BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2721 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 05.01.15 und Antwort des Senats Betr.: StadtRAD und Bike-and-ride (B+R) (II) Mit Drs. 21/2482 hatte ich den aktuellen Stand und die zukünftigen Planungen bezüglich des Fahrradleihsystems StadtRAD und der Bike-andride (B+R)-Stellplätze in Hamburg erfragt. In seiner Antwort führt der Senat bei fünf vorgeschlagenen zusätzlichen Standorten als Sachstand an, dass jeweils „eine Realisierung im Zuge der Straßenbaumaßnahme geplant“ sei. Dabei handelt sich um die Standorte Bahrenfelder Chaussee/Von-Sauer- Straße in Altona, U-Bahnhof Klosterstern in Eimsbüttel sowie S-/U-Bahnhof Barmbek Nordseite/Fuhlsbüttler Straße (Piazzetta), Mundsburger Damm/ Papenhuder Straße und U-Bahnhof Sierichstraße in Hamburg-Nord. Vom CDU-Abgeordneten Christoph Ploß in der Bezirksversammlung Nord nach weiteren Hintergründen hierzu befragt (Drs. 20/2439), hat das dortige Bezirksamt geantwortet, dass es diese Fragen nicht selbst beantworten könne , weil die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zuständig sei. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: StadtRAD-Stationen sollen nach derzeitigem Plan an den Standorten Bahrenfelder Chaussee/Von-Sauer-Straße, U-Bahnhof Klosterstern, S-/U-Bahnhof Barmbek Nordseite /Fuhlsbüttler Straße (Piazzetta) und Mundsburger Damm/Papenhuder Straße im Zuge der dort vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen realisiert werden. Am U-Bahnhof Sierichstraße ist derzeit keine StadtRAD-Station und auch keine Straßenbaumaßnahme vorgesehen. Die diesbezügliche Angabe in Drs. 21/2482 ist auf einen Übertragungsfehler bei der Erstellung der Tabelle zurückzuführen. Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was ist konkret mit „im Zuge der Straßenbaumaßnahme“ gemeint? Bitte bei der Antwort auf den Sachstand, den Zeitplan und die Kosten eingehen . An den genannten Standorten sind StadtRAD-Stationen aufgrund eines großen Kundenpotenzials sehr sinnvoll. Derzeit stehen im vorhandenen Zustand keine geeigneten und ausreichend großen Flächen zur Verfügung. Da hier jedoch aus einem anderen Anlass Straßenbaumaßnahmen vorgesehen sind, ergibt sich die Chance, im Zuge der jeweiligen Verkehrsplanung eine anforderungsgerechte Fläche für eine StadtRAD- Station zu berücksichtigen. Des Weiteren ist bei der baulichen Realisierung eine zeitliche Abstimmung erforderlich . In der Regel kann – wenn die Oberflächen der Seitenräume hergestellt werden – auch die StadtRAD-Station eingerichtet werden, wie dies zum Beispiel bei der Station Fuhlsbüttler Straße/Hellbrookstraße geschehen ist. Drucksache 21/2721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit „im Zuge der Straßenbaumaßnahme“ ist somit eine planerische und zeitliche Abstimmung von Straßenbaumaßnahme und StadtRAD-Stationseinrichtung gemeint. Eine finanzielle Abhängigkeit besteht hingegen nicht. Die originären Arbeiten für die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen eingerichteten StadtRAD-Stationen belasten nicht das Budget des Straßenbaus, sondern werden weiterhin aus dem dafür vorgesehenen eigenen Budget finanziert. Der Zeitplan für die Einrichtung der genannten Stationen stellt sich wie folgt dar: Standort Anlass der Straßenbaumaßnahme geplantes Bauende des Straßenbaus Bahrenfelder Chaussee/ Von-Sauer-Straße Busoptimierung 3. Quartal 2016 U-Bahnhof Klosterstern Erhaltungsmanagement Straße (EMS) 3. Quartal 2017 S-/U-Bahnhof Barmbek Nordseite/Fuhlsbüttler Straße (Piazzetta) Erschließung 4. Quartal 2016 Mundsburger Damm/ Papenhuder Straße Busoptimierung 4. Quartal 2016 2. Wovon hängt ab, ob zur Realisierung der oben genannten StadtRAD- Stationen die derzeit fehlenden Flächen verfügbar sind? Um welche Flächen könnte es sich genau handeln? Die Flächen werden durch eine ohnehin erfolgende Neugestaltung beziehungsweise Neuordnung des Straßenraumes gewonnen. Teilweise handelt es sich um bisherige Grünflächen, Fahrbahnflächen, Restflächen oder Taxenplätze, die künftig den Seitenräumen zugeordnet und mit Gehwegplatten befestigt werden sollen. 3. Was ist beim oben genannten Standort in Altona konkret damit gemeint, wenn in Drs. 21/2482 hierzu angegeben wird, dass das Gebiet „planungsbefangen “ sei? Bei diesem Standort sind Straßenbaumaßnahmen aus Anlass des Busoptimierungsprogramms vorgesehen. Bei der infrage kommenden Fläche handelt es sich um eine Rasenfläche mit ungünstigen Höhenverhältnissen, die im Rahmen der Straßenbaumaßnahme angeglichen und mit Gehwegplatten befestigt werden soll. Unter Kostengesichtspunkten bietet es sich daher an, die StadtRAD-Station erst im Zuge dieser Maßnahme einzurichten.