BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2692 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Veränderungen im Strafvollzug (II) – Umzug mit Hindernissen nach Billwerder ? In 2016 soll die Teilanstalt für Frauen von der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder umziehen. Dazu hat die Justizbehörde am 11.12.2015 ein eigenes Rahmenkonzept vorgelegt. Die GRÜNEN Fraktion und Senator Steffen hatten einen Umzug noch im letzten Jahr kritisiert. Nun will Senator Steffen einen Umzug unbedingt umsetzen. Umstritten ist die Gewährleistung des „Trennungsgebots“ bei der besonderen Unterbringung der Frauen neben gefangenen Männern in der JVA Billwerder. Zudem sollte bei einer geplanten Integration der Teilanstalt für Frauen in die JVA Billwerder eine Gefährdung der Resozialisierung der gefangenen Frauen ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gewährleisten , dass das „Trennungsgebot“ bei einer Verlegung der weiblichen Gefangenen baulich so in der JVA Billwerder umgesetzt wird, dass es a. nicht zu gewalttätigen Konflikten zwischen männlichen und weiblichen Gefangenen, b. zu keiner Gefährdung der Resozialisierung der gefangenen Frauen kommt (bitte genau darstellen)? Das Trennungsgebot wird durch ein eigenes räumlich vom Männervollzug getrenntes Hafthaus einschließlich eines eigenen nicht einsehbaren Freistundengeländes, einen ebenfalls räumlich getrennten und ausschließlich von den Frauen genutzten Schulungsbereichs und Sichtschutzzäune auf dem Gelände der JVA Billwerder umgesetzt. Im Übrigen siehe im Konzept unter I. 3.1 (http://www.hamburg.de/contentblob/ 4653724/data/rahmenkonzept-taf.pdf). 2. Wie viele und welche Räumlichkeiten in der JVA Billwerder werden ab welchem Zeitpunkt von weiblichen und männlichen Gefangenen genutzt werden? Gibt es konkrete Nutzungszeiten? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht? Ab dem Zeitpunkt der Verlagerung des Frauenvollzuges in die JVA Billwerder werden die folgenden Räumlichkeiten jeweils zu getrennten Zeiten von weiblichen oder männlichen Gefangenen genutzt werden: Drucksache 21/2692 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Besuchsräumlichkeiten – ein Raum allgemeiner Besuch, zwei Langzeitbesuchsräume , vier Einzelbesuchsräume, vier Anwaltsbesuchsräume mit zwei Warteräumen Kaufmann – ein Raum mit einem Vorraum Kirche – ein Raum Sporthalle – zwei Sporträume Ambulanz – insgesamt acht Räume (Arztsprechzimmer/Behandlungsräume, Warteräume , medizinisches Patientenbad) Konkrete Nutzungszeiten werden derzeit zwischen der JVA Billwerder und der Teilanstalt für Frauen der JVA Hahnöfersand abgesprochen, sodass zurzeit eine konkrete Verteilung auf Wochentage und Uhrzeiten noch nicht genannt werden kann. Die Zeiten werden auch nach der Verlagerung und einer ersten praktischen Erfahrung gegebenenfalls an die jeweiligen Bedürfnisse weiter angepasst und geändert werden. Durch die Nutzungszeiten soll die Umsetzung des Trennungsgebotes der sowohl von weiblichen wie männlichen Gefangenen genutzten Räumlichkeiten gewährleistet werden . 3. Welche Verbesserungen soll der Umzug der weiblichen Gefangenen von der JVA Hahnöfersand in die JVA Billwerder bringen (bitte konkret ausführen )? Welche Probleme sind damit verbunden? Zu den Verbesserungen siehe Drs. 20/4930. Probleme durch den Umzug als solchen sind nicht zu erwarten. 4. Wie viele Haftplätze werden für weibliche Gefangene in der JVA Billwerder zur Verfügung gestellt? Wie viele männliche Gefangene gibt es derzeit in der JVA Billwerder und wie viele Haftplätze sind zur Verfügung? Von welchen Entwicklungen geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bis 2020 aus? Für weibliche Gefangene werden 102 Haftplätze zur Verfügung stehen. Zurzeit (Stichtag 7. Januar 2016) befinden sich 548 männliche Gefangene in der JVA Billwerder. Für männliche Gefangene stehen dort 638 Haftplätze zur Verfügung. Zu den Entwicklungen bis 2020 siehe Drs. 21/1802. 