BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2722 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende November 2015 (II)? Leider konnten in Drs 21/2599 einige Fragen nicht beantwortet werden, da die Zahlen des Ausländerzentralregisters für November 2015 noch nicht vorlagen . In der Hoffnung, dass dies nun der Fall ist, hier erneut die Fragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende November 2015 in Hamburg? GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 16.406 nach § 22 Satz 1 AufenthG 44 nach § 22 Satz 2 AufenthG 62 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.798 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 489 nach § 23a AufenthG 166 nach § 24 AufenthG 4 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 164 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 3.993 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 482 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.149 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 987 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 585 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 4.225 nach § 25 Absatz 4b AufenthG 3 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 124 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 19 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 12 Niederlassungserlaubnis 7.361 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.477 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.884 Aufenthaltsgestattung 9.822 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.440 Summe der Flüchtlinge 39.029 Drucksache 21/2722 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 30. November 2015. Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 5.711 Syrien 2.648 Iran 1.121 Serbien 586 Ghana 506 Russische Föderation 463 Türkei 455 Irak 426 Montenegro 312 Armenien 284 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.992 Iran 1.305 Türkei 776 Bosnien und Herzegowina 482 Serbien 292 Togo 265 Irak 232 Kosovo 228 Russische Föderation 173 Mazedonien 131 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.616 Syrien 1.855 Albanien 1.077 Eritrea 722 Irak 528 Iran 523 Russische Föderation 408 Somalia 305 Serbien 278 Mazedonien 264 Die ausreispflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Serbien 494 Afghanistan 406 Montenegro 351 Kosovo 348 Mazedonien 321 Russische Föderation 302 Ägypten 297 Albanien 274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2722 3 Herkunftsland Zahl der Personen Ghana 267 Aserbaidschan 218 (Quelle: AZR, Stand: 30. November 2015.) 2. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende November 2015 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation (volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen , humanitären oder politischen Gründen 9.297 7.081 28 3.846 12.560 Niederlassungserlaubnis 4.470 2.889 2 463 6.898 Aufenthaltsgestattung 6.727 3.075 20 3.247 6.575 Duldung 3.563 1.864 13 1.866 3.574 (Quelle: AZR, Stand: 30. November 2015.) Rückführungen/Ausreisen 3. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im November 2015 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem Ausländerzentralregister (Stand: 30. November 2015) auf 7.703 Personen. b) Wie viele dieser Personen wurden aus welchem Grund geduldet? Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 30. November 2015 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte Zahl der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 12 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (gültig bis 05.09.2013) 75 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 3.426 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern 176 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 1.644 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 7 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 14 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 3 Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 83 Gesamt 5.440 Drucksache 21/2722 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 (Quelle: AZR, Stichtag: 30. November 2015.) Asylverfahren 4. Liegen dem Senat inzwischen aktuelle Angaben zur Dauer der Asylverfahren in Hamburg vor? Nein. Angaben zur Verfahrensdauer bundesweit können der Antwort der Bundesregierung vom 30. November 2015 – BT.-Drs. 18/6860 – entnommen werden.