BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2682 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Untaugliche Container Zwar waren die Temperaturen im Dezember fast frühlingshaft mild, doch der Winter ist noch lange nicht vorbei, wie es die aktuelle Wetterlage gerade zeigt. Daher ist es bedenklich, dass in Hamburg immer noch Hunderte Flüchtlinge in Zelten untergebracht sind. Besonders unbegreiflich wird die Ausgangslage allerdings angesichts des Umstandes, dass in Hamburg unzählige Wohncontainer ungenutzt sind. Verschiedene Ursachen haben dazu geführt, dass sie nicht bezogen werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der Bestellung von Containern werden gegenüber dem Auftragnehmer die erforderlichen Brandschutzstandards aufgegeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Auftragsannahme, die Container entsprechend der angeforderten Brandschutzstandards zu liefern und aufzubauen. Die Einhaltung der Brandschutzstandards wird im Rahmen baubegleitender und bauabnehmender Inaugenscheinnahmen überprüft. Ergeben sich hierbei Zweifel an der korrekten baulichen Herstellung im Sinne der Brandschutzvorschriften oder Zweifel an der Erfüllung von Brandschutzstandards, wird der Auftraggeber zur Nachbesserung oder zum Einzelnachweis der Brandschutzstandards , zum Beispiel durch Vorlage eines Gutachtens, aufgefordert. Bis zur Klärung gegebenenfalls aufgetretener Fragen beziehungsweise bis zum Nachweis, dass die Brandschutzstandards erfüllt sind, können die Container aus Sicherheitsgründen nicht oder allenfalls teilweise belegt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Lurup: Eigentlich sollten in der Flüchtlingsunterkunft im Lise-Meitner-Park bereits Anfang Dezember rund 1.000 Asylbewerber ein festes Dach über dem Kopf erhalten. Probleme beim technischen Brandschutz machen einen Bezug der aufgestellten Container allerdings laut eines Berichts des „Hamburger Abendblattes“ bisher unmöglich. 1. Wie viele Container sind an dem Standort von dem genannten Problem betroffen? Aktuell sind an diesem Standort alle Container auf verschiedene Weise davon betroffen (acht Wohnmodule mit insgesamt 432 Wohncontainern, ein kleines Wohnmodul mit 24 Wohncontainern sowie zwei Verwaltungsmodule). 2. Wie viele Flüchtlinge sollten hier untergebracht werden? 900. Drucksache 21/2682 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie kann das Problem zu wann und zu welchen Kosten behoben werden ? Es sind Brandschutznachrüstungen und teilweise Verlagerungen der Container erforderlich . Derzeit wird mit einer Fertigstellung bis spätestens März 2016 gerechnet. Nach der Fertigstellung wird der Standort sukzessive belegt werden. Die Kosten stehen noch nicht fest. 4. Wieso wurde das Problem jetzt erst entdeckt? Der Mangel wurde nach Anlieferung der Container am 15. November 2015 durch ein von der IMPF Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH (IMPF) beauftragtes baubegleitendes Gutachterbüro festgestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 5. Wurde der Erwerb der Container ausgeschrieben? Wenn ja, von wem, wo und wie lange und wieso erhielt der nun gewählte Lieferant den Zuschlag? Die Bestellung erfolgte über die innerhalb der Behörde für Inneres und Sport zentrale Vergabestelle der Polizei. Zum Bestellzeitpunkt konnte kein anderer Lieferant geeignete Container kurzfristig liefern. 6. Wer ist der Lieferant, wer der Hersteller und woher stammen diese jeweils? Lieferant ist die Firma Jan Snel B.V. aus den Niederlanden. 7. Waren die Anforderungen an den Brandschutz nicht Teil der Ausschreibung ? Die Anforderungen an den Brandschutz („F 30“) waren Bestandteil der Bestellung. 8. Zu welchen Konditionen wurden die Container erworben? Die Container sind für 60 Monate angemietet. Die vereinbarte Miete beträgt monatlich 514.448,90 Euro (inklusive Aufstellungskosten). 9. Wer haftet für den Schaden der verspäteten Nutzung und die Aufrüstungskosten ? Die Verhandlungen sind hierzu noch nicht abgeschlossen. Die zuständige Behörde hat den Vermieter aufgefordert, eine vertragsgemäße Aufstellung und Einrichtung nachzuweisen. Soweit dies nicht nachgewiesen werden kann, wird der Vermieter zur vertragsgemäßen Herstellung auf eigene Kosten aufgefordert. 10. Wurden noch weitere Container von dem Lieferanten/Hersteller bezogen ? Gibt es hier ebenfalls Probleme? Es wurde ein weiteres, ursprünglich für diesen Standort vorgesehenes Quartier mit den gleichen Containern der Firma Jan Snel (vier Wohnmodule mit insgesamt 216 Wohncontainern für 864 Personen und Verwaltungscontainer) bezogen, das für zwei alternative Standorte genutzt werden soll. 11. Sind noch weitere Standorte aufgrund Probleme beim technischen Brandschutz nicht bezugsfähig? Wenn ja, welche, wie viele Container sind betroffen, wer ist Lieferant/ Hersteller und wer hat den Auftrag wann, wo und wie lange ausgeschrieben ? Nein. Stellingen: „Das Pannen-Camp von Stellingen“ titelte „Die Bild“-Zeitung bereits sensationslüstern über die seit über zwei Monaten nicht bezugsfähigen Container in der Vogt-Kölln-Straße. Ein fehlendes Brandschutzzertifikat und Legionellen in den Wasserleitungen verhinderten bisher eine Nutzung der Unterkünfte. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2682 3 12. Wie viele Container sind an dem Standort von dem genannten Problem betroffen? An diesem Standort waren 272 Container betroffen. 13. Wie viele Flüchtlinge sollten hier untergebracht werden? In der Unterkunft sind 480 Personen (Stand 5. Januar 2016) untergebracht. 14. Wie kann das Problem zu wann und zu welchen Kosten behoben werden ? Die offenen Brandschutzfragen konnten noch vor Weihnachten 2015 geklärt werden, da der Containerlieferant für alle dortigen Container das zunächst noch fehlende Brandschutzzertifikat vorlegte. Die von Legionellen betroffenen Wasserleitungen wurden gereinigt und erneute Wasserproben genommen. Am 31. Dezember 2015 wurde der Betrieb aufgenommen. 15. Wieso wurde das Problem erst kurz vor Bezug entdeckt? Das Erfordernis des Nachweises eines vertragsgemäßen Brandschutzes war bekannt. Der Containerlieferant wurde wiederholt angemahnt, hierfür ein entsprechendes Gutachten vorzulegen. Im Hinblick auf die Keimbelastung in den Trinkwasserleitungen konnte eine Wasserprobe erst genommen werden, als die Sanitärcontainer angeschlossen waren. 16. Wurde der Erwerb der Container ausgeschrieben? Wenn ja, von wem, wo und wie lange und wieso erhielt der nun gewählte Lieferant den Zuschlag? Die Bestellung erfolgte über die innerhalb der Behörde für Inneres und Sport zentrale Vergabestelle der Polizei. Zum Bestellzeitpunkt konnte kein anderer Lieferant geeignete Container kurzfristig liefern. 17. Wer ist der Lieferant, wer der Hersteller und woher stammen diese jeweils? Lieferant ist die Firma SIKO Containerhandel GmbH aus Neu Wulmstorf. 18. Waren die Anforderungen an den Brandschutz nicht Teil der Ausschreibung ? Die Anforderungen an den Brandschutz („F 30“) waren Bestandteil der Bestellung. 19. Zu welchen Konditionen wurden die Container erworben? Die Container sind für 24 Monate angemietet. Die monatlichen Mietkosten belaufen sich auf 76.696,44 Euro (inklusive Aufstellungskosten). 20. Wer haftet für den Schaden der verspäteten Nutzung und die Aufrüstungskosten ? Die Verhandlungen sind hierzu noch nicht abgeschlossen; im Übrigen siehe Antwort zu 9. 21. Wurden noch weitere Container von dem Lieferanten/Hersteller bezogen ? Gibt es hier ebenfalls Probleme? Nein. Lemsahl-Mellingstedt: Da die Flüchtlingsunterkunft in einem reinen Wohngebiet liegt und der vorhandene Bebauungsplan eine andere Nutzung vorsieht, gab das Hamburger Verwaltungsgericht Mitte Dezember einem Eilantrag von Anwohnern statt. 22. Waren die dort aufgestellten Container bereits bezugsfähig? Wenn ja, wie viele Container und wie viele Plätze können jetzt nicht genutzt werden? Drucksache 21/2682 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Ja. 126 fertig eingerichtete Wohncontainer (in neun Modulen) für 504 Personen können derzeit nicht genutzt werden. Hiervon hätten gemäß der Baugenehmigung 252 Plätze bereits belegt werden dürfen. 23. Wie teuer waren die Anschaffung und die Aufstellung dieser Unterkünfte ? Die Container sind für 24 Monate angemietet worden. Die Aufstellungskosten sind im Mietpreis enthalten. Die monatlichen Mietkosten belaufen sich auf 322.814 Euro. 24. Welche weiteren Kosten sind bisher entstanden? Zum Stand 5. Januar 2016 sind – neben den Kosten für die Unterkünfte – weitere Kosten in Höhe von circa 1.432.000 Euro entstanden. 25. Rechnet der Senat trotz Urteil des Gerichts mit einem zeitnahen Einsatz des Standortes im Hamburger Flüchtlingsunterkunftskonzept? Wenn nein, warum nicht und was soll mit den Containern geschehen? Wenn ja, zu wann und unter welchen Bedingungen? Es liegen bislang lediglich vorläufige Entscheidungen (Hängeverfahren) in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Unterkunft hängt von den noch ausstehenden weiteren gerichtlichen Entscheidungen ab und kann daher nicht prognostiziert werden. Nachdem die Rechtsprechung der Hamburger Gerichte erkennen ließ, dass die Einrichtung von Unterkünften auf Basis des Polizeirechts skeptisch beurteilt wird, hat die zuständige Behörde für den Standort unverzüglich einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht. Vom zuständigen Bezirksamt Wandsbek wurde eine Baugenehmigung für die Belegung mit 252 Personen erteilt. Die zuständige Behörde sieht damit die von den Gerichten erhobenen Forderungen nach Durchführung von Baugenehmigungsverfahren auch bei Anwendung der Vorschriften des § 246 Baugesetzbuch als erfüllt an. Für eine Erweiterung der Belegung wäre ein entsprechender Änderungsantrag für die Baugenehmigung vorzulegen.