BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/271 21. Wahlperiode 24.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Inklusion als Priorität nach rot-grüner Manier In ihrem jüngst unterzeichneten Koalitionsvertrag haben SPD und GRÜNE sich darauf verständigt, dass die Inklusion an Hamburgs Schulen mit Priorität behandelt werden soll. Vor dem Hintergrund einer am 15.04.2015 veröffentlichten Presseerklärung der für ihre Inklusionsarbeit preisgekrönten Erich-Kästner-Schule (EKS) in Farmsen (unter anderem „taz“; http://m.taz.de/!158227;m/) stellt sich allerdings die Frage, was der Senator unter „prioritärer Behandlung“ versteht und welche Taten den so großen Worten folgen sollen. Wie in der Pressemitteilung zu lesen ist, sollen an der EKS im kommenden Jahrgang 5 in allen Klassen fünf – sechs Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden, darunter jeweils auch zwei – drei mit einer Behinderungen in den Bereichen geistige und körperliche Entwicklung, Autismus und Hören. Diese Organisationsanordnung läuft nicht nur der gerade unterschriebenen Koalitionsvereinbarung zuwider, sondern konterkariert vor allem die Senatsmitteilung in der Bürgerschaftsdrucksache „Inklusive Bildung an Hamburger Schulen“ (Drs. 20/3641) in der es explizit heißt: „Im Rahmen der Organisationskonferenz (für den Übergang von Jg.4 auf die weiterführenden Schulen) soll sichergestellt werden, dass jeder Stadtteilschule möglichst nicht mehr als vier Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Klasse zugewiesen werden“, um eine lernförderliche Klassenzusammensetzung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Jede Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers an einer Schule stellt eine Einzelfallentscheidung dar. Diese Einzelfallentscheidung erfolgt unter der Maßgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen , die sich aus § 15 Absatz 3 der Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) vom 31. Oktober 2012 sowie §§ 12 und 42 Absatz 7 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ergeben. Danach gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Beachtung der geäußerten Wünsche der Sorgeberechtigten, die Berücksichtigung einer für das Kind und seinen Förderbedarf geeigneten Zusammensetzung der künftigen Lerngruppen, sowie unter anderem die Kriterien der gemeinsamen schulischen Betreuung von Geschwistern und die Schulweglänge. In allgemeinen Schulen und in Schwerpunktschulen sollen nach Möglichkeit je Lerngruppe durchschnittlich nicht mehr als vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden. Drucksache 21/271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hiervon kann allerdings aus wichtigen Gründen abgewichen werden. Schulen können für ein Kind nicht geeignet sein, weil es an den technischen, baulichen oder fachlichen Voraussetzungen für den Förderbedarf des Kindes fehlt. Auch können unzumutbar weite Wege zu einer Schule dazu führen, dass die eigentlich angestrebte Zahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Lerngruppe unter- oder überschritten wird (sogenannte regionale Versorgung ). Im Schuljahr 2015/2016 werden voraussichtlich an 14 Stadtteilschulen in der Klassenstufe 5 mehr als vier Kinder je Klasse mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet (siehe Drs. 21/226). Auch bei der Erich-Kästner Schule sind in den vergangenen Schuljahren in diversen Klassenstufen mehr als vier Schülerinnen und Schüler je Lerngruppe mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet worden, siehe Antwort zu 2. und 3. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. 1. Trifft es zu, dass, einer Organisationsanordnung des Senats folgend, an der EKS im zukünftigen Jahrgang 5 (SJ 2015/2016) in allen Klassen fünf – sechs Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden sollen, darunter jeweils auch zwei – drei Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in den Bereichen geistige und körperliche Entwicklung, Autismus und Hören? