BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2713 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Geschäftsbetrieb des Berufsförderungswerks (BFW) – Stand der Umstrukturierung (II) Die Berufsförderungswerk Hamburg GmbH (BFW) ist 2013 in die Insolvenz in Eigenverwaltung gegangen. Seinerzeit bestanden gemäß Insolvenzeröffnungsbilanz Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt circa 49 Millionen Euro, darunter circa 34,8 Millionen Euro „Sonstige Verbindlichkeiten“ (insbesondere Darlehen der Reha-Träger sowie als Masseverbindlichkeiten gegenüber dem Pensionssicherungsverein (PSVaG) eingestufte Pensionsrückstellungen ), circa 6,6 Millionen Euro Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie 3,55 Millionen Euro Gesellschafterdarlehen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Etwa die Hälfte dieser Verbindlichkeiten, rund 24,8 Millionen Euro, war durch Grundschulden/Hypotheken abgesichert. Bis Ende 2014 konnten diese Verbindlichkeiten auf insgesamt circa 16,2 Millionen Euro zurückgeführt werden, die nahezu komplett (circa 13,7 Millionen Euro) mit Grundschulden/Hypotheken besichert sind. Dies wurde insbesondere durch die Insolvenzquote von circa 33,3 Prozent (beziehungsweise 0 Prozent in Bezug auf das Gesellschafterdarlehen der FHH) und Veräußerungen von Immobilien erreicht. Letzteres bedeutete Erträge von knapp 4,8 Millionen Euro für das Objekt Teilfläche August-Krogmann-Straße und Gebäude M sowie 8,8 Millionen Euro für das Objekt Berner Heerweg 183/ 185. Im Rahmen der Insolvenz sind 109 Beschäftigte zu entlassen gewesen, von denen gemäß Senatsantwort zu Drs. 21/1093 85 in die Transfergesellschaft Nord mbH wechselten, die Ende Juni 2015 „planmäßig ausgelaufen“ ist. Bis zum Jahresende 2014 war die BFW Berufsförderungswerk Hamburg GmbH zugleich handelsrechtliches Konzernmutterunternehmen für ihren eigenen operativen Teil, die „Berufsbildungswerk Hamburg GmbH“ (BBW), deren jeweilige Enkelunternehmen „BFW Vermittlungskontor GmbH“ (VK) und „Junge Werkstatt – BBW Hamburg GmbH“ (JW) sowie die „Berufliches Trainingszentrum Hamburg GmbH“ (BTZ). Die Antwort des Senats zu Drs. 21/1093 zeigt nun, dass die BFW im Jahresverlauf 2015 in einen operativen Teil und eine Holdinggesellschaft, die „PepKo Perspektiv-Kontor Hamburg GmbH“ (PepKo), die die reine Konzernmutterrolle übernehmen soll, aufgespalten worden ist; ihr Stammkapital wurde von 255.650 auf 25.000 Euro gesenkt. Gemäß Handelsregister wurde der operative Teil der BFW mitsamt ihrem Vermögen von der bisherigen BTZ übernommen und die bisherige BTZ anschließend in BFW umbenannt, sodass die BFW nunmehr unter der Handelsregisternummer der bisherigen BTZ firmiert. Die BTZ und ihr Vermögen wurden wiederum unter Beibehaltung ihres Namens in eine neu gegründete Gesellschaft überführt. Ferner wurden VK und JW unter der Handelsregister- Drucksache 21/2713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nummer der VK zur „ab ausblick hamburg GmbH“ (AB) fusioniert und diese zur direkten Tochter der PepKo gemacht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen zum Teil auf Grundlage von Auskünften der PepKo Perspektiv-Kontor Hamburg GmbH und BFW Berufsförderungswerk Hamburg GmbH wie folgt: 1. Wer war jeweils Käufer der Objekte Teilfläche August-Krogmann-Straße und Gebäude M sowie Berner Heerweg 183/185? Inwieweit handelte es sich jeweils um welche öffentliche Unternehmen der FHH? Die Teilfläche August-Krogmann-Straße inklusive des Gebäudes M wurde an die KITA Schroeder & Petersen Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, die Teilfläche Berner Heerweg 183/185 an die Institutional Investment Partners GmbH veräußert. Bei beiden Unternehmen handelt es sich nicht um öffentliche Unternehmen. 