BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2706 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Osdorfer und Sülldorfer Feldmark Auf der letzten Sitzung des Bürgervereins Osdorf im Jahr 2015 soll der stellvertretende Bezirksamtsleiter Kersten Albers erklärt haben, dass geprüft werde, den erst im Januar 2015 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Osdorf 47/Iserbrook 25/Lurup 64 für die Osdorfer Feldmark zu „kippen“, um dort Flüchtlingsunterkünfte unterzubringen. Bereits jetzt sind von den ursprünglichen 800 Hektar Landschaftsschutzgebiet laut NABU nur noch 167 Hektar verlieben, diese sollten mit dem aktuellen Bebauungsplan nun bewahrt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wird derzeit geprüft, den Bebauungsplan Osdorf 47/Iserbrook 25/Lurup 64 zu „kippen“? Nein. 2. Auf welche Rechtslage beruft sich der Senat hier? Entfällt. 3. Sollen auf dem Gebiet der Osdorfer Feldmark Flüchtlinge untergebracht werden? Wenn ja, wie viele, in welcher Form und wie groß wird die in Anspruch genommene Fläche sein? Es wird zurzeit eine Fläche an der Straße Rugenfeld zwischen der Baumschule Wortmann und der Straße Am Osdorfer Born geprüft. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 4. Was geschieht mit der frei bleibenden Fläche der Osdorfer Feldmark? Siehe Antwort zu 1. 5. Gibt es ähnliche Überlegungen bezüglich der Sülldorfer Feldmark? Wenn ja, was wird hier geprüft oder sogar bereits geplant? Nein.