BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2709 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Gamm und Richard Seelmaecker (CDU) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Umfangreiche Sanierung des Busbetriebshofs Mesterkamp erforderlich ? Nach Aussage der Fraktionsvorsitzenden von SPD und GRÜNEN in der Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg Nord am 10. Dezember 2015 soll der Untergrund des Busbetriebshofes Mesterkamp so stark verseucht sein, dass nach Verlagerung des Busbetriebshofes die Fläche grundlegend saniert werden muss. Diesen Ausführungen soll der für den Bezirk Hamburg-Nord zuständige Bezirksamtsleiter (SPD) in der betreffenden Sitzung nicht widersprochen haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bezüglich der von den Fraktionsvorsitzenden von SPD und GRÜNEN behaupteten Verunreinigung der Fläche unter dem Busbetriebshof Mesterkamp vor und seit wann jeweils? a. Sind auch angrenzende Grundstücke von den Verunreinigungen betroffen? b. Wenn ja, welche Grundstücke jeweils und in welchem Umfang? Falls nicht, warum nicht? Im Fachinformationssystem Altlasten der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) liegen für das Grundstück „Busbetriebshof Mesterkamp“ (Weidestraße 17) keine Informationen zu Altlasten oder Bodenverunreinigungen vor. 2. Sofern dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden diesbezüglich keine Erkenntnisse vorliegen, was werden die zuständigen Behörden unternehmen, nachdem sie durch die Aussagen der beiden Fraktionsvorsitzenden darüber informiert wurden, dass es umfangreichen Sanierungsbedarf gibt? Nach Kenntnis der zuständigen Behörde hat die Bezirksversammlung Aussagen über einen erforderlichen, umfangreichen Sanierungsbedarf getroffen. Demnach ist in der Bezirksversammlung lediglich darauf hingewiesen worden, dass die Möglichkeit einer Verunreinigung des Bodens besteht. Grundsätzlich sind bei jeder gewerblich genutzten Fläche nutzungs- und entsorgungsrelevante Schadstoffgehalte im oberflächennahen Untergrund nicht auszuschließen. Sowohl in einem Bebauungsplanverfahren als Drucksache 21/2709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auch in einem etwaigen Baugenehmigungsverfahren wird durch die zuständige Behörde geprüft werden, ob Untergrundverunreinigungen der vorgesehenen Nutzung entgegenstehen beziehungsweise welche Maßnahmen gegebenenfalls zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu treffen sind. 3. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1970 gab der Senat an, dass mangels Vorliegen von Hinweisen auf das Vorhandensein von Altlasten bislang keine Bodenproben entnommen wurden. a. Hat sich hieran zwischenzeitlich etwas geändert? Wann und auf wessen Veranlassung hin wurden zuletzt Bodenproben von der Fläche unter dem Busbetriebshof Mesterkamp entnommen und welches Ergebnis hatten diese jeweils? b. Falls nicht, weshalb nicht und worauf stützt sich die Aussage einer massiven Bodenbelastung? Nein, es wurden seitdem keine Bodenproben entnommen. Eine Entnahme von Bodenproben zu einem früheren Zeitpunkt ist nicht dokumentiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Wer ist in der Hamburger Verwaltung für die Überwachung der Fläche des Busbetriebshofes Mesterkamp konkret zuständig? a. Allgemein Eine allgemeine Überwachung von privaten Flächen gibt es nicht. b. Hinsichtlich einer möglichen Verunreinigung des Untergrundes unter dem Busbetriebshof Mesterkamp Die für Umwelt zuständige Behörde. 5. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Ankaufs/Tauschs des Grundstücks Mesterkamp durch den Senat? 6. Ist in dem Vertrag beziehungsweise dem Entwurf des Vertrages sichergestellt , dass der Verkäufer des Grundstücks Mesterkamp für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einer möglichen Sanierung des Untergrundes unter dem Grundstück Mesterkamp sowie etwaiger angrenzender Grundstücke aufkommt? a. Falls ja, wie lautet die entsprechende Klausel? b. Falls nein, warum nicht? Wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden und wer trägt die Kosten im Zusammenhang mit einer möglichen Sanierung des Untergrundes unter dem Grundstück Mesterkamp sowie etwaiger angrenzender Grundstücke? Der Grundstückskaufvertrag wird gegenwärtig zwischen der zuständigen Behörde und der HOCHBAHN abgestimmt, sodass eine notarielle Beurkundung zeitnah erfolgen könnte. Eine entsprechende Freigabe durch die Kommission für Bodenordnung ist erfolgt. Nach dem Vertragsentwurf werden die Grundstücke wechselseitig im vorhandenen Zustand übernommen, jede Partei sichert hinsichtlich des abzugebenden Grundstücks zu, dass sie keine Kenntnis über vorhandene Bodenverunreinigungen hat.