BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2700 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Ticketservice bei Verlust der HVV-Karte In der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses am 17. Dezember 2015 wurde die HVV-Card vorgestellt. Neben diversen neuen Funktionen, soll es endlich zu einer Servicevernetzung von Verkehrsunternehmen kommen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der Hamburger Hochbahn AG (HHA) wie folgt: 1. Wie viele HVV-Karten sind jeweils in den Jahren 2013, 2014 und 2015 verloren gegangen? (Bitte aufschlüsseln nach Diebstahl, Verlust, sonstige Gründe.) HVV-Abonnement Jahr 2013: Anzahl Verluste gesamt 85.400 davon Diebstahl 1.400 davon Verlust 61.700 davon Sonstige 22.300 Jahr 2014: Anzahl Verluste gesamt 83.600 davon Diebstahl 1.300 davon Verlust 61.000 davon Sonstige 21.300 Jahr 2015: Anzahl Verluste gesamt 83.500 davon Diebstahl 1.400 davon Verlust 61.000 davon Sonstige 21.100 HVV-Card: Eine Aufschlüsselung nach Verlust oder Diebstahl ist nicht möglich, da diese Daten statistisch nicht erfasst werden. Anzahl Verluste gesamt im Jahr 2013: 166 Anzahl Verluste gesamt im Jahr 2014: 145 Anzahl Verluste gesamt im Jahr 2015: 117 DB AG: Die DB Regio AG hat Ersatzkarten in folgender Stückzahl ausgestellt: Im Jahr 2013: 1.834 Drucksache 21/2700 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Jahr 2014: 1.918 Im Jahr 2015: 1.904 Eine Aufschlüsselung nach Verlust oder Diebstahl ist nicht möglich, da diese Daten statistisch nicht erfasst werden. 2. Was kostet die Neuausstellung einer HVV-Karte? Die Neuausstellung einer herkömmlichen HVV-Kundenkarte kostet derzeit 20 Euro. Über das Entgelt für die Ausstellung einer Ersatz-HVV-Card ist noch nicht entschieden worden. 3. Kann der Kunde nach dem Verlust seiner HVV-Card noch den ÖPNV nutzen? 4. Wie erhält der HVV-Kunde gegebenenfalls eine neue HVV-Card? Für die Nutzung der Verkehrsmittel im HVV wird immer eine gültige Fahrkarte benötigt . Geht die HVV-Card verloren und ist eine gültige Zeitkarte gespeichert, erhält der Kunde zukünftig am eigenen PC oder in den HVV-Servicestellen eine personalisierte Übergangsfahrkarte für eine Woche als Papierausdruck (analog zum heutigen Printticket ). In der Zwischenzeit wird die neue HVV-Card erstellt und zugeschickt. Die alte HVV-Card wird elektronisch gesperrt. Bis zur Ausstellung der Übergangsfahrkarte muss der Kunde einen Papierfahrschein oder ein MobilTicket erwerben. Der Kunde kann entweder per Internet oder an jeder Servicestelle eine Verlustmeldung abgeben. 5. Was passiert, wenn die HVV-Card in Niedersachsen oder Schleswig- Holstein (Metropolregion) verloren geht und kein Ticketshop desjenigen HVV-Mitgliedsunternehmens in der Nähe ist, das die HVV-Card ausgestellt hat? Alle Servicestellen mit eTicket-Service werden in Zukunft Zugriff auf die Hintergrundsysteme der sogenannten Kundenvertragspartner Hochbahn, S-Bahn und DB haben. Damit können Ersatzkartenprozesse an jedem dieser Standorte bearbeitet werden. Die Verlustmeldung ist auch per Internet möglich. 6. Kann der Kunde beispielsweise in einem AKN-Ticketshop den Verlust melden und eine neue Karte erhalten? Wenn nein, warum nicht? Ja. 7. Wann soll die Servicevernetzung umgesetzt werden? Die Umsetzung ist mit dem Start des Regelbetriebs für die zweite Jahreshälfte 2016 geplant. 8. Welche Unternehmen werden in die Servicevernetzung einbezogen? Alle HVV-Verkehrsunternehmen werden in die Servicevernetzung einbezogen.