vorhaben W.I.R. wird im Übrigen Ende April 2016 erstmalig evaluiert. In diesem Zusammenhang werden auch die Personalbedarfe überprüft. Drucksache 21/2680 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 13. Erhalten die Mitarbeiter vorab eine gesonderte Schulung zur Qualifizierung für die Arbeit im Rahmen des Projekts? Wenn ja, welche? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorhaben W.I.R. wurden aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen ausgewählt. Durch die Zusammenarbeit im Vorhaben W.I.R. sollen diese Kompetenzen gebündelt werden. Eine Sensibilisierung der im Vorhaben W.I.R. tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Umgang mit Traumatisierten hat bereits stattgefunden. Die Planungen für weitere rechtskreisübergreifende Weiterbildungen sind noch nicht abgeschlossen. 14. Sollen zukünftig Dependancen von W.I.R in den Bezirken angesiedelt werden? Nein. 15. Wie ist der Musterablauf der Betreuung eines Flüchtlings, der nach Hamburg zugewiesen wird? Bitte bei der Beschreibung auch den Aufenthaltsstatus berücksichtigen. Im Anschluss an die asylrechtliche Verteilungsentscheidung nach Hamburg wird den Betroffenen eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender ausgestellt und ein Termin zur Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vereinbart (siehe auch Drs. 21/2272). Die Unterbringung erfolgt in dieser Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Mit der Asylantragstellung wird den Betroffenen vom BAMF eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ausgestellt (§ 63 Asylgesetz ). Die ausländerbehördliche Betreuung (zum Beispiel Verlängerung der Aufenthaltsgestattung , Arbeitserlaubnis) erfolgt durch das Einwohner-Zentralamt. Eine Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern ist nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde zulässig (§ 61 Absatz 2 AsylG, siehe auch Drs. 21/2271). Nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, der Zuerkennung subsidiären Schutzes oder der Feststellung von Abschiebungsverboten erteilt das Einwohner-Zentralamt die erste Aufenthaltserlaubnis. Damit entfällt auch die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (§ 48 Nummer 2 AsylG). Die weitere ausländerrechtliche Betreuung erfolgt dann in den bezirklichen Ausländerdienststellen . Zum Musterablauf einer Betreuung durch das Vorhaben W.I.R. siehe Protokoll 21/3 des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration, Anlage 2 vom 22. September 2015. Teilnehmer: 16. Wie viele der 38.415 (Stand Oktober 2015) in Hamburg lebenden Flüchtlinge kommen für das Projekt W.I.R infrage und wie viele sollen laut Planungen des Senats bis Ende 2016 in dieses aufgenommen werden? Als Teilnehmende für W.I.R kommen grundsätzlich alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Geflüchteten mit guter Bleibeperspektive in Betracht. Die „gute Bleibeperspektive“ orientiert sich am Ansatz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und umfasst grundsätzlich alle Personen mit einem Aufenthaltstitel nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen) sowie Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung, für die kein Arbeitsaufnahmeverbot ausgesprochen wurde, und die noch nicht im Regelsystem der Arbeitsverwaltung registriert sind. Keine gute Bleibeperspektive wird dabei grundsätzlich angenommen bei Personen mit einer Herkunft aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro, Montenegro , Kosovo, Serbien). Nach Auswertung des Ausländerzentralregisters halten sich zum Stand 30. November 2015 20.927 Geflüchtete im erwerbsfähigen Alter in Hamburg auf (18 – 65 Jahre), davon 3.958 aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2680 5 Potenziell stehen für W.I.R danach nach Alters- und Nationalitätsauswertung 16.969 Personen zur Verfügung. Allerdings sind die Personen abzuziehen, die bereits in das Regelsystem integriert sind, was derzeit nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand auswertbar ist. Abzuziehen sind außerdem Personen im erwerbsfähigen Alter, die aus unterschiedlichen Gründen als nicht erwerbsfähig oder nicht hilfebedürftig einzustufen sind. Die zuständigen Behörden schätzen daher, dass mehr als 10.000 Personen als potenzielle Kandidaten für W.I.R infrage kommen. Ziel ist die Erfassung und Beratung aller infrage kommenden erwerbsfähigen Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive. 17. Wie viele Teilnehmer hat das Projekt aktuell? Mit Stand Abschluss der 53. KW 2015 wurden für W.I.R 669 Kunden gescreent und davon 531 als mögliche W.I.R-Teilnehmende identifiziert. Davon haben 138 Kunden die Beratung des Flüchtlingszentrums zur Lebenslage erhalten, bei 177 Kunden wurde bereits die berufsbezogene Beratung durchgeführt. 