BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2687 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Wild-West auf Hamburgs Straßen – Tobt in Hamburg ein Rockerkrieg? Am 2. Januar 2016 gegen 2 Uhr wurde ein Mitglied der Mongols von Unbekannten angegriffen und mit mehreren Messerstichen schwer verletzt; die Tatverdächtigen sollen aus dem Umfeld der Hells Angels stammen. Noch am Abend wurden Medienberichten zufolge vom Mobilen Einsatzkommando (MEK) Wohnungen in Mümmelmannsberg, Jenfeld, Horn und Steilshoop sowie ein Sauna-Club in Harburg durchsucht. Bereits in der Nacht vom 28. auf den 29. Dezember 2015 ist es zu einer Schießerei auf der Reeperbahn gekommen, bei der zwei Männer, die sich in ein Taxi flüchteten, angeschossen wurden. Hintergrund des Angriffs, bei dem das Taxi von zahlreichen Schüssen getroffen wurde, sei Medienberichten zufolge Machtkämpfe zwischen den konkurrierenden Rockerclubs der Mongols und der Hells Angels. Beide Opfer sollen Mitglieder der Mongols sein, zwölf Personen aus dem Umfeld der Hells Angels wurden festgenommen. Insgesamt seien 46 Streifenwagen im Einsatz gewesen; aufgrund der erforderlichen Spurensicherung musste die Holstenstraße nahe der Reeperbahn zeitweilig voll gesperrt werden. Nachdem bereits Ende Oktober eine Explosion am Lamborghini des damaligen Mongols-Chefs Erkan U. für Aufsehen gesorgt hatte, stellt sich die Frage , ob ein neuer Machtkampf im Rotlichtmilieu entbrannt ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellen sich die Sachverhalte vom 2. Januar 2016 und der Schießerei auf der Reeperbahn in der Nacht vom 28. auf den 29. Dezember 2015 nach den derzeitigen Ermittlungen im Einzelnen dar? Am 28. Dezember 2015, gegen 22 Uhr, hielt sich eine Gruppe von neun Personen in einem Lokal auf der Reeperbahn auf. Die Personen werden dem Umfeld der Rockergruppe „Mongols MC“ zugeordnet. Als sich mehrere der Personen kurzzeitig zum Rauchen vor dem Lokal befanden, wurden diese von einer bisher nicht namentlich ermittelten Person mit einer Schusswaffe bedroht. Drei Personen flüchteten in ein in der Holstenstraße stehendes Taxi. Das Taxi wurde dann sofort von einer Gruppe von Personen umstellt. Aus dieser Gruppe wurden sieben Schüsse auf das Taxi abgegeben , die die vordere und hintere Beifahrertür durchschlugen; danach flüchtete die Gruppe. Aufgrund von Zeugenaussagen und Beobachtungen von Polizeibeamten konnten drei Fahrzeuge beim Entfernen vom Tatort gesehen und in der Folge in Tatortnähe von der Polizei angehalten werden. Die sieben Fahrzeuginsassen wurden durch Polizeibeamte vorläufig festgenommen. Die Polizei konnte eine scharfe Schusswaffe sowie ein Messer sicherstellen. Insgesamt nahm die Polizei zwölf Män- Drucksache 21/2687 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ner, die dem Umfeld der Rockergruppe „Hells Angels MC“ zugerechnet werden, vorläufig fest. Die Fluchtfahrzeuge stellten die Beamten sicher. Am 2. Januar 2016 gegen 3 Uhr wurde eine männliche Person, die der Rockergruppe „Mongols MC“ zugerechnet wird, in einen Kleingartenverein in Hamburg-Horn durch Messerstiche schwer verletzt. Der Geschädigte konnte später über Anwohner die Polizei informieren. Die Polizei nahm im Rahmen der Sofortfahndung zwei Tatverdächtige vorläufig fest. Durch weitere Ermittlungen der Polizei konnten fünf mutmaßlich Tatbeteiligte namhaft gemacht werden. Das Amtsgericht Hamburg erließ acht Durchsuchungsbeschlüsse für mutmaßliche Wohnungen und Aufenthaltsorte der Tatverdächtigen , die im Anschluss von der Polizei vollstreckt wurden; die Tatverdächtigen wurden nicht angetroffen, die Polizei stellte Beweismittel sicher. Einige der Personen werden dem Umfeld der rivalisierenden Rockergruppe „Hells Angels MC“ zugerechnet . 