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Inklusionsschüler werden danach insgesamt an der EKS im Schuljahr 2015/2016 pro Klasse und insgesamt im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl beschult und wie sehen die Vergleichszahlen an der EKS aus den Vorjahren seit dem Schuljahr 2009/2010 aus? 3. Welche Förderbedarfe haben die zukünftigen I-Kinder konkret? Die endgültige Zusammensetzung der Klassen für das Schuljahr 2015/2016 und die dort vorkommenden Förderbedarfe melden die Schulen im Rahmen der Schuljahresstatistik , im Übrigen siehe Drs. 21/226, und 20/11503. Die Ist-Daten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Durchschnittliche Schülerzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Klasse und insgesamt an der Erich Kästner Schule in den Schuljahren 2009/2010 bis 2014/2015 Klassen - stufe Ø Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf SJ 2009/10 SJ 2010/11 SJ 2011/12 SJ 2012/13 SJ 2013/14 SJ 2014/15 je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl VSK 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,0 0,1 1 0,0 0,0 1,0 0,1 0,0 0,0 1,0 0,1 0,7 0,0 2,3 0,1 2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,0 1,0 0,1 1,0 0,1 0,7 0,0 3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,0 0,7 0,0 1,0 0,1 4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 0,1 5,7 0,3 5 1,3 0,1 3,3 0,1 3,3 0,1 4,5 0,2 3,8 0,2 4,3 0,2 6 1,3 0,1 1,3 0,1 4,8 0,2 3,2 0,1 4,3 0,2 4,0 0,2 7 1,6 0,1 1,5 0,1 1,7 0,1 5,2 0,2 3,7 0,2 4,7 0,2 8 1,6 0,1 1,6 0,1 1,2 0,0 2,5 0,1 6,2 0,3 5,3 0,2 9 1,0 0,0 1,6 0,1 1,6 0,1 1,2 0,0 2,7 0,1 6,2 0,3 10 1,4 0,1 0,8 0,0 1,6 0,1 1,6 0,1 1,5 0,1 2,7 0,1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/271 3 Klassen - stufe Ø Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf SJ 2009/10 SJ 2010/11 SJ 2011/12 SJ 2012/13 SJ 2013/14 SJ 2014/15 je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl je Klas- se je Ge- samtschü - lerzahl 11 * 0,0 * 0,0 * 0,0 * 0,0 0,5 0,0 0,3 0,0 12 * 0,0 * 0,0 * 0,0 * 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 13 * 0,0 * 0,0 * 0,0 * 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt ** 1,0** 0,0 1,3** 0,0 1,7** 0,1 2,3** 0,1 2,4 0,1 3,3 0,1 Quelle: Schuljahresstatistik 2009 bis 2014; Sonderpädagogische Förderbedarfe des Schuljahres 2014/2015: Einträge in den Schulverwaltungsprogrammen mit Stand 30.01.2015 * Erst ab dem Schuljahr 2013/2014 liegen Klassenzahlen in der Sekundarstufe II vor, für die Vorjahre sind keine Angaben für die Sekundarstufe II möglich. ** Für die Schuljahre 2009/2010 bis 2012/2013 wird die durchschnittliche Zahl der sonderpädagogischen Förderungen pro Klasse nur für die Stufen VSK und 1 – 10 angegeben. 4. Wie verbindlich ist die Organisationsanordnung, worauf basiert sie und mit welcher Begründung setzt sich der Senat beziehungsweise die BSB mit dieser Entscheidung in Widerspruch zu der Bürgerschaftsdrucksache „Inklusive Bildung an Hamburger Schulen“? Siehe Drs. 21/226 sowie Vorbemerkung. 5. Welche zusätzlichen Ressourcen werden der EKS für die Umsetzung des erweiterten Inklusionsauftrages gemäß Organisationsanordnung zugewiesen? Inwieweit handelt es sich dabei um individuelle oder pauschale Ressourcen? Die Inklusionsressourcen bemessen sich nach den Vorgaben der Drs. 20/3641 und werden für die sonderpädagogischen Förderbedarfe Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung als systemische Ressource, für die anderen sonderpädagogischen Förderbedarfe als personenbezogene Ressource gewährt. Im Übrigen siehe Drs. 21/246. 