18. Wie lange dauert eine durchschnittliche Teilnahme an dem Projekt? Hierzu ist keine Angabe möglich, weil der vollständige Kundenbetrieb erst zum 30. Oktober 2015 begonnen hat und noch keine repräsentativen Daten vorliegen. 19. Findet eine Nachbetreuung der Projektteilnehmer nach Beendigung der Teilnahme statt? Wenn ja, in welcher Form und wenn nein, warum nicht? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach der Aufnahme und den geführten Erstgesprächen durch Jobcenter und Agentur für Arbeit in den Rechtskreisen SGB II und SGB III weiter betreut und verbleiben dort bis zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme beziehungsweise bis zu einem Rechtskreiswechsel. Außerdem erfolgt eine Nachbetreuung im Rahmen von Maßnahmen durch die Maßnahmenträger. Organisatorisches: 20. Welche Stellen haben Einblick in die beziehungsweise erhalten die ermittelten Daten? Die am Standort eingesetzten Beschäftigten der zuständigen Behörde, der Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie der beauftragten Maßnahmeträger haben Einblick beziehungsweise erhalten die Daten unter der Voraussetzung, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schriftlich das Einverständnis zur Weitergabe erteilt haben. 21. Welche Kosten verursacht das Projekt pro Jahr? Wer trägt sie? Die Kosten für das eigene Personal werden jeweils von der Agentur für Arbeit, Jobcenter und der zuständigen Fachbehörde getragen. Die Mietkosten werden anteilig gemeinsam getragen. Die zuständige Fachbehörde hat sich bisher für das Haushaltsjahr 2015 mit 124.390.28 Euro an dem Vorhaben beteiligt, darin enthalten sind die Kosten für die Maßnahmeträger. Für 2016 wurden seitens der zuständigen Fachbehörde 1.568.000 Euro veranschlagt. 22. Ist dem Senat bekannt, ob inzwischen Teilnehmer des Projekts „Early Intervention“ erfolgreich in Arbeit vermittelt wurden? Wenn ja, wie viele von wie vielen Teilnehmern insgesamt wurden vermittelt ? Wenn nein, woran liegt es, dass bisher noch keine vermittelt wurden? Aus dem Bundesprogramm „early Intervention“ wurde kein/e Teilnehmer/in im Rahmen des Hamburger Projektes erfolgreich vermittelt. Das Projekt wurde zum 31. Dezember 2015 beendet. Die Gründe für die bundesweit geringen Vermittlungserfolge des Programms sind nach Auskunft der Agentur für Arbeit vielschichtig. Die Deutschkenntnisse sind teilweise noch nicht ausreichend vorhanden, um in den Arbeitsmarkt integriert zu wer- Drucksache 21/2680 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 den. Andere haben Plätze in weiterführenden Deutschkursen gefunden. Diese wurden einer Integration in den Arbeitsmarkt vorgezogen. Auch haben nicht alle Teilnehmer/ -innen einen Deutschkurs erfolgreich abgeschlossen. Weitere haben aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Neuverteilung beziehungsweise Anwendung des Dublin- Verfahrens die Teilnahme an dem Projekt beendet. Auch ein Rechtskreiswechsel vom SGB III in das SGB II führte zur Beendigung der Projektteilnahme. Die Personengruppe war zu dem Zeitpunkt auch bei Arbeitgebern noch nicht so stark im Fokus. 23. Was soll bei dem Projekt W.I.R anders gemacht werden, um einen besseren Erfolg zu erzielen? 24. Was unterscheidet die beiden Projekte zusätzlich voneinander? Um diese Aufgabe systematisch bewältigen zu können, bedarf es einer anderen und neuen Kooperation der beteiligten Regelstrukturen des Bundes und des Landes. Die zuständige Fachbehörde hat sich daher – unter Beteiligung des „Aktionsbündnisses Bildung und Beschäftigung Hamburg – Hamburger Fachkräftenetzwerk“ – mit der Agentur für Arbeit und Jobcenter darauf verständigt, nach dem Vorbild der Hamburger Jugendberufsagentur für Arbeit systematisch, rechtskreisübergreifend die Ausbildungs - und Arbeitsmarktintegration für die Gruppe der Flüchtlinge zu entwickeln. Zusätzlich zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit werden die Träger eingebunden , die in der Arbeit mit Flüchtlingen bereits ihre Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben. Ein wichtiger Gelingensfaktor ist dabei auch die Zusammenarbeit an einem gemeinsamen Standort. 25. Gibt es weitere von Hamburg finanzierte Projekte zur Fortbildung und Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen? Wenn ja, welche? Über die Möglichkeiten der akademischen und beruflichen Fortbildung für Flüchtlinge in Hamburg informiert die Internetplattform „Vernetzung Flucht Migration Hamburg“ unter http://www.vernetzung-migration-hamburg.de/. Diese Internetseite hält umfangreiche Informationen über akademische, berufliche und weitere Fortbildungs- und Beratungsangebote von freien Trägern und der Volkshochschule Hamburg für Migrantinnen und Migranten vor, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und auch während eines laufenden Asylverfahrens. Darüber hinaus siehe Drs. 21/1532.