2. Welche Verbindlichkeiten wurden in jeweils welchem Umfang aus den Erlösen aus den Immobilienverkäufen getilgt? Verbindlichkeit gegenüber Verkaufserlöse      Berner Heerweg Verkaufserlöse        August‐Krogmann‐Str. in T€ in T€ Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt / Investitions‐  und Förderbank 3.751 782 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 882 639 Bundesagentur für Arbeit 118 330 Deutsche Rentenversicherung Nord 0 1.055 Deutsche Rentenversicherung Bund 0 491 Berufsgenossenschaften 1.407 1.050 KFW Bankengruppe 448 49 Hamburger Stiftung Rehabilitation und Integration 0 337 Berufsbildungswerk Hamburg 0 1.413 6.606 6.146 a. Wie wurde und wird insbesondere mit den Masseverbindlichkeiten aus den Pensionsrückstellungen beziehungsweise gegenüber dem PSVaG verfahren? Beim Anspruch der PENSION-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) handelt es sich nicht um eine Masseverbindlichkeit, sondern um eine Insolvenzforderung. Der PSVaG hat mit seiner Insolvenzforderung an der Insolvenzquote von geplant 37,3 Prozent teilgenommen. b. Was bedeutet dies beziehungsweise die Insolvenz im Allgemeinen für die betriebliche Altersvorsorge der (ehemaligen und aktuellen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BFW? Die Pensionsverpflichtungen der BFW Berufsförderungswerk Hamburg GmbH wurden zu 100 Prozent von der PSVaG übernommen. Auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , die ihre betriebliche Altersversorgung aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erhalten beziehungsweise erhalten werden, hatte die Insolvenz keine Auswirkungen. 3. Zu wessen Gunsten bestanden beziehungsweise bestehen jeweils per 31.12.2012, per 31.07.2013 und aktuell in jeweils circa welchem Umfang Grundbucheinträge/Hypotheken seitens der BFW sowie der PepKo auf jeweils welche Immobilien? Alle folgenden Grundbucheinträge/Hypotheken betreffen das BFW (Beträge in Euro). Die Pepko hat keine Gläubiger, siehe Antworten zu 10. a. und zu 10. c. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2713 3 August‐Krogmann‐Str. Stichtag 31.12.2012 Stichtag 31.07.2013 Stichtag 31.12.2015 in T€ in T€ in T€ Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt / Investitions‐  und Förderbank 1.014 1.023 225 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 584 601 458 Bundesagentur für Arbeit 0 1.750 1.619 Deutsche Rentenversicherung Nord 4.094 4.175 3.186 Deutsche Rentenversicherung Bund 1.401 1.458 1.008 Berufsgenossenschaften 4.091 4.306 3.837 KFW Bankengruppe 2.300 2.373 1.819 Hamburger Stiftung Rehabilitation und Integration 434 420 18 Berufsbildungswerk Hamburg 1.393 1.413 846 15.311 17.519 13.016 Berner Heerweg Stichtag 31.12.2012 Stichtag 31.07.2013 Stichtag 31.12.2015 in T€ in T€ in T€ Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt / Investitions‐  und Förderbank 4.610 4.759 0 Berufsgenossenschaften 1.328 1.407 0 KFW Bankengruppe 435 448 0 6.373 6.614 0 Die Liegenschaft Berner Heerweg wurde zum 20.08.2013 lastenfrei veräußert. 4. In jeweils welchem Umfang wurden jeweils wann jeweils wofür von der FHH derzeit noch gültige Garantien oder sonstige Sicherheitsleistungen gegenüber der BFW beziehungsweise PepKo als Konzernmutter oder ihren Tochter-/Enkelunternehmen gegeben? In welchem Umfang wurden derartige Sicherheitsleistungen bislang, insbesondere im Zusammenhang mit der Insolvenz, zahlungswirksam in Anspruch genommen? Dem BFW wurde nach der Insolvenz ein auf zwölf Monate befristeter Kontokorrentkredit der Kasse Hamburg über maximal 1 Million Euro eingeräumt, der jedoch nicht in Anspruch genommen werden musste. 5. Wie viele der in die Transfergesellschaft Nord mbH gewechselten 85 Beschäftigten sind von dort rechtzeitig in ein anderes Beschäftigungsverhältnis gewechselt? Es wechselten 84 Beschäftigte in die Transfergesellschaft Nord mbH. Von dort haben 22 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, 15 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter haben die Transfergesellschaft mit einem Existenzgründungsvorhaben verlassen. a. Wie viele sind nach deren „planmäßigem Auslaufen“ Ende Juni 2015 endgültig arbeitslos geworden? Anzahl Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Nach planmäßigem Ablauf 21 Übergang in den Rentenbezug 3 Krankengeldbezug 23 davon 6 Arbeitslosengeld I Bezug mit perspektivischem Rentenbezug b. Wie viele von diesen ehemaligen Beschäftigten gehen zwischenzeitlich wieder einer Erwerbstätigkeit nach? Dies ist nicht bekannt. 