2. Was sind nach den derzeitigen Ermittlungen jeweils die konkreten Hintergründe der Taten? Die Ermittlungen und Auswertungen der Polizei zu den konkreten Hintergründen der Taten dauern derzeit noch an. Um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, sehen die zuständigen Behörden daher von der weiteren Beantwortung der Fragestellung ab. 3. Wie viele Polizeibeamte waren jeweils im Rahmen dieser Einsätze vor Ort? Die Anzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten auf den Funkstreifenwagen wird von der Polizei statistisch nichterfasst. In der Regel wird ein Funkstreifenwagen von zwei Beamtinnen/Beamten besetzt. Eine Besetzung durch eine Beamtin/einen Beamten oder durch drei Beamtinnen/Beamte ist jedoch auch möglich. Die Anzahl der eingesetzten Funkstreifenwagen und Kriminalbeamten stellt sich wie folgt dar: Am 28./29. Dezember 2015 waren insgesamt 44 Funkstreifenwagen und 19 Kriminalbeamte im Einsatz. Am 2. Januar 2016 waren insgesamt 13 Funkstreifenwagen und 42 Kriminalbeamte im Einsatz. 4. Welche Maßnahmen wurden jeweils im Rahmen dieser Einsätze getroffen ? Folgende Maßnahmen wurden am 28./29. Dezember 2015 getroffen: Sofortfahndung, Einrichtung einer mobilen Befehlsstelle, Anzeigenfertigung, Tatortbefundaufnahme und Tatortsicherung, Bewachung der Geschädigten, Identitätsfeststellungen, Zeugenbefragungen , vorläufige Festnahmen, Vernehmungsangebote, Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen, Sicherstellung von Fahrzeugen, Waffen und Mobiltelefonen, Durchsuchungen von Fahrzeugen, Spurensicherung (deren Auswertung noch nicht abgeschlossen ist) sowie Raumschutzmaßnahmen. Am 2. Januar 2016 wurden folgende Maßnahmen getroffen: Anzeigenfertigung, Tatortbefundaufnahme und Tatortsicherung, Identitätsfeststellungen, Zeugenbefragungen , Sicherstellungen, Fahndung und Observation, Bewachung des Geschädigten, Durchführung einer Razzia. Außerdem wurden acht Durchsuchungsbeschlüsse für mutmaßliche Wohn- und Aufenthaltsorte der Beschuldigten vollstreckt sowie Vernehmungen und Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt. Zwei Beschuldigte wurden vorläufig festgenommen. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Personen aufgrund welcher Tatvorwürfe/Straftatbestände wurden daraufhin jeweils eingeleitet? In dem anlässlich des Vorfalls am 28. Dezember 2015 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geführten Verfahren sind zwölf Personen als Beschuldigte erfasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2687 3 In dem anlässlich des Vorfalls am 2. Januar 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung geführten Verfahren sind insgesamt sieben Personen als Beschuldigte erfasst. 6. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über die mutmaßlichen Täter vor? Bitte Alter, Herkunft und Wohnort angeben. a. Waren die mutmaßlichen Täter der Polizei bereits bekannt? Falls ja, mit welchen Delikten oder in welchen Zusammenhängen waren sie gegebenenfalls wann aufgefallen? b. Gehören die mutmaßlichen Täter dem Rockermilieu an? Falls ja, welcher Gruppierung? Die Beschuldigten des Vorfall am 28. Dezember 2015 gehören nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen der Gruppierung der „Hells Angels“ an oder stehen dieser nahe. Bei den Beschuldigten des Vorfalls am 2. Januar 2016 handelt es sich um Personen im Alter zwischen 20 und 24 Jahren. Einige der Beschuldigten werden dem Umfeld der Gruppierung der „Hells Angels“ zugerechnet. Weitere Angaben zu den beteiligten Personen können derzeit aufgrund der andernfalls eintretenden Gefährdung des Untersuchungszwecks in den laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden. 7. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über die Opfer vor? Bitte Alter, Herkunft und Wohnort angeben. a. Welche Verletzungen erlitten die Opfer? b. Waren die Opfer der Polizei bereits bekannt? Falls ja, mit welchen Delikten oder in welchen Zusammenhängen waren sie gegebenenfalls wann aufgefallen? c. Gehören die Opfer dem Rockermilieu an? Falls ja, welcher Gruppierung? Am 28. Dezember 2015 erlitt ein 28-jähriger Mann eine Schussverletzung im Bereich der Wirbelsäule/Niere. Die Verletzung ist nicht lebensbedrohlich. Ein 26-jähriger Mann erlitt aufgrund eines Prellschusses ein Hämatom an der Schulter. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Bei dem Vorfall am 2. Januar 2016 erlitt der 26-jährige, in Hamburg geborene Geschädigte multiple, nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen im Gesicht, am Kopf und im Bereich der Beine, die im Krankenhaus versorgt wurden. Er wird der Gruppierung der „Mongols“ zugerechnet. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Weitere Angaben zu den Taten, den Tatumständen und den beteiligten Personen können derzeit aufgrund der andernfalls eintretenden Gefährdung des Untersuchungszwecks in den laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden. 8. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über Struktur, Netzwerke und Mitgliederentwicklung der verschiedenen Rockergruppierungen in Hamburg seit dem Jahre 2012 vor? Bitte die einzelnen Outlaw Motorcycle Gangs, Supporter-Gruppierungen und rockerähnliche Gruppierungen unter Angabe der Anzahl ihrer Mitglieder und Charter/Chapter jeweils nach Jahren getrennt darstellen. Nach den der Polizei Hamburg vorliegenden Erkenntnissen bestehen in Hamburg derzeit zwei Ortsgruppierungen (Charter) des „Hells Angels MC“ mit jeweils circa 15 Mitgliedern sowie eine Ortsgruppierung (Chapter) des „Mongols MC“ mit circa 20 Personen . Nach den Erkenntnissen der Polizei ist die Mitgliederzahl beim „Hells Angels MC“ relativ gleichbleibend, während die Anzahl von Mitgliedern beim „Mongols MC“ in Hamburg starken Schwankungen unterworfen ist. Darüber hinaus werden Daten über Zu-/Abgänge der jeweiligen Gruppierungen von der Polizei nicht erhoben. Drucksache 21/2687 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Alle Charter/Chapter sind Teil der jeweiligen weltweit vertretenen Gruppierung und entsprechend vernetzt. Supportergruppierungen bestehen in Hamburg nach Erkenntnissen der Polizei weder für den „Hells Angels MC“ noch für den „Mongols MC“. Zu rockerähnlichen Gruppierungen in Hamburg liegen der Polizei keine belastbaren Erkenntnisse vor. 9. Welche Ereignisse, die einen Bezug zum Rockermilieu aufweisen, gab es in Hamburg jährlich seit dem Jahr 2012 und welche fanden unter Verwendung von Schusswaffen statt? Bitte pro Jahr darstellen. Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten der Kriminalpolizei des erfragten Zeitraumes erforderlich. Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch durch die Staatsanwaltschaft können belastbare Angaben über diese Fragen nicht gemacht werden. Der maßgebliche Umstand, ob ein Verfahren der „Rockerkriminalität “ zuzurechnen ist beziehungsweise die zugrunde liegende Tat unter Verwendung einer Schusswaffe begangen wurde, wird im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft nicht zuverlässig erfasst. Allein die Anzahl der laufenden, unter dem Tatvorwurf „Körperverletzung“ gemäß § 223 StGB oder „gefährliche Körperverletzung“ gemäß § 224 StGB im Aktenzeichenjahrgang 2015 notierten (und insofern mögliche Bezüge zur „Rockerkriminalität“ aufweisenden ) Bekannt- und Unbekanntverfahren beträgt insgesamt 2.909. Diese Akten können in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht händisch ausgewertet werden. 10. Wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren sind derzeit im Zusammenhang mit Rockerkriminalität anhängig? Delikte im Sinne der Fragestellung werden im Landeskriminalamt in der Abteilung Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität (LKA 6) bearbeitet. Bereits die Kenntnis, ob und gegebenenfalls wie viele Verfahren gegen bestimmte Gruppierungen geführt werden, lässt Rückschlüsse auf polizeiliche Aktivitäten zu. Um den Ermittlungserfolg beziehungsweise den Erfolg künftiger Ermittlungen nicht zu gefährden, sieht die Polizei daher davon ab, Angaben zur Zahl der derzeit im LKA 6 bearbeiteten Verfahren im Zusammenhang mit Rockerkriminalität zu machen; darüber hinaus siehe Antwort zu 9. 11. Wie viele dringend Tatverdächtige beziehungsweise verurteilte Täter im Zusammenhang mit Rockerkriminalität befinden sich derzeit in Untersuchungshaft oder Strafhaft in Hamburgischen Justizvollzugsanstalten? Bitte nach Untersuchungs- und Strafhaft getrennt und jeweils unter Angabe des Tatvorwurfs beziehungsweise im Falle von Strafhaft unter Angabe der verwirklichten Straftatbestände und der ausgeurteilten Strafhöhe darstellen. Siehe Antwort zu 9. 12. Wie hat sich die Anzahl der Polizeibeamten (VZÄ), die speziell für die Verfolgung von Rockerkriminalität zuständig sind, seit dem Jahr 2012 jährlich entwickelt? Bitte pro Jahr darstellen. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird von der Polizei nicht geführt. Beim LKA 6 findet eine explizite Festlegung einzelner kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter ausschließlich zur Verfolgung von Rockerkriminalität nicht statt. Die Entwicklung des Besetzungsumfangs in VZÄ im erfragten Zeitraum beim LKA 6 ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Vollzug Verwaltung gesamt 01.12.2012 193 22 215 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2687 5 Vollzug Verwaltung gesamt 01.12.2013 237 33 270 01.12.2014 232 33 265 01.12.2015 221 31 253 Die Erhöhung ab dem Jahr 2013 ist im Wesentlichen durch die Zusammenfassung der Dienststellen zur Betäubungsmittelkriminalitätsbekämpfung im LKA 6 begründet. Vor dem Hintergrund möglicher gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen konkurrierenden Motorradclubs hatte das LKA 6 im Juni 2015 eine Ermittlungsgruppe eingerichtet; im Übrigen siehe Antwort zu 13. 13. Mit welchen Maßnahmen begegnen die zuständigen Behörden der Rockerkriminalität? Inwiefern sollen diese vor dem Hintergrund der zunehmenden massiven Vorfälle in jüngster Vergangenheit ausgeweitet werden? Die Polizei hat anlässlich der Vorfälle der jüngsten Vergangenheit mit Wirkung vom 29. Dezember 2015 eine Sonderkommission 155 (SOKO 155) „Rocker“ eingerichtet. Ziel dieser SOKO ist es, die bestehenden Tat- und Täterstrukturen aufzudecken, die bestehenden Netzwerke zu schwächen beziehungsweise aufzulösen sowie weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, die eine öffentliche Gefährdung Dritter darstellen könnten, auch mit Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu verhindern. Im Übrigen trifft die Polizei anlassbezogen alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Darüber hinaus steht die Polizei im Informationsaustausch mit anderen nationalen und internationalen Polizeidienststellen und beobachtet alle Entwicklungen und Tendenzen in diesem Kriminalitätsbereich. Die Staatsanwaltschaft schreitet wegen aller verfolgbaren Straftaten ein. Die Abteilung 65 der Staatsanwaltschaft bearbeitet Verfahren der Organisierten Kriminalität sowie als Sonderdezernat Straftaten des Rotlichtmilieus. Aufgrund dieser Zuständigkeit wird die Arbeit der polizeilichen SOKO 155 „Rocker“ durch mehrere Dezernenten der Abteilung 65 begleitet. Ob und gegebenenfalls welche strafprozessualen Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden, hängt von den konkreten Umständen ab und lässt sich allgemein nicht beantworten.