BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2685 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Strafvollzug – Beförderungen im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) Welchen Herausforderungen sich die Mitarbeiter in unseren Justizvollzugsanstalten täglich stellen müssen, ist hinlänglich bekannt. Auch, dass sie unter schwierigen Arbeitsbedingungen ihren Dienst verrichten und eine hohe Zahl von Überstunden vor sich herschieben, ist immer wieder Thema, wird aber nicht gelöst. Aus diesem Grund ist es im Hinblick auf die Motivation der Mitarbeiter und das Betriebsklima umso wichtiger, dass die Bediensteten angemessene Beförderungschancen erhalten. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/1952, gab der Senat unter anderem an, wie viele Sammelverfahren zu festgelegten Beförderungsterminen (Interessenbekundungsverfahren in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzug – AVD, Bes.Gr. A 8 und A 9 Hamburgisches Besoldungsgesetz) im vergangenen Jahr pro Justizvollzugsanstalt stattfanden. Aus der JVA Billwerder ist nun zu hören, dass die 17 für den Beförderungstermin Juli 2015 vorgesehenen und in der Drs. 21/1952 benannten Ausschreibungsverfahren nach A 8 bis zum heutigen Tag noch immer nicht abgeschlossen sein sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei den in der Drs. 21/1952 angegebenen Terminen handelt es sich nicht um Beförderungstermine , sondern jeweils um den Beginn der letzten Beförderungsrunde in Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst (Allgemeiner Vollzugsdienst, AVD), Bes.Gr. A 8 Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG). Vollzugsweit werden zu den angegebenen Terminen, zuletzt zum 1. Juli 2015, die vorhandenen Beförderungsoptionen in Bes.Gr. A 8 HmbBesG jeweils anstaltsintern bekannt gegeben. Die Bewerbungsfrist zur Teilnahme an der jeweiligen Beförderungsrunde beträgt vier Wochen. Im Rahmen der Durchführung der Beförderungsverfahren in den Anstalten kann zunächst das Erstellen von Anlassbeurteilungen erforderlich sein. Hierbei können beispielsweise durch Erkrankungen und Urlaubsabwesenheiten Verzögerungen entstehen . Die der Auswahlentscheidung zugrunde zu legenden Beurteilungen sind sodann auszuwerten, in ein Ranking zu bringen und ein Auswahlvorschlag ist zu erstellen. Die Auswahlvorschläge der Justizvollzugsanstalten werden anschließend mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Im Anschluss werden Feedback-Gespräche mit allen Bewerberinnen und Bewerbern durchgeführt. Drucksache 21/2685 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es sind die Beteiligungsregelungen des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst sowie des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes mit weiteren Fristen zu beachten, bevor nach Zustimmung der Gremien die Ernennungsverfahren eingeleitet werden können. Über den Fortgang von Beförderungsverfahren wird auf den regelmäßigen Sitzungen der Personal- und Verwaltungsleitungen mit der zuständigen Behörde berichtet. Bei Beförderungsverfahren, die länger als sechs Monate dauern, werden die Gründe im Einzelnen erörtert. Aussagen im Voraus, zu wann die Verfahren jeweils konkret abgeschlossen sein werden , können schon wegen der Rechtsmittelfristen für unterlegene Bewerberinnen und Bewerber und deren Möglichkeit, unter anderem Eilanträge zu stellen, nicht benannt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist es richtig, dass die in der Drs. 21/1952 für den Beförderungstermin 7/2015 17 vorgesehenen Ausschreibungsverfahren noch immer nicht abgeschlossen sind? Die im Juli 2015 eröffnete Beförderungsrunde in Bes.Gr. A 8 HmbBesG ist noch nicht abgeschlossen. Es gingen für die 17 Beförderungsoptionen in der JVA Billwerder insgesamt 52 Bewerbungen von Bediensteten der Justizvollzugsanstalt ein. Aktuell werden in der JVA Billwerder die Feedback-Gespräche geführt. a. Falls ja, aus welchen Gründen konkret? b. Falls ja, welche Maßnahmen hat die zuständige Behörde jeweils wann ergriffen, um die Verfahren voranzutreiben? c. Falls ja, wann werden die Verfahren abgeschlossen sein? d. Falls ja, für welchen Zeitraum erfolgen die Beförderungen rückwirkend ? e. Falls nein, wie viele der Verfahren wurden jeweils wann abgeschlossen ? Siehe Vorbemerkung, im Übrigen: entfällt. 2. Sind die in der Drs. 21/1952 für das Jahr 2015 genannten Verfahren in den anderen Justizvollzugsanstalten jeweils vollständig abgeschlossen? Falls nein, in welchen Justizvollzugsanstalten jeweils für wie viele Stellen aus welchen Gründen nicht? Die in Drs. 21/1952 benannten Verfahren 07/2015 der JVA Fuhlsbüttel, 07/2015 der JVA Hahnöfersand, 07/2015 der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg sowie 07/2015 der Untersuchungshaftanstalt Hamburg dauern noch an. Hinsichtlich des Verfahrens 1/2015 der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg ist beabsichtigt, dieses aufgrund von formellen Fehlern aufzuheben. Im Übrigen siehe die Vorbemerkung sowie die Drs. 21/1952. 3. Wie viele Beförderungen (Stellen) sind für das Jahr 2016 jeweils für die einzelnen Justizvollzugsanstalten zu welchen Terminen geplant? Im Jahr 2016 werden voraussichtlich 14 Stellen der Besoldungsgruppe A 8 HmbBesG, infolge regulärer Altersabgänge in 2016 zur Verfügung stehen. Hinzu kommen 24 Stellen der Besoldungsgruppe A 9 HmbBesG sowie drei Stellen der Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage HmbBesG aus dem Jahr 2015. Daraus ergeben sich wiederum insgesamt 24 Beförderungsmöglichkeiten für die sodann frei werdenden Stellen der Besoldungsgruppe A 8 HmbBesG und weitere drei Optionen der Besoldungsgruppe A 9 HmbBesG. Grund hierfür ist, dass die potenziell in 2016 erfolgende Ausschreibung der insgesamt 27 benannten Stellen der Besoldungsgruppe A 9 beziehungsweise A 9 mit Amtszulage gemäß der geltenden Stellenanordnung des Senats justizbehördenintern erfolgt und die Stellen sodann auch justizbehördenintern nachbesetzt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2685 3 Über die Bereitstellung von Beförderungsstellen und die Zuweisung an die verschiedenen Justizvollzugsanstalten der frei werdenden Stellen der Besoldungsgruppe A 8 HmbBesG wird zu Beginn und Mitte des Jahres 2016 im Einvernehmen mit den Justizvollzugsanstalten entschieden. Über die Ausschreibung der übrigen Beförderungsstellen wird im Laufe des Jahres im Einzelfall entschieden.