6. Inwieweit kam es im Rahmen der Insolvenz 2013 zu welchen Hindernissen und Problemen aufgrund der Tatsache, dass die BFW einerseits eigenständige Gesellschaft, andererseits zugleich Konzernmutterunternehmen war? Welche Gefahren und gegebenenfalls konkreten Auswirkungen bestanden beispielsweise für Vermögen und Geschäftstätigkeit Drucksache 21/2713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 der jeweiligen anderen Tochter-/Enkelunternehmen BBW, BTZ, JW und VK? Der Insolvenzverwalter hat in Abstimmung mit den Gläubigern auf eine Veräußerung der Beteiligungswerte der Tochter- und Enkelunternehmen verzichtet. Es gab keine Auswirkungen auf das Vermögen und die Geschäftstätigkeit der Tochter - beziehungsweise Enkelunternehmen. 7. Welche Kosten sind in jeweils welcher Höhe mit der Einrichtung der neuen Holdingstruktur inklusive der Umsetzung des Spaltungs- und Übernahmevertrages sowie der Fusion von VK und JW verbunden? Wie verteilen sie sich insbesondere auf a. Unternehmensberatung, 128.396 Euro. b. Rechtsberatung, 56.237 Euro. c. Steuerberatung und Siehe Antwort zu 8. d. laufende Kosten für die Holdinggesellschaft? 10.232 Euro. 8. Um welchen Betrag steigen die Personalkosten durch die neue Doppelgeschäftsführung der PepKo, deren Gehälter aufgrund der Erweiterung des Verantwortungsbereichs angepasst wurden? 2016 – 2017: 13.330 Euro p.a. 2018 – 2020: 17.330 Euro p.a. 9. Was waren beziehungsweise sind Gründe sowie Ziele der Fusion der VK und JW? Inwieweit entstehen hieraus jeweils welche Mehr- oder Minderkosten für die Unternehmensgruppe? Im Zuge der Fusion wurden der bis dato zwischen den beiden Unternehmen bestandene Wettbewerb bei den Leistungsangeboten aufgelöst, die sozialräumliche Ausrichtung der Leistungsangebote optimiert, die Möglichkeiten einer flexiblen Einsatzplanung des Personals verbessert, das bestehende Sonderwissen zusammengeführt sowie ein angemessener Tarifvertrag für alle Beschäftigten realisiert. Ohne Berücksichtigung der Einmalkosten (siehe Antworten zu 7. a. bis 7. d.) ergeben sich kurz- bis mittelfristig Mehrkosten aus dem neuen Tarifvertrag von 2.000 Euro p.a. (2016 – 2019) sowie zusätzliche Personalkosten für die fusionierte Konzerntochter ah ausblick GmbH in Höhe von 15.000 Euro p.a. 10. Was waren beziehungsweise sind Gründe sowie Ziele der eingangs beschriebenen „Konzerngesellschaften-Rochade“ im Rahmen des Spaltungs - und Übernahmevertrages? Die Unternehmensgruppe und deren Einzelunternehmen verfügen über wirkungsvolle und nachhaltige Steuerungs- und Aufsichtsmechanismen. Es besteht ein gemeinsamer Aufsichtsrat, der alle Konzerngesellschaften steuert. Alle Konzerngesellschaften sind mit zwei Geschäftsführungen ausgestattet, damit wird das „4-Augen-Prinzip“ auf Geschäftsführungsebene sichergestellt und die Vorgaben des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) erfüllt. Eine Erhöhung der Gesamtzahl der Geschäftsführer /Geschäftsführerinnen wurde nicht erhöht. Darüber hinaus wird die umsatzsteuerliche Organschaft in der gesamten Unternehmensgruppe realisiert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2713 5 Im Übrigen ergeben sich folgende Vorteile: Die Unternehmen der Gruppe können nicht durch wirtschaftliche Probleme anderer Gruppenunternehmen gefährdet werden (Risikoabgrenzung). Durch interne Dienstleistungen (Shared Services) werden Doppelstrukturen reduziert ; durch größere Funktionseinheiten wird die Störanfälligkeit zum Beispiel infolge von Personalausfall gesenkt. Durch konturierte Unternehmensprofile sowie eine gemeinsame Markt- und eine abgestimmte Wettbewerbsstrategie wird die Stellung der einzelnen Konzernunternehmen im Markt gesichert. Die Unternehmen der Gruppe sind so groß und umsatzstark, dass der Ausfall einzelner Aufträge nicht zu existentiellen Krisen führt. a. Inwieweit haftet die PepKo in ihrer Rolle als neue Konzernmuttergesellschaft für die frühere Konzernmutter BFW und insbesondere deren Grundschulden/Hypotheken nach? Das „BFW neu“ (HRB 36807) wurde im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge abgespalten , das heißt Vermögen und Verbindlichkeiten wurden vollständig mit übertragen. Daraus ergibt sich, dass das „BFW neu“ selbst für seine Verbindlichkeiten haftet. Die PepKo als Gesellschafterin haftet nicht für ihre Beteiligungen. b. Sind Verbindlichkeiten der BFW, insbesondere solche aus dem bisherigen Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten“, bei der PepKo verblieben? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein, siehe Antwort zu 10. a. c. Welche Durchgriffsrechte bestehen für die Gläubiger der bisherigen BFW (Handelsregisternummer HRB 2345) auf das Vermögen, insbesondere als Sicherheit dienendes Immobilienvermögen, der nunmehr unter anderer Handelsregisternummer firmierenden BFW zum aktuellen Zeitpunkt sowie in fünf Jahren? Das bisherige BFW (jetzt PepKo, HRB 2345) hat keine Gläubiger, da sowohl Vermögen als auch Verbindlichkeiten im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge abgespalten wurden (siehe Antwort zu 10. a.). Gemäß §§ 129 – 147 Insolvenzordnung kann ein Insolvenzverwalter Rechtshandlungen anfechten, wenn sie zur Benachteiligung der Gläubiger geführt haben. Die Fristen sind anhängig vom Einzelfall und gehen von drei Monaten bis zehn Jahren. Wenn das BFW wieder zahlungsunfähig sein sollte, könnte ein Insolvenzverwalter die gesellschaftsrechtlichen Veränderungen anfechten, da sie zur Benachteiligung der Gläubiger geführt haben (Minderung der Masse, da keine Veräußerung der Beteiligungen). Ob nach fünf Jahren die Frist noch gewahrt ist, ergibt sich dann aus dem Verfahren und kann heute noch nicht beantwortet werden. 11. Warum wurde das Stammkapital der PepKo um 230.650 Euro gesenkt? a. Sind diese 230.560 Euro wieder als Stammkapital in die nunmehr als Tochter der PepKo firmierende und unter der vorherigen Handelsregisternummer der BTZ registrierte BFW eingebracht worden? b. Wenn nein, warum nicht und was ist dann mit diesem Betrag en détail geschehen? Das Stammkapital der Pepko (BFW alt) beträgt nach wie vor 255.650 Euro. Im Zuge der Abspaltung hat das BFW neu ein Stammkapital in Höhe von 230.650 Euro erhalten . Bei keinem der Unternehmen der Unternehmensgruppe wurde Stammkapital ausgeschüttet. Drucksache 21/2713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 12. In Drs. 21/1093 (Frage 13. f.) geht der Senat noch von einem positiven Jahresergebnis 2015 aus. Wird sich diese Annahme – mit heutigem Kenntnisstand kurz nach Ende des Geschäftsjahrs – so bewahrheiten? a. Wenn nein, mit welchen Abweichungen ist aus welchen Gründen zu rechnen? Gemäß Quartalsbericht III/2015 wird das BFW den Plan von +53.000 Euro um rund 631.000 Euro verfehlen und mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von rund −577.000 Euro zum 31.12.2015 abschließen. Die Gesamtleistung (Belegung * Ertrag) hat sich entsprechend der Planung entwickelt. Der oben genannte Fehlbetrag ergibt sich aus zusätzlichen Reparaturaufwendungen (88.000 Euro), ungeplanten Aufwendungen zur Herrichtung und Versorgung ursprünglich für den Abriss vorgesehener Gebäude für eine Anschlussnutzung als Flüchtlingsunterkunft (229.000 Euro) sowie der notwendigen Behebung eines Investitions - und Instandhaltungsstaus aus dem Jahr 2013 (341.000 Euro). b. Wie gestaltet sich die aktuelle Liquiditätssituation von PepKo, BFW, BBW, BTZ und AB? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Bank/Kassenstand per 31.12.2015 in T€ PepKo 475 BFW 2.572 BBW 5.122 BTZ 1.448 ausblick 622 10.239