BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2702 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Auf Bewährung Das Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Dies ist auch im Jugendstrafrecht möglich. Das Jugendstrafrecht kann bei Heranwachsenden nur unter den Voraussetzungen des § 105 Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung kommen. Dennoch wird in Hamburg auf eine überragende Anzahl heranwachsender Straftäter das Jugendstrafrecht angewendet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Freiheitsstrafen wurden in den Jahren 2014 und 2015 jeweils gegenüber a. Jugendlichen, b. Heranwachsenden, c. Erwachsenen, verhängt? Bitte nach Ausländern und Deutschen und nach Geschlechtern getrennt aufführen. 2. Wie viele dieser Freiheitsstrafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt ? Bitte auch nach Bewährungszeiten unterscheiden. 3. Wie viele dieser Bewährungen wurden jeweils widerrufen, wie viele davon jeweils wegen Verstoßes gegen Auflagen? 4. Wie viele Heranwachsende wurden 2014 nach Jugendstrafrecht und wie viele nach allgemeinem Strafrecht verurteilt? Bitte nach Ausländern und Deutschen und nach Geschlechtern getrennt aufführen. Die Strafverfolgungsstatistik für 2015 liegt noch nicht vor. Darüber hinaus werden lediglich die nachstehenden Daten erfasst: Nach allgemeinem Strafrecht zu Freiheitsstrafe verurteilte Erwachsene Heranwachsende 2014 darunter Strafaussetzung darunter Strafaussetzung insgesamt 2.538 1.825 6 6 männlich 2.291 1.617 6 6 weiblich 247 208 0 0 Drucksache 21/2702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach Jugendstrafrecht zu Freiheitsstrafe verurteilte Jugendliche Heranwachsende 2014 darunter Strafaussetzung darunter Strafaussetzung insgesamt 83 38 125 73 männlich 80 35 124 72 weiblich 3 3 1 1 Zu Freiheitsstrafe verurteilte Ausländer nach Jugendstrafrecht nach allgemeinem Strafrecht 2014 insgesamt 83 1116 männlich 80 1025 weiblich 3 91 Für die darüber hinausgehenden Fragestellungen müssten mehrere Tausend Verfahrensakten einzeln ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie viele der 2014 nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden wurden a. zu Jugendstrafen verurteilt? In wie viel Prozent der Fälle wurde die Verhängung der Strafe jeweils ausgesetzt? Wie viel Prozent der verhängten Strafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt? Es wurde 2014 insgesamt gegen 125 verurteilte Heranwachsende eine Jugendstrafe verhängt. In 73 Fällen (58,4 Prozent) wurde die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt . b. zu Jugendarrest verurteilt? Es wurden 2014 insgesamt 92 nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende zu Jugendarrest verurteilt. c. mit sonstigen Zuchtmitteln bedacht? Es wurde 2014 insgesamt bei 370 nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden auf sonstige Zuchtmittel entschieden.