5. Warum hat der Senator der zuständigen Behörde seine Meinung zu einer Verlegung der weiblichen Gefangenen in die JVA Billwerder geändert (bitte genau begründen)? Welche Argumente aus Justiz, Wissenschaft und Politik sprechen gegen eine Verlegung? Der Senator fand bei Amtseintritt am 16. April 2015 ein Konzept entsprechend der Drs. 20/4930 vor, das aus seiner Sicht die Trennung von Männern und Frauen nicht hinreichend gewährleistete. Entsprechend den Zielen des Senats ist das Konzept überarbeitet worden. Dabei wurde auch die Kritik aus den Sitzungen übernommen, deren Ergebnis sich aus den Antworten zu 1. a. bis 2. ergibt (Sitzungen des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung vom 23. Oktober 2012 (Protokoll Nummer 20/16), 22. November 2012 (Protokoll Nummer 20/18), 15. Januar 2013 (Protokoll Nummer 20/19) und 25. Januar 2013 (Protokoll Nummer 20/20) sowie einer Sitzung des Haushaltsausschusses vom 7. März 2013 (Drs. 20/7164)). 6. Welche weiteren Alternativen für eine Unterbringung der weiblichen Gefangenen aus der JVA Hahnöfersand hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde geprüft? Zu welchen Ergebnissen sind sie aus welchen Gründen gekommen? Keine in Bezug auf die Unterbringung von weiblichen Gefangenen. In der 20. Legislaturperiode wurde geprüft, auf welche Weise eine Neustrukturierung des Justizvollzuges mit dem Ziel eines Abbaus von überzähligen Haftplätzen und einer Stärkung und Weiterentwicklung des offenen Vollzuges umgesetzt werden kann. Hierfür wurden Alternativen geprüft – siehe Drs. 20/4930. 7. Wie ist der bauliche Zustand der JVA Billwerder? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2692 3 8. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten der baulichen Änderungen für den Umzug der weiblichen Gefangenen von der JVA Hahnöfersand in die JVA Billwerder? Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Kosten ? Wenn ja, welche und warum? Welche weiteren Kosten für Sanierung/ Änderungen der JVA Billwerder sind geplant? Die tatsächlichen Kosten der baulichen Änderungen für den Umzug der weiblichen Gefangenen von der JVA Hahnöfersand in die JVA Billwerder stehen noch nicht fest. Im Übrigen siehe Drs. 21/2252. Für weitere Sanierungen/Änderungen der JVA Billwerder sind Kosten in Höhe von rund 2,0 Millionen Euro in den nächsten Jahren geplant. 9. Welche Bauabschnitte müssten wie verändert werden, um bei einer Kooperation mit Schleswig-Holstein weitere weibliche Gefangene in die JVA Billwerder aufzunehmen? Welche Kosten sind dazu geplant? Wann wird es eine Entscheidung über eine Kooperation mit Schleswig-Holstein geben? Welche baulichen Änderungen gegebenenfalls durch eine Kooperation mit Schleswig- Holstein durch die Aufnahme von weiblichen Gefangenen erforderlich sein und welche Kosten dadurch entstehen könnten, wird Teil des Projektes sein, das nach dem Beschluss des Senats vom 15.12.2015 zur Prüfung einer Kooperation mit Schleswig- Holstein eingerichtet wird. Eine Entscheidung wird nach Abschluss der Prüfungen erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2595. 10. Hat die zuständige Behörde Kenntnis von einem Sanierungsstau der JVA Billwerder? Wenn ja, seit wann, in welcher Höhe, warum und welche Auswirkungen hat dies auf die Teilanstalt für Frauen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/2252. 11. Welche Auswirkungen hat der Sanierungsstau bei welchen Justizvollzugsanstalten auf den Hamburger Haushalt und die Planungen für die Jahre 2017/2018 (bitte genau begründen)? Siehe Drs. 21/2252.