BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2714 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 04.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Einführung neuer Personalmanagement-Software im Rahmen des Projekts KoPers/ePers (VI) Gemäß Senatsangaben in Drs. 21/2162 sollten Anfang Dezember 2015 die Bewertungen des Quality Gates 2 des Projekts KoPers/ePers auf Basis des Software-Releases 15.9 abgeschlossen sein. Auf dieser Grundlage sollte dann über die weitere Planung entschieden werden. Bislang erfolgt noch immer nur die Abrechnung der passiven Beschäftigten (Pensionärinnen und Pensionäre sowie Ruhegeldempfängerinnen und Ruhegeldempfänger) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) über die Software. Gemäß Senatsantwort zu Drs. 21/392 sollte zum 01.01.2016 in einer ersten Stufe die Einführung für rund 735 aktive Beschäftigte des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein sowie die Hamburger Friedhöfe AöR erfolgen, bevor ein Jahr später in einer zweiten Stufe die sonstigen Behörden, Einrichtungen und übrigen Kunden folgen sollten.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche „unerwartete(n) Fehlersituationen“ treten immer wieder in den Monatsabschlüssen von KoPers im Betrieb Passive auf2? In circa welchem Umfang führt dies gegebenenfalls zu Abrechnungsfehlern beziehungsweise Ungenauigkeiten bei den Angaben zu den (Ist-)Personalkosten der FHH, insbesondere im Zusammenhang mit der Quartalsberichterstattung ? Die „unerwartete(n) Fehlersituationen“ betreffen im Schwerpunkt die Nettoberechnung . In den KoPers-Monatsabschlüssen sind seit September 2014 exemplarisch folgende Konstellationen aufgetreten: o Fehlerhafte Nettoberechnung von Versorgungs- und Ruhegeldbezügen aufgrund unkorrekter Lohnsteuermerkmale o Fehlerhafte Erstattung von Krankenkassenbeiträgen o Fehlerhafte Berechnung von Pfändungen o Zahlungen an falsche Bankverbindungen o Fehlerhafte Berechnung von Kindergeldzuschlägen o Fehlerhafte Berechnung von Sterbegeld 1 Vergleiche Senatsantworten zu Frage 3. a. in Drs. 21/392 und zu Frage 2. a. in Drs. 21/922. 2 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 1. in Drs. 21/2162. Drucksache 21/2714 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 o Falsche Rückrechnungsanstöße auf bereits abgeschlossene Versorgungsverhältnisse Die Fehlersituationen betreffen Einzelfälle, die zeitnah gegebenenfalls manuell korrigiert wurden. 2. Wurde die Analyse der Quality Gates, wie gemäß Senatsangaben in Drs. 21/2162 geplant, mittlerweile abgeschlossen? Wurde auch die Bewertung bereits vorgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Bis wann soll sie abgeschlossen sein? Das Quality Gate 2 konnte im Dezember 2015 abgeschlossen werden. Ein Großteil der einführungsrelevanten Funktionalitäten für die Stufe 1 liegt vor. Es wurden betriebsverhindernde und -behindernde Fehler in den Testbereichen Abrechnung und Monatsabschluss identifiziert. Für die Fehler, offenen Punkte und ausstehenden Entwicklungsbedarfe wurden im laufenden Anforderungsmanagement mit dem Hersteller P&I Lösungsansätze konzipiert . 3. Wie sieht die (gegebenenfalls bereits angepasste) aktuelle „Roadmap“ beziehungsweise Zeitplanung von Projektmeilensteinen und/oder Quality Gates für den weiteren Projektverlauf aus? Die Anpassung der Roadmap erfolgt nach der Einführung Aktive in der Stufe 1 voraussichtlich ab April 2016. 4. Konnte wie gemäß Drs. 21/392 geplant zum 01.01.2016 die Einführung Aktive in der Stufe 1 beim Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig- Holstein sowie bei der Hamburger Friedhöfe AöR gestartet werden? Wenn ja, zu welchen Komplikationen kam es gegebenenfalls? Wenn nein, warum nicht und wann soll die Einführung nun erfolgen? Nein. Die Freigabe konnte aufgrund verschiedener identifizierter Fehler und nicht vorhandener Funktionalitäten nicht erfolgen. Nach erfolgreicher Freigabe soll die erste Stufe des IT-Verfahrens KoPers Aktive bei dem Statistikamt Nord für Hamburg und Schleswig-Holstein und bei den Hamburger Friedhöfen zur Abrechnung in der ersten Jahreshälfte eingeführt werden. 5. Wie sollte und soll mit der Alt-Software PAISY verfahren werden, sobald KoPers stabil läuft? Der Betrieb des Verfahrens PAISY wird nach einer Produktivsetzung von KoPers auch für den Bereich der Aktiven und unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachlaufzeit eingestellt. a. Wie erklären sich die deutlichen Unterschiedsbeträge zwischen den in Drs. 21/2162 genannten Betriebskosten für PAISY und den für „Fortführung Altsystem PAISY“ genannten Kosten in Drs. 20/11182? Es wurden in der Drs. 20/11182 nur die Mehrkosten für die Fortführung PAISY, die durch die Projektverlängerung begründet wurden, eingeworben. Die regulären Betriebskosten werden aus dem Wirtschaftsplan des ZPD getragen. b. Sind in den in Drs. 21/2162 genannten Betriebskosten für PAISY die Kosten für die Finanzschnittstelle P01 mit enthalten? Wenn nein, wie hoch lagen beziehungsweise liegen diese in den Jahren 2014 bis 2017? Nein. Für 2014 und 2015 ergaben sich für das Projekt keine Mehrkosten. In 2016 bis 2017 ergeben sich insgesamt Mehrkosten von rund 1,5 Millionen Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2714 3 6. Wie hoch waren die bisherigen Ist-Kosten des Projekts? a. Wie verteilen sie sich jeweils auf die in Drs. 20/11182 aufgeführten Kostenblöcke? Die bisherigen Ist-Kosten stellen sich wie folgt dar (die tabellarische Darstellung in Drs 20/11182 wurden um den Kostenblock „Leistungen P&I“ erweitert.) Kumulative Ist-Kosten 2008 - 31.12.2015 in Tsd. € Personal 18.822 Sachmittel und Beratungskosten 5.911 Leistungen Dataport 11.554 Leistungen P&I 9.443 Zwischensumme ePers/KoPers 45.730 Fortführung Altsystem PAISY 1.719 Summe 47.449 b. Welches Restbudget verbleibt derzeit noch etwa für 2016? Für 2016 verbleibt derzeit ein Restbudget von rund 10 Millionen Euro. 7. Wann genau haben sich seit Juli 2015 jeweils welche Mitglieder des Senats sowie des Staatsrätekollegiums mit dem Projekt und seiner Planung befasst? a. Was war der jeweilige Anlass? b. Welche Themen und Probleme wurden dabei jeweils besprochen? Welche Lösungsansätze wurden jeweils beschlossen? Eine Befassung von Senat und Staatsrätekollegium erfolgte in Rahmen von Schriftlichen Kleinen Anfragen. Der Chef der Senatskanzlei und der Staatsrat der Finanzbehörde nehmen regelmäßig an Sitzungen der Steuerungs- und Lenkungsgremien teil; zu Einzelheiten siehe nachfolgende Tabelle: Datum Anlass Thema Beschluss/Lösungsansatz Befasstes Mitglied des Staatsrätekollegiums 11.09.2015 Lenkungsgruppe ePers – 22. Sitzung Sachstandsbe - richt Aussetzung der Personalkostenerstattung im Jahr 2015 für weitere Mitwirkungsleistungen der Behörden Chef der Senatskanzlei und der Staatsrat der Finanzbehörde 29.10.2015 Steuerungsgruppensitzung KoPers Nr. 17 Sachstandsbe - richt Deutliche Verbesserung der Qualität ausgelieferter Releases , Hotfixes oder Patches und termingerechte Bereitstellung Chef der Senatskanzlei und der Staatsrat der Finanzbehörde 02.12.2015 Erweiterter Projektmanagementaus - schuss FHH (inkl. Vertretungen der an Stufe 1 beteiligten Betriebe) Sachstandsbe - richt Das Projekt wird beauftragt, nach erfolgreicher Freigabe die erste Stufe des IT- Verfahrens KoPers Aktive bei den Betrieben der Stufe 1 zur Abrechnung März 2016 für Tarifbeschäftigte und zur Abrechnung April 2016 für Beamtinnen und Beamte einzuführen . Chef der Senatskanzlei 8. Haben sich Senat beziehungsweise zuständige Dienststellen mittlerweile mit der Frage befasst, zu wann der Bürgerschaft insbesondere vor dem Hintergrund der voraussichtlich nur noch bis zum 30.06.2016 auskömm- Drucksache 21/2714 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 lichen Projektmittel3 die vom Senat gemäß Drs. 21/496 noch geplante Drucksache zum weiteren Projektverlauf vorgelegt werden soll? a. Wenn ja, wie sieht der entsprechende Zeitplan aus? Damit hat sich der Senat noch nicht befasst. b. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies geschehen, damit noch ausreichend Zeit für das parlamentarische Beratungsverfahren bleibt? Derzeit werden mit den Projektpartnern noch Finanzierungsfragen einer Projektverlängerung geklärt. Im Anschluss daran erfolgt die Einbringung einer Bürgerschaftsdrucksache . 3 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 6. b. in Drs. 21/2162.