6. Wie viele zusätzliche a) Sonderpädagogen, b) Sozialpädagogen und c) Erzieher, jeweils in WAZ, werden an der EKS für die Umsetzung des erweiterten Inklusionsauftrages eingestellt; wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit dem Schuljahr 2009/2010 aus? (Bitte Personenzahlen und WAZ angeben.) Die Personalorganisation für das Schuljahr 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. Der Ist-Bestand ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Anzahl der pädagogischen Fachkräfte an der Erich-Kästner-Schule Schuljahr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Erzieherinnen und Erzieher Personen VZÄ1) Personen VZÄ1) Personen VZÄ1) 2009/10 21 16,9 18 15,7 1 1,0 2010/11 24 20,8 20 16,5 2 2,0 2011/12 31 27,6 24 21,2 6 5,0 2012/13 39 34,8 24 20,7 4 3,6 2013/14 43 37,3 27 21,9 4 3,7 Drucksache 21/271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schuljahr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Erzieherinnen und Erzieher Personen VZÄ1) Personen VZÄ1) Personen VZÄ1) 2014/15 48 40,4 24 20,1 4 3,4 Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde 1) VZÄ = Vollzeitäquivalente. Ein VZÄ für eine sonderpädagogische Lehrkraft entspricht 46,57 WAZ. Ein VZÄ für eine sozialpädagogische Fachkraft und für eine Erzieherin beziehungsweise einen Erzieher entspricht einer 39-Stunden-Woche. 7. Nach welchen Kriterien wurden die Schüler an der EKS ausgewählt, die aufgrund der gestiegenen Inklusionsschülerzahl abgewiesen werden mussten? Um wie viele Kinder handelt es sich hierbei und welche rechtliche Begründung wurde den Eltern dieser Kinder für die Ablehnung geliefert? Hält die Schulbehörde die Ablehnung für rechtlich tragfähig? Es wurden sieben Kinder anderen Schulen zugewiesen (Planungsstand 07.04.2015). Zu Kriterien, Begründung und rechtlicher Lage siehe Drs. 21/226. 8. Wie viele Inklusionskinder pro Klasse plant der Senat generell an welchen Schulen, welchen Schularten mit welchem Sozialindex und in welchen Stadteilen und in den kommenden a) ersten Klassen und b) fünften Klassen des Schuljahres 2015/2016 unterzubringen? Hinsichtlich der durchschnittlichen Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den ersten Klassen siehe Anlage1. Die Organisationslage der fünften Klassen ist in Drs. 21/225 und 21/226 dargestellt. Zur Zuordnung der Schulen zu den Stadtteilen siehe Schulinfosystem des HamburgService auf der homepage der BSB: https://gateway.hamburg.de/ und die Hinweise in Drs. 21/45. 9. Welche konkreten Organisationsanordnungen sind für welche Schulen (bitte nach Stadtteil, Schule, Schulart, Sozialindex und mit vorhandenen und zukünftig geplanten Sonder- und Sozialpädagogen sowie Erzieherzahlen ausweisen) bereits ergangen? Die Personalorganisation für das Schuljahr 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. 10. Welche zusätzlichen Ressourcen werden den betroffenen Schulen für die Umsetzung des erweiterten Inklusionsauftrages zugewiesen? Handelt es sich dabei um individuelle oder pauschale Ressourcen? Siehe Antwort zu 5. II. 11. Welche Schulen in Hamburg waren Stand Schuljahr 2014/2015 Schwerpunktschulen für welche Förderschwerpunkte, wie sah deren personelle Ausstattung (Lehrer, Sonder-, Sozialpädagogen und Erzieher) aus und werden diese Schulen Schwerpunktschulen bleiben? 12. Welche weiteren Schulen sollen nach den Plänen des Senats zum kommenden Schuljahr 2015/2016 Schwerpunktschulen für welche Förderschwerpunkte werden? Siehe Anlage 2. Zum Einsatz der sonderpädagogischen Fachkräfte pro Schule siehe Drs. 20/14467, in der die Ressourcen pro Schule nach Ausbildungsschwerpunkten dargestellt worden sind. Derzeit ist die Einrichtung zusätzlicher Schwerpunktschulstandorte nicht geplant. 13. Wie gedenkt der Senat den stetig ansteigenden Bedarf an Sonder- und Sozialpädagogen sowie Erziehern zu decken, der durch die Ausweitung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/271 5 der Inklusion entsteht? Welche Vakanzen bestehen derzeit, das heißt welche Stellen sind an welchen Schulen ausgeschrieben und können schon jetzt nicht besetzt werden und mit welchen zusätzlichen Ausschreibungen ist für das kommende Schuljahr 2015/2016 an welchen Schulen, in welchem jeweiligen Umfang und insgesamt zu rechnen? Der Bedarf der allgemeinbildenden Schulen an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen , Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erziehern wird über Stellenausschreibungen, Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern und Umsetzungen zwischen den Schulen gedeckt. Bislang können freie Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher zeitnah besetzt werden. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass dies auch im neuen Schuljahr so sein wird. Stellen für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen können die Schulen noch bis zum 1. Juni für das neue Schuljahr ausschreiben, sodass eine Quantifizierung des Umfangs an Ausschreibungen und Einstellungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. 14. Welche speziellen Fortbildungsangebote für a) Lehrer und b) andere im Rahmen der Inklusion an Schulen einsetzbare Berufsgruppen gibt es derzeit in Hamburg und wie ist die Nachfrage nach derartigen Fortbildungsangeboten? Die speziellen Fortbildungsangebote des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) umfassen zentrale Veranstaltungen zu individuellen Fortbildungen und dezentrale, schulinterne Fortbildungen. Die Nachfrage zu Themenfeldern der Inklusion ist hoch. Zu den Themenfeldern der zentralen Angebote für Lehrkräfte gehören schwerpunktmäßig : Gestaltung inklusiven Fachunterrichts (alle Fächer), Classroom-Management und Umgang mit Heterogenität, Sprachförderung, Einsatz von Medien, Erstellung von Förderkonzepten und -planung, Förderung leistungsstarker/besonders begabter Schülerinnen und Schüler, Interkulturelle Erziehung/interkulturelles Kompetenztraining, Kooperatives Lernen, Leistungsbewertung und -rückmeldung, Umgang mit schwierigen Schülerinnen und Schülern, LSE-Diagnostik und Förderung, spezielle sonderpädagogische Förderschwerpunkte, Arbeit im multiprofessionellen Team, leichte Sprache , Elternarbeit, zur psychischen Gesundheit von Schülern und Schülerinnen und zur psychischen Belastung an inklusiv arbeitenden Systemen. Für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher werden zusätzlich Fortbildungen zu den Themen Rolle und Aufgaben und Arbeit im multiprofessionellen Team angeboten. Im April 2015 sind für das Schuljahr 2014/2015 im TeilnehmerInformationsSystem (TIS) des LI 169 zentrale Veranstaltungen für die individuelle Fortbildung zum Thema Inklusion mit 2.962 Teilnehmerinnen und Teilnehmern als abgeschlossen erfasst. Davon waren 138 Veranstaltungen mit 2.149 Teilnehmerinnen und Teilnehmern für alle Lehrkräfte ausgewiesen. Sechs Veranstaltungen mit 88 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren speziell für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausgewiesen . 25 zentrale Veranstaltungen mit durchschnittlich 25 bis 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bereits jetzt als abgeschlossen ausgewiesen sind, waren für spezifische Zielgruppen, wie zum Beispiel Funktionsträger, ReBBZ, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher. Zu den Themen psychische Gesundheit und psychische Belastung in inklusiv arbeitenden Systemen haben 26 Veranstaltungen (durchschnittlich zwischen 20 und 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ) stattgefunden. Alle oben angeführten Angebote für zentrale Veranstaltungen können von den Schulen auch für dezentrale, schulinterne Fortbildungen abgerufen und speziell auf ihren Drucksache 21/271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Bedarf zugeschnitten werden. Diese Angebote zur Inklusion haben insgesamt 116 Schulen (633 Beratungsstunden; 381 Fortbildungsstunden) wahrgenommen. Für Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren steht neben einem 30-stündigen Qualifizierungskurs ein Netzwerkangebot mit vier Treffen pro Schuljahr zur Verfügung, in dem vertiefend Fragestellungen zur Förderplanung und schulischen Förderkonzepten bearbeitet werden (pro Netzwerktreffen circa 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ). Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger im Arbeitsbereich Inklusion qualifiziert das LI im Schuljahr 2014/2015 in 24 Austauschgruppen (426 Teilnehmerinnen und Teilnehmer , 825 Fortbildungsstunden). Zusätzlich zur Fortbildung bietet das LI Foren und Netzwerke an. Für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen steht ein „Sonderpädagogisches Forum“ mit sechs Seminarsitzungen pro Schuljahr zur Verfügung, in dem aktuelle und grundsätzliche sonderpädagogische Fortbildungsthemen bearbeitet werden und der Fortbildungsbedarf der Berufsgruppe laufend erhoben wird (pro Forum 20 bis 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer). Für Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen werden neben zentralen Veranstaltungen auch regionale Netzwerkgruppen organisiert und beraten (circa 40 bis 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer). 15. Welche Qualifikation sollen nach den Vorstellungen des Senats die 60 zu Anfang des Jahres durch den Schulsenator zugesagten zusätzlichen Lehrkräfte für die Inklusion an den Stadtteilschulen in den Klassen 5 und 6 haben? 16. Welche Qualifikation sollen nach den Vorstellungen des Senats die 120 im Koalitionsvertrag zugesagten zusätzlichen Lehrkräfte haben? 17. Wie gedenkt der Senat diese zusätzlichen Lehrkräfte zu rekrutieren? Stehen nach Ansicht des Senats dem Hamburger Arbeitsmarkt genügend entsprechende Fachkräfte zur Verfügung? Wenn nein, wie und wo sollen die Lehrkräfte gewonnen werden? Siehe Drs. 21/246. 18. Wie stellen sich die zu erwartenden Absolventenzahlen des Jahres 2015 in den für die Inklusion relevanten Ausbildungsgängen in Hamburg dar und um welche Lehrberufe beziehungsweise Ausbildungsgänge an welchen Fach-, Fachhoch- und Hochschulen handelt es sich dabei? Studiengang an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Erwartete Absolventenzahlen 2015 Bildung und Erziehung in der Kindheit (BA) 60 Soziale Arbeit (BA) 153 Soziale Arbeit (MA) 16 Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde In der vollqualifizierenden Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz werden zum Ende des Ausbildungsjahres 2014/2015 nach Absolventenprognose der zuständigen Behörde insgesamt 444 Absolventinnen und Absolventen, in der Fachschule für Sozialpädagogik (staatlich geprüfte Erzieherin/staatlich geprüfter Erzieher) 915 Absolventen und nach Auskunft der Fachschule für Heilerziehungspflege, Alsterdorf, in der Fachschule für Heilerziehungspflege100 Absolventinnen und Absolventen erwartet. 19. Wie stellt sich das Verhältnis von bekanntem und angemeldetem Inklusionsbedarf und vorhandenen Schulplätzen für Schüler der kommenden ersten und der kommenden fünften Klassen an den Hamburger Schulen dar und welche über die ursprünglich zugesagten vier Kinder/Klasse hinausgehenden, zusätzlichen Inklusionsplätze müssen danach an welchen Schulen in welchen Stadtteilen geschaffen werden, um alle bereits bekannten Bedarfe zu befriedigen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/271 7 In den kommenden ersten Klassen sind durchschnittlich 0,3 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorgesehen (Planungsstand zum Stichtag 17.03.2015). Nur die Schule Großlohering nimmt mehr als vier Kinder pro Klasse mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf. Es handelt sich ausschließlich um Kinder in Wohnortnähe der Schule, deren Eltern die Schule als Erstwunsch angegeben hatten. Für die kommenden Klassen 5 siehe Drs. 21/225 und Drs. 21/226. Zu der Zuordnung der Schulen zu den Stadtteilen siehe Drs. 21/45. 20. Nach welchen Rechtsgrundlagen und Kriterien bemisst sich die Inklusionsschülerzahl , die eine Schule pro Klasse und Jahrgang maximal beschulen kann, darf und/oder muss? Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind die §§ 12 und 42 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) und § 15 Absatz 3 der Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) vom 31. Oktober 2012. Drucksache 21/271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 1 Durchschnittliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den ersten Klassen Schule Schulform Sozial-index Ø Anzahl §12-SuS je erster Klasse Adolph-Diesterweg-Schule Grundschule 2 1,5 Adolph-Schönfelder-Schule Grundschule 3 0,0 Albert-Schweitzer-Schule Stadtteilschule 6 0,5 Anton-Rée-Schule Allermöhe Grundschule 3 0,0 Aueschule Finkenwerder Grundschule 3 1,0 Brüder-Grimm-Schule Stadtteilschule 2 0,0 Carl-Götze-Schule Grundschule 5 0,3 Clara-Grunwald-Schule Grundschule 1 0,0 ElbinselSchule Grundschule 1 0,1 Elbkinder Grundschule Grundschule 6 0,0 Erich Kästner Schule Stadtteilschule 3 1,7 Fridtjof-Nansen-Schule Grundschule 3 0,7 Fritz-Köhne-Schule Grundschule 1 0,0 Ganztagsgrundschule Am Johannisland Grundschule 2 0,0 Ganztagsgrundschule Sternschanze Grundschule 2 0,0 Ganztagsschule an der Elbe Grundschule 2 0,0 GanztagsSchule Fährstraße Grundschule 1 0,3 Goldbek-Schule Grundschule 4 0,0 Gorch-Fock-Schule Grundschule 6 0,0 Grundschule Altrahlstedt Grundschule 4 0,0 Grundschule Am Heidberg Grundschule 5 1,0 Grundschule am Kiefernberg Grundschule 3 0,4 Grundschule An der Haake Grundschule 3 0,5 Grundschule Archenholzstraße Grundschule 2 0,0 Grundschule Arnkielstraße Grundschule 1 0,8 Grundschule Bindfeldweg Grundschule 5 0,7 Grundschule Bramfeld Grundschule 3 0,5 Grundschule Eckerkoppel Grundschule 4 0,0 Grundschule Edwin-Scharff-Ring Grundschule 2 0,0 Grundschule Franzosenkoppel Grundschule 3 0,0 Grundschule Goosacker Grundschule 4 0,0 Grundschule Groß Flottbek Grundschule 5 0,0 Grundschule Großlohering Grundschule 2 5,0 Grundschule Hasenweg Grundschule 5 0,3 Grundschule Heidhorst Grundschule 4 1,0 Grundschule Hoheluft Grundschule 5 0,3 Grundschule Horn Grundschule 2 0,0 Grundschule Islandstraße Grundschule 4 0,0 Grundschule Karlshöhe mit Zweigst. Grundschule 5 0,0 Grundschule Kirchdorf Grundschule 1 0,0 Grundschule Lohkampstraße Grundschule 2 0,0 Grundschule Luruper Hauptstraße Grundschule 3 1,0 Grundschule Mendelstraße Grundschule 2 0,0 Grundschule Mümmelmannsberg Grundschule 1 1,2 Grundschule Neugraben Grundschule 2 0,0 Grundschule Neurahlstedt Grundschule 4 0,0 Grundschule Nydamer Weg Grundschule 4 0,0 Grundschule Osterbrook Grundschule 1 0,0 Grundschule Poppenbüttel Grundschule 5 0,5 Grundschule Rahewinkel Grundschule 2 0,0 Grundschule Schimmelmannstraße Grundschule 4 0,0 Grundschule St. Nikolai Grundschule 6 1,0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/271 9 Schule Schulform Sozial-index Ø Anzahl §12-SuS je erster Klasse Grundschule Stübenhofer Weg Grundschule 2 0,0 Grundschule Thadenstraße Grundschule 4 0,0 Grundschule Tonndorf Grundschule 4 0,0 Heinrich-Wolgast-Schule Grundschule 3 0,0 Katharinenschule in der Hafencity Grundschule 4 0,0 Loki-Schmidt-Schule Grundschule 4 1,0 Louise Schroeder Schule Grundschule 3 1,8 Marie-Beschütz-Schule Grundschule 5 0,0 Max-Brauer-Schule Stadtteilschule 5 0,0 Max-Traeger-Schule Grundschule 2 0,0 Rudolf-Roß-Grundschule Grundschule 3 0,0 Schule Mendelssohnstraße Grundschule 2 0,8 Schule Ahrensburger Weg Grundschule 6 1,3 Schule Alsterdorfer Straße Grundschule 5 0,3 Schule Alsterredder Grundschule 6 0,0 Schule Altengamme-Deich Grundschule 5 0,0 Schule am Eichtalpark Grundschule 3 0,0 Schule Am Sooren Grundschule 4 0,0 Schule Am Walde Grundschule 6 0,0 Schule An den Teichwiesen Grundschule 6 0,3 Schule an der Burgweide 6jährige Grundschule 1 1,5 Schule An der Gartenstadt Grundschule 4 0,2 Schule An der Glinder Au Grundschule 1 0,0 Schule An der Isebek Grundschule 6 0,0 Schule An der Seebek Grundschule 3 0,0 Schule Anna-Susanna-Stieg Grundschule 4 0,0 Schule Appelhoff Grundschule 3 0,0 Schule auf der Uhlenhorst Grundschule 5 0,0 Schule auf der Veddel Stadtteilschule 1 0,3 Schule Bahrenfelder Straße Grundschule 4 0,0 Schule Bandwirkerstraße Grundschule 3 0,0 Schule