BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2719 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Pochnicht (SPD) und Martin Bill (GRÜNE) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Mit dem StadtRAD nach Bergedorf Das Hamburger StadtRAD ist eine Erfolgsgeschichte, die in 2016 mit Vollendung der vierten Ausbaustufe ihre Fortsetzung findet. Nachdem der Bezirk Harburg an das StadtRAD angeschlossen wurde, ist für die Einbeziehung des Hamburger Südostens noch die Erweiterung nach Bergedorf erforderlich. Die Bezirksversammlung und das Bezirksamt Bergedorf haben zur Erweiterung des Netzes bereits Standorte vorgeschlagen, die zuletzt – Stand Anfang Dezember (Drs. 21/2482) – noch geprüft wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welches Ergebnis hat die Prüfung erbracht: Wird das StadtRAD-Netz nach Bergedorf ausgeweitet? Falls ja: 2. Wie viele Standorte sind im Bezirk Bergedorf vorgesehen? Ja. Im Bezirk Bergedorf sind zurzeit sechs Standorte vorgesehen. 3. Welche der vorgeschlagenen Standorte wurden ausgewählt? Es wurden folgende Standorte ausgewählt: Bahnhof Bergedorf Nordwestseite, S-Bahn-Haltestelle Nettelnburg, S-Bahn-Haltestelle Allermöhe, Lohbrügger Markt, Wentorfer Straße/Bezirksamt sowie ein Standort in der Bergedorfer Innenstadt, über dessen genaue Lage noch nicht entschieden wurde. 4. Wurden weitere Standorte durch die zuständige Fachbehörde geprüft und in Erwägung gezogen? Ja, hierbei handelt es sich um folgende Standorte: Ladenbeker Furtweg/Berufsschulzentrum, Glindersweg/Bethesda-Krankenhaus, Kurt-A.-Körber-Chaussee, Ulmenliet/Hochschule für angewandte Wissenschaften und Drucksache 21/2719 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mohnhof. Diese Standorte wurden gegenüber den sechs ausgewählten Standorten als weniger prioritär eingestuft. Darüber hinaus stehen teilweise keine geeigneten Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung beziehungsweise ist der Aufwand für die Herrichtung von Flächen besonders hoch (zum Beispiel Rodung von Gehölzen). 5. Der Senat plant die Aufstockung auf circa 205 Standorte (derzeit 179). Werden die in Bergedorf vorgesehenen neuen Standorte Teil der vierten Ausbaustufe sein? Ja. 6. Für wann ist die Realisierung der Standorte in Bergedorf vorgesehen? Die Inbetriebnahme der StadtRAD-Stationen in Bergedorf ist für das Frühjahr 2016 vorgesehen. 7. Welche Hürden oder Hindernisse bestehen derzeit beim Ausbau des StadtRAD-Netzes? Beim Ausbau des StadtRAD-Stationsnetzes stellt die Bereitstellung geeigneter und ausreichend großer Flächen häufig eine Herausforderung dar. Die Flächen müssen funktional geeignet sein, um eine komfortable Bedienung sicherzustellen. Das heißt sie sollten gut sicht- und erreichbar sein, ohne den benachbarten Fuß- oder Fahrverkehr zu beeinträchtigen. Für das StadtRAD-Betriebsfahrzeug muss in unmittelbarer Nähe eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Der bauliche Aufwand für die Flächenherrichtung sollte möglichst gering sein. Am kostengünstigsten sind bereits mit Gehwegplatten befestigte Flächen. In zeitlicher Hinsicht kann die Koordination von Stationsplanung und Bereitstellung des Stromanschlusses für das Bedienterminal eine Hürde darstellen. Stromanschlusstermine werden grundsätzlich erst dann vom Netzbetreiber vereinbart, wenn die Flächen festgelegt sind, das heißt wenn die Sondernutzungserlaubnisse dafür vorliegen. Da der Aufbau der eigentlichen Stationsinfrastruktur nur wenige Tage dauert, kann zwischen Baufertigstellung und tatsächlicher Inbetriebnahme aufgrund des Vorlaufs für den Strombereitstellungstermin eine Übergangszeit liegen.