Barlsheide Grundschule 1 0,0 Schule Beim Pachthof Grundschule 1 0,0 Schule Bekassinenau Grundschule 5 0,3 Schule Bergstedt Grundschule 6 0,3 Schule Bonhoefferstraße Grundschule 3 0,0 Schule Bovestraße Grundschule 5 0,0 Schule Brehmweg Grundschule 2 0,0 Schule Brockdorffstraße Grundschule 5 2,0 Schule Buckhorn Grundschule 6 0,0 Schule Burgunderweg Grundschule 5 0,3 Schule Carl-Cohn-Straße Grundschule 4 0,0 Schule Charlottenburger Straße Grundschule 1 0,0 Schule Cranz Grundschule 3 0,0 Schule Curslack-Neuengamme Grundschule 5 0,0 Schule Dempwolffstraße Grundschule 2 1,0 Schule Döhrnstraße Grundschule 5 0,0 Schule Duvenstedter Markt Grundschule 5 0,0 Schule Eberhofweg Grundschule 3 0,0 Schule Eduardstraße Grundschule 2 0,0 Schule Eenstock Grundschule 3 0,5 Schule Ernst-Henning-Straße Grundschule 4 0,0 Schule Eulenkrugstraße Grundschule 6 0,0 Schule Fahrenkrön Grundschule 5 0,0 Schule Forsmannstraße Grundschule 5 0,0 Schule Friedrich-Frank-Bogen Grundschule 2 0,0 Drucksache 21/271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Schule Schulform Sozial-index Ø Anzahl §12-SuS je erster Klasse Schule Frohmestraße Grundschule 4 0,0 Schule Fuchsbergredder Grundschule 3 0,0 Schule Fünfhausen-Warwisch Grundschule 5 0,0 Schule Furtweg Grundschule 3 0,0 Schule Genslerstraße Grundschule 2 0,3 Schule Grumbrechtstraße 6jährige Grundschule 2 1,0 Schule Grützmühlenweg Grundschule 4 0,0 Schule Hasselbrook Grundschule 2 0,0 Schule Heidacker Grundschule 4 0,0 Schule Hinsbleek Grundschule 5 0,7 Schule Hinter der Lieth Grundschule 5 0,0 Schule Hohe Landwehr Grundschule 2 0,0 Schule Humboldtstraße Grundschule 5 0,7 Schule In der Alten Forst Grundschule 5 0,0 Schule Iserbarg Grundschule 5 1,0 Schule Iserbrook Grundschule 5 0,0 Schule Kapellenweg Grundschule 2 0,0 Schule Kerschensteinerstraße Grundschule 1 0,0 Schule Kielortallee Grundschule 5 0,8 Schule Klein Flottbeker Weg Grundschule 6 0,0 Schule Knauerstraße Grundschule 6 0,0 Schule Krohnstieg Grundschule 4 0,0 Schule Kroonhorst Grundschule 1 0,0 Schule Lämmersieth Grundschule 1 0,0 Schule Langbargheide Grundschule 1 1,0 Schule Lehmkuhlenweg Grundschule 6 0,0 Schule Lemsahl-Mellingstedt Grundschule 6 0,0 Schule Leuschnerstraße Grundschule 3 0,5 Schule Lutterothstraße Grundschule 4 0,0 Schule Maretstraße Stadtteilschule 1 0,3 Schule Marmstorf Grundschule 5 0,8 Schule Marschweg Grundschule 6 0,0 Schule Max-Eichholz-Ring Grundschule 4 0,0 Schule Mittlerer Landweg Grundschule 5 0,0 Schule Molkenbuhrstraße Grundschule 3 0,0 Schule Moorflagen Grundschule 4 2,0 Schule Müssenredder Grundschule 5 0,0 Schule Nettelnburg Grundschule 4 0,0 Schule Neubergerweg Grundschule 3 0,0 Schule Neuland Grundschule 5 0,0 Schule Ochsenwerder Grundschule 5 0,0 Schule Ohkamp Grundschule 5 0,8 Schule Ohrnsweg Grundschule 2 0,0 Schule Öjendorfer Damm Grundschule 1 2,0 Schule Rahlstedter Höhe Grundschule 3 0,0 Schule Ratsmühlendamm Grundschule 4 0,0 Schule Redder Grundschule 6 0,0 Schule Richardstraße Grundschule 5 0,0 Schule Rönneburg Grundschule 4 0,3 Schule Rönnkamp Grundschule 5 2,5 Schule Rotenhäuser Damm Grundschule 1 0,0 Schule Rothestraße Grundschule 5 0,0 Schule Röthmoorweg Grundschule 2 0,0 Schule Rungwisch Grundschule 3 0,7 Schule Sander Straße Grundschule 3 0,0 Schule Schenefelder Landstraße Grundschule 4 0,0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/271 11 Schule Schulform Sozial-index Ø Anzahl §12-SuS je erster Klasse Schule Schuleethweg Grundschule 5 0,0 Schule Sterntalerstraße Grundschule 1 0,0 Schule Stockflethweg Grundschule 4 1,0 Schule Surenland Grundschule 3 1,7 Schule Tornquiststraße Grundschule 5 0,3 Schule Traberweg Grundschule 4 0,5 Schule Trenknerweg Grundschule 5 0,0 Schule Turmweg Grundschule 6 0,0 Schule Vizelinstraße 6jährige Grundschule 1 0,0 Schule Wegenkamp Grundschule 3 0,0 Schule Wesperloh Grundschule 4 0,0 Schule Wielandstraße Grundschule 4 0,0 Schule Wildschwanbrook Grundschule 3 0,0 Schule Windmühlenweg Grundschule 6 0,0 Schule Zollenspieker Grundschule 5 0,0 Stadtteilschule Alter Teichweg Stadtteilschule 2 0,7 Stadtteilschule Eppendorf Stadtteilschule 4 0,0 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg Stadtteilschule 4 0,0 Stadtteilschule Kirchwerder Stadtteilschule 4 0,0 Stadtteilschule Wilhelmsburg Stadtteilschule 1 0,0 Stadtteilschule Winterhude Stadtteilschule 5 0,0 Theodor-Haubach-Schule Grundschule 3 0,0 Westerschule Finkenwerder Grundschule 3 0,0 Schule Schulkamp Grundschule 6 0,0 Schule Rellinger Straße 6jährige Grundschule 5 0,0 Grundschule Sachsenweg Grundschule 5 0,0 Schule Scheeßeler Kehre Grundschule 4 0,0 Schule Schnuckendrift Grundschule 5 0,0 Schule Arp-Schnitger-Stieg Grundschule 3 0,0 Schule Speckenreye Grundschule 2 0,0 Schule Stengelestraße Grundschule 1 0,2 Schule am Schleemer Park Grundschule 1 0,0 Grundschule St. Pauli Grundschule 2 0,0 Schule Strenge Grundschule 6 0,0 Schule Jenfelder Straße Grundschule 2 0,0 Schule Oppelner Straße Grundschule 1 0,0 Schule Potsdamer Straße Grundschule 1 0,0 Schule am See Stadtteilschule 2 0,0 Schule Kamminer Straße Grundschule 3 0,0 Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde, Stichtag 17.03.2015 Drucksache 21/271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 2 Personal an Schwerpunktschulen Grundsätzlich erfolgt an den Schwerpunktschulen eine Förderung für Schülerinnen und Schüler mit allen speziellen Förderbedarfen. Eine Besonderheit stellen die beiden Schulen Stadtteilschule Hamburg-Mitte und Heinrich-Hertz-Schule dar, die als Schwerpunktschulen besonderer Prägung auf die Förderung der Förderschwerpunkte Hören bzw. Sehen ausgerichtet sind. Schwerpunktschulen Lehrkräfte Pädagogisch-therapeutisches Fachper- sonal Sozialpädagogen Erzieher/innen Aueschule Finkenwerder 23 3 8 Clara-Grunwald-Schule 35 3 11 Fridtjof-Nansen-Schule 50 6 21 Ganztagsgrundschule Am Johannisland 29 3 10 Grundschule Am Heidberg 29 2 10 Grundschule An der Haake 38 2 7 Grundschule Mümmelmannsberg 46 5 11 Grundschule Poppenbüttel 21 1 7 Grundschule St. Nikolai 20 2 7 Loki-Schmidt-Schule 18 1 5 Louise Schroeder Schule 50 4 12 Schule Ahrensburger Weg 23 1 4 Schule Alsterdorfer Straße 19 2 2 Schule an der Burgweide 35 4 10 Schule Barlsheide 37 5 12 Schule Brockdorffstraße 20 2 7 Schule Grumbrechtstraße 52 4 9 Schule Hinsbleek 21 2 5 Schule Humboldtstraße 18 3 3 Schule Iserbarg 24 3 1 Schule Kamminer Straße 19 3 10 Schule Kielortallee 29 2 4 Schule Langbargheide 25 2 2 Schule Max-Eichholz-Ring 32 2 4 Schule Mendelssohnstraße 23 1 3 Schule Moorflagen 16 1 4 Schule Nettelnburg 25 2 5 Schule Neubergerweg 34 2 11 Schule Öjendorfer Damm 17 2 4 Schule Rellinger Straße 27 5 1 Schule Rönnkamp 19 1 5 Schule Surenland 26 2 6 Erich Kästner Schule 155 24 4 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 58 9 0 Gretel-Bergmann-Schule 117 14 1 Heinrich-Hertz-Schule 121 5 0 Ida Ehre Schule 128 11 1 Julius-Leber-Schule 139 12 0 Otto-Hahn-Schule 123 14 0 Schule auf der Veddel 51 5 6 Stadtteilschule Alter Teichweg 106 12 11 Stadtteilschule Am Hafen 113 9 2 Stadtteilschule Am Heidberg 84 16 0 Stadtteilschule Bahrenfeld 82 18 0 Stadtteilschule Bergedorf 136 14 0 Stadtteilschule Bergstedt 90 13 0 Stadtteilschule Blankenese 97 3 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/271 13 Schwerpunktschulen Lehrkräfte Pädagogisch-therapeutisches Fachper- sonal Sozialpädagogen Erzieher/innen Stadtteilschule Eppendorf 82 11 6 Stadtteilschule Finkenwerder 62 12 0 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 116 9 0 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 115 5 2 Stadtteilschule Lohbrügge 90 14 1 Stadtteilschule Lurup 90 16 0 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 128 15 3 Stadtteilschule Niendorf 105 19 1 Stadtteilschule Poppenbüttel 83 9 2 Stadtteilschule Walddörfer 107 9 0 Stadtteilschule Winterhude 97 9 0 Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörden, Stand